
Die richterliche Unabhängigkeit ist für einen funktionierenden Rechtsstaat unerlässlich. Richter sind allein an Recht und Gesetz gebunden. Es ist ein Grundprinzip, auf das sich Juristen zu Recht immer wieder berufen. Umso heikler wird es, wenn sie es nicht nur gegen Stimmen von außen verteidigen müssen, die den Rechtsstaat infrage stellen, sondern sich auch Angriffen des eigenen Ministers ausgesetzt sehen.
Ein Erlass des hessischen Justizministeriums an Gerichte und die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft löste in der vergangenen Woche einen heftigen Streit aus. Darin hieß es, man solle in jeweiligen namentlich genannten Fällen prüfen, ob es einen „Anlass zur Prüfung dienstrechtlich erforderlicher Maßnahmen“ geben könnte.
Die Juristen verstanden dies als Drohung mit Sanktionen wegen ihrer politischen Äußerungen. Problematisch ist das, denn auch Richter dürfen unter Einhaltung des Mäßigungsgebots ihre Meinung frei äußern. Eine unabhängige Justiz braucht Richter und Staatsanwälte, die ihre politischen Überzeugungen nicht zum Maßstab ihrer Entscheidungen machen. Unpolitisch müssen sie deswegen aber nicht sein.
Die Sorge des Justizministeriums ist nicht unbegründet
Minister Christian Heinz erklärte umgehend: Es sei lediglich darum gegangen, Gerichte und Staatsanwaltschaften dafür zu sensibilisieren, dass Verfahren wegen Befangenheitsanträgen gegen Unterzeichner scheitern könnten. Wer regelmäßig Gerichtsverhandlungen verfolgt, weiß: Die Sorge des Ministers ist nicht ganz unbegründet. Es gibt Prozesse, da weiß man bereits im Voraus, dass es nicht lange dauern wird, bis der erste Befangenheitsantrag gestellt wird. Es ist gut und wichtig, dass Verteidiger diese Möglichkeit haben. Nicht selten wird sie auch allein als Verzögerungstaktik eingesetzt. Aber muss die Justiz schon den Anschein einer möglichen Befangenheit berücksichtigen, bevor ein konkretes Verfahren überhaupt existiert? Das erscheint doch sehr voreilig.
Das Problem ist nicht, dass sich das Ministerium mit diesem Thema beschäftigt hat, sondern wie. Heinz hob nach dem öffentlichen Brief der Neuen Richter*innenvereinigung hervor, dass er in seiner Anordnung keine Disziplinarmaßnahmen gemeint habe, sondern „dienstrechtliche Maßnahmen“. Trotzdem stellt sich die Frage, warum man im Ministerium nicht vorab bedacht hat, welchen Eindruck ein solches Vorgehen erweckt. Denn dass das Ministerium die Namen der Unterzeichner sammelt und diese an ihre Vorgesetzten weitergibt, kann leicht missverstanden werden.
Schon jetzt ist klar: Der Streit hat die Unterstützung eines AfD-Verbotsverfahrens durch Juristen stärker in den Fokus gerückt, als den Beteiligten lieb sein dürfte. Hier hätte sich Hessen ein Beispiel an Sachsen nehmen und sich schützend vor die Unterzeichner stellen sollen.
