
Am 6. März hat die örtliche Luftaufsicht am Frankfurter Flughafen einem Flug aus Dubai mit zu evakuierenden Urlaubern an Bord die Landeerlaubnis mit dem Hinweis auf das Nachtflugverbot verweigert. Der Flug fand daraufhin nicht statt. Die „Frankfurter Rundschau“ hatte zuerst darüber berichtet.
Das hessische Verkehrsministerium, bei dem die Luftaufsicht angesiedelt ist, sprach auf Nachfrage der F.A.Z. von einem Missverständnis. Evakuierungstransporte seien ausdrücklich von den nächtlichen Betriebsbeschränkungen in Frankfurt ausgenommen. Darauf habe man die zuständigen Dienststellen nun in Reaktion auf das Geschehen noch einmal hingewiesen.
Zugleich habe man in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber Fraport und der Deutschen Flugsicherung ein Verfahren etabliert, das eine schnelle Information aller Beteiligten über Flüge mit zu evakuierenden Personen sicherstellt.
Eigentlich ein planmäßiger Flug
Wie eine Ministeriumssprecherin erläuterte, sei das Missverständnis dadurch entstanden, dass zu dieser Zeit auch planmäßige Linienflüge von und nach Dubai stattgefunden hätten, für die die Nachtflugbeschränkungen in Frankfurt grundsätzlich weiterhin gegolten hätten.
Informationen der Fluglinie über zu evakuierende Urlauber hätten der Luftaufsicht aber nicht vorgelegen. Daher habe diese den Flug EK 047 an diesem Tag als regulären Linienflug eingestuft und die entsprechende Anfrage der Emirates abgelehnt.
Tatsächlich bezeichnet das Kürzel EK 047 eine tägliche Flugverbindung von Dubai nach Frankfurt. Am 6. März saßen in dem Flug, der im Linienbetrieb Dubai um 19.20 Uhr verlässt, aber vor allem Passagiere, die das Emirat wegen des amerikanisch-israelischen Angriffs auf Iran so schnell wie möglich verlassen wollten.
