
Die Staatsanwaltschaft München I hat doch ein Minimalverständnis für Ironie. Die Ermittlungen gegen den Kolumnisten Jan Fleischhauer seien eingestellt worden, teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. Man gehe davon aus, dass Fleischhauer die NS-Parole „Deutschland erwache“ in einer Weise verwendet habe, die nicht strafbar sei. Es handle sich um „eine Berichterstattung und Kommentierung des Zeitgeschehens“. Das sei erlaubt.
Fleischhauer hatte sich im vergangenen Dezember in seinem Podcast „Der schwarze Kanal“ mit der Bemerkung „Wie heißt die AfD-Jugend eigentlich? ,Generation Hoffnung‘ oder ,Generation Deutschland erwache‘?“ über den Parteinachwuchs der AfD lustig gemacht. Das war angesichts des gerade vorangegangenen Gründungsparteitags dieser Truppe inklusive des hitleresken Auftritts eines Redners gut nachvollziehbar.
Gleichwohl reagierte die Staatsanwaltschaft auf eine Anzeige und prüfte, ob Fleischhauer gegen Paragraph 86a Strafgesetzbuch verstoßen haben könnte. Dieser verbietet, Kennzeichen oder Inhalte verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Dass solches unter Umständen nicht strafbar ist, etwa wenn man zitiert, Zusammenhänge schafft und Deutungen vornimmt, gab Fleischhauer den Staatsanwälten als sachdienlichen Hinweis in einem Text selbst mit auf den Weg. Das verstanden die Staatsanwälte in München offenbar und bekamen gerade noch rechtzeitig die Kurve.
Der Denunziant sitzt in Berlin
Anders als die Kollegen in Berlin, die dem Philosophen Norbert Bolz wegen einer ironischen Bemerkung auf der Plattform X nachsetzten, eine Hausdurchsuchung veranstalteten und die Ermittlungen erst „nach Zahlung einer Geldauflage (im unteren vierstelligen Bereich) an eine gemeinnützige Organisation“ einstellten, wie die Berliner Staatsanwaltschaft der F.A.Z. seinerzeit (20. Dezember 2025) mitteilte. Auch bei Bolz ging es um eine Anspielung auf die SA-Parole, Deutschland möge erwachen. Auf die „taz“-Überschrift „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“ hatte er mit „Gute Übersetzung von ,woke‘: Deutschland erwache!“ reagiert. Begonnen hatte der juristische Irrsinn in Bolz’ Fall mit einem Hinweis der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“.
In seinem Fall, schreibt Jan Fleischhauer, der froh ist, dass ihm eine Hausdurchsuchung in aller Herrgottsfrühe erspart blieb, komme der Denunziant aus – Berlin. Das hätte man sich, meint Fleischhauer, denken können. In München leuchtet die Meinungsfreiheit anscheinend etwas heller als in der Hauptstadt.
