Das Verwaltungsgericht Köln hat ein Urteil zugunsten der Deutschen Bahn im Wettbewerb mit anderen Anbietern gefällt. In einer Pressemitteilung teilte das Gericht mit, dass eine verpflichtende Wettbewerbsklausel, wie sie von der Bundesnetzagentur beschlossen wurde, rechtswidrig ist. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Hintergrund des Rechtsstreits sind die Pläne des italienischen Anbieters Italo, Züge in Deutschland einzusetzen und der Deutschen Bahn so Konkurrenz zu machen. Die Bundesnetzagentur hatte zugunsten Italos entschieden, dass die Deutsche Bahn anderen Anbietern auf hochbelasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen müsse. Diese Entscheidung machte nun das Verwaltungsgericht in Köln rückgängig.
Bundesnetzagentur bedauert Urteil
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass weder das europäische noch das deutsche Recht »eine Verpflichtung des Betreibers von Schienenwegen zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen« vorsehe. Es gebe keine Rechtsgrundlage für eine solche Klausel der Bundesnetzagentur, sagte ein Sprecher des Gerichts der ZEIT.
Die Deutsche Bahn schrieb, dass das Urteil Klarheit schaffe. »Das ist auch angesichts der sehr knappen Kapazitäten auf dem deutschen Schienennetz gut«, hieß es in einer Pressemitteilung.
Die Bundesnetzagentur teilte der ZEIT mit, dass sie die verhinderte Wettbewerbsklausel weiterhin für sinnvoll hält, »um den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der Fahrgäste zu fördern«. Der Netzfahrplan für 2028 werde jedoch nach dem Urteil des Kölner Gerichts ohne entsprechende Klausel erstellt.
Italo teilte der ZEIT mit, der Konzern habe das Urteil zur Kenntnis genommen. »Wir halten an unserem Ziel fest, in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzutreten«, schrieb Italo. Die Firma habe bereits in eine neue Zugflotte investiert und plane weiter, 2028 auf dem deutschen Markt zu starten.
Italo fordert Planungssicherheit
Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der Deutschen Bahn dominiert. Grundsätzlich ist es für andere Unternehmen wie Italo oder FlixTrain möglich, Fernverkehrsverbindungen anzubieten. Das bundeseigene Infrastrukturunternehmen DB InfraGo erstellt die Netzfahrpläne von Jahr zu Jahr.
Italo hat hohe Investitionssummen für den Eintritt in den deutschen Markt eingeplant und hatte für die nötige Planungssicherheit die Vergabe von mehrjährigen Rahmenverträgen gefordert. Dies lehnte die Bundesnetzagentur allerdings ab und schrieb stattdessen die Wettbewerbsklausel vor – jedoch nur für bestimmte, besonders überlastete Bahnstrecken.
