Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Falle
einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände
angehen. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier hervor, das
Politiker der Parteien nach Abschluss ihrer Vorgespräche vorstellten.
Demnach sollen private Wohnungskonzerne ab
einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin auf diese Weise gegen eine
Entschädigung enteignet werden. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen
dürften sie dabei behalten, eine Vergesellschaftung würde erst bei den
übrigen Wohnungen in ihrem Besitz greifen.
Genossenschaften und gemeinwohlorientierte
Akteure blieben den Plänen zufolge von einer Vergesellschaftung
ausgenommen. Das soll auch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Januar
2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden. Mitte 2028 wollen die drei
Parteien zu dem Komplex ein Gesetz vorlegen.
Grundlage für das bundesweit einmalige Vorhaben
wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: »Grund und Boden,
Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der
Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der
Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der
Gemeinwirtschaft überführt werden.«
Nach dem Ende der Sondierungen hatten Linke, Grüne und SPD zu
einem gemeinsamen Pressestatement im Haus der Statistik in Berlin-Mitte
eingeladen.
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