Nach der Streichung dreier linker Buchläden von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) sein Vorgehen verteidigt. “Meine Position dazu ist klar: keine Steuergelder für Extremisten”, sagte er der Funke Mediengruppe. Das gelte gleichermaßen für Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Antisemitismus.
Auf Nachfrage, was das in diesem Fall konkret bedeute, sagte Weimer: “Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung ‘Deutschland verrecke’ stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen. Und wenn der Verfassungsschutz dann Hinweise zu einem potenziellen Preisträger hat, kann er aus meiner Sicht nicht preiswürdig sein.”
Weimer nennt Vorgehen “Ausnahmefall”
Weimer hatte beim Ausschluss der Buchläden das umstrittene Haber-Verfahren angewandt, das seit 2004 eine Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz ermöglicht. “Das Verfahren ist in den vergangenen Jahren hunderte Male von verschiedenen Ministerien des Bundes angewandt worden, übrigens auch von meiner Amtsvorgängerin”, sagte Weimer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Vor ihm war Claudia Roth (Grüne) Kulturstaatsministerin.
“Im Falle des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist das
Haber-Verfahren natürlich ein seltener Vorgang”, ergänzte er. Die Anwendung werde “in Zukunft der größte Ausnahmefall bleiben”.
Der Kulturstaatsminister hatte drei linke Buchläden in Berlin, Bremen
und Göttingen wegen “verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse” von der
Nominierungsliste des Deutschen Buchhandlungspreises streichen lassen und damit Empörung ausgelöst.
Kritiker wie der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven
Lehmann (Grüne), werfen ihm mangelnde Transparenz vor, da unklar ist,
was gegen die Buchläden beim Verfassungsschutz vorliegen soll.
Öffentlich hatte Weimers Sprecher lediglich gesagt: “Die genauere Art dieser
Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz.”
Die Anwaltskanzlei des betroffenen Göttinger Buchladens hält die Anwendung des Haber-Verfahrens für rechtswidrig. Auch der Börsenverein des
Deutschen Buchhandels lehnt den Einsatz in diesem Zusammenhang ab.
Prüfung laut Weimer “in Zweifelsfällen üblich”
Weimer sprach dagegen von einer “Pflicht, Informationen abzuwägen”. Als es um die Frage gegangen sei, wer unter den deutschen Buchhandlungen preiswürdig ist, “haben unsere Beamten Informationen erhalten, die Zweifel aufkommen ließen, ob nun diese drei wirklich preiswürdig sind. Und dann haben sie, um ihr Urteil zu validieren, das sogenannte Haber-Verfahren aktiviert.”
Die Aktivierung dieses Verfahrens sei “in solchen Zweifelsfällen – auch schon zu Zeiten der Ampelregierung – üblich und hat nichts mit der politischen Richtung zu tun”, sagte Weimer. “Stellen Sie sich vor, der Preis wäre an eine Buchhandlung eines Neonazis gegangen. Dann wäre der Skandal groß gewesen und jeder hätte gesagt: Hätten Sie das nicht prüfen können?” Seinen Angaben zufolge nutzte seine Vorgängerin Roth das Verfahren, als es um den Verdacht eines rechtsextremen Verlages gegangen sei.
Die drei linken Läden waren in der Vergangenheit mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden. Auch in diesem Jahr hielt eine Fachjury sie der Auszeichnung für würdig, die jährlich an rund 100 kleine Buchläden verliehen wird und mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro dotiert ist. Weimer argumentierte im Kulturausschuss des Bundestags hingegen, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht “an Feinde des Staates” gehen. Die für den 19. März geplante Preisverleihung wurde abgesagt.
