
Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) hat Fridtjof Petzold für dessen Verbandskritik mit einem vorläufigen Startverbot belegt sowie dessen Status als Bundeskaderathlet ausgesetzt. Beide Beschlüsse gelten bis zu einer endgültigen Entscheidung durch den Disziplinarbeirat des Verbands.
Der Eisschnellläufer Petzold hatte der DESG nach seinem Start bei den Olympischen Winterspielen in Mailand mangelhafte Betreuung durch den Trainerstab sowie eine problematische Verbandsstruktur vorgeworfen, in der es zu viele persönliche Abhängigkeiten und keine Kritikkultur gebe: „Jeder hat da auch Angst, irgendwie was zu sagen, weil er um seinen Job besorgt ist“, sagte Petzold.
„Athleten Deutschland“ steht hinter Petzold
Die unabhängige Athletenvertretung „Athleten Deutschland“ stellte sich hinter Petzold und kritisierte den Verband. „Die Aussetzung seines Bundeskaderstatus durch die DESG ist für uns nicht nachvollziehbar; wir missbilligen sie ausdrücklich“, hieß es in einer Erklärung. „Gemeinsam mit ihm prüfen wir die nächsten Schritte, um eine Lösung zu finden, die den Athletinnen und Athleten und dem deutschen Eisschnelllauf insgesamt gerecht wird.“
Der Fall steht exemplarisch für eine Debatte über Verbandsstrukturen und -kultur im deutschen Spitzensport, konkret unter anderem die Frage, inwieweit Athleten die Möglichkeit haben, auf interne Missstände hinweisen zu können – und auch, inwieweit die Vergabe von Fördermitteln an die Qualität der Verbandsführung gekoppelt sein sollte. Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) sagte der F.A.Z., die DESG sei ein Beispiel, „bei dem man genau hinschauen muss“. Eine „ordnungsgemäße Geschäftsführung“ sei „essenziell und Voraussetzung für eine Bundesförderung“.
Die „Athleten Deutschland“ fordern, dass nicht nur ordnungsgemäße, sondern gute Verbandsführung im Sinne von Good Governance Bestandteil der Förderkriterien werden müsse. Am Mittwoch wird die Bundesregierung im Sportausschuss des Bundestags Bericht zur Situation in der DESG erstatten, allerdings im Unterschied zur übrigen Tagesordnung nichtöffentlich.
