Ein Forschungsteam der Universität Trier hat 355 Betroffene von sexualisierter Gewalt im Bistum Trier für die Nachkriegsjahre ermittelt. Die Historikerinnen und Historiker um Lena Haase und Lutz Raphael veröffentlichten ihren vierten und letzten Zwischenbericht zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier, der die Jahre 1946 bis 1966 umfasst. Der umfassende Abschlussbericht soll im November folgen.
Mit Blick auf die bisher identifizierte Gesamtzahl von mindestens 782 Betroffenen zwischen 1946 und 2021 wiegen die untersuchten zwei Jahrzehnte »besonders schwer in der Gesamtbilanz«, heißt es in dem Bericht. In den späten 1940er-Jahren hätten die Verantwortlichen im Bistum »einen guten Kenntnisstand« über sexualisierte Gewalt gegenüber Minderjährigen gehabt, steht weiter in der Studie. In den Jahren von 1946 bis 1951 war Franz Rudolf Bornewasser Bischof, auf ihn folgte bis 1966 Matthias Wehr.
Für den gesamten Zeitraum von 1946 bis 2021 kommt die Studie auf insgesamt 249 beschuldigte Geistliche. Unter Bornewasser seien 19 der 28 beschuldigten Geistlichen bekannt gewesen. In den 1950er-Jahren und damit in der untersuchten Amtszeit von Wehr habe sich das geändert. Während seiner Zeit als Bischof waren 30 mutmaßliche Täter bekannt – später seien jedoch noch 65 weitere Geistliche beschuldigt worden. Auch die Zahl der Betroffenen war während Wehrs Amtszeit mit 243 Missbrauchsopfern besonders hoch.
Viele Betroffene wurden nicht gehört
»Die Chancen Betroffener, sich Gehör zu verschaffen oder gar eine Bestrafung der Täter zu erleben, wurden bereits wenige Jahre nach Kriegsende immer geringer«, heißt es in der Studie. »Die Ringe des Schweigens lasteten besonders schwer auf dieser Generation missbrauchter Kinder und Jugendlicher.« Zu den häufig lebenslangen Belastungen und Krankheiten gehörten Schlafstörungen, Depressionen, Panikattacken, Angststörungen sowie plötzliche Zusammenbrüche. Viele Betroffene hätten Schwierigkeiten, Vertrauen und Bindungen zu anderen Menschen aufzubauen. Professionelle Therapieangebote habe es erst ab den 1990er-Jahren gegeben.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die »Sittlichkeitsverbrechen« katholischer Priester deutlich stärker vom Bistum verfolgt als in den Nachkriegsjahren, hieß es. Dabei sei es jedoch um das öffentliche Ansehen gegangen, nicht um den Schutz der Kinder. Mit Aufhebung der NS-Gesetzgebung seien auch diese Sanktionen weniger geworden. Generell lasse sich in den Nachkriegsjahren ein eher nachlässiger Umgang mit Tätern beobachten.
Für den Bericht werteten die Historikerinnen und Historiker nach eigenen Angaben insgesamt 1.574 Akten aus. Zudem führten sie Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen.
