Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Bonn aufgehoben, in dem im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal über die Einziehung von mutmaßlichen Taterträgen des Bankiers Christian Olearius geurteilt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss nun erneut geprüft werden, ob die Taterträge von Olearius eingezogen werden können. Der Vorwurf des schweren Steuerbetrugs wurde rechtskräftig eingestellt, da Olearius aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.

Die Staatsanwaltschaft Köln fordert die Einziehung von 40 Millionen Euro von Olearius. Dieser soll mutmaßlich als langjähriger Chef der Hamburger Warburg Bank an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein. Ursprünglich war der Prozess wegen der schlechten Gesundheit des Angeklagten Olearius komplett eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte damals den Übergang in ein sogenanntes selbstständiges Einziehungsverfahren beantragt, was abgelehnt wurde. Bei diesem ist die Anwesenheit des Angeklagten nicht erforderlich. Jetzt soll diese Einziehung erneut geprüft werden.

Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich
umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen
Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Bei dieser Art von Geschäft ließen sich Anleger einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien untereinander ausgetauscht, sodass dem Staat ein zweistelliger Milliardenschaden entstand.