
Kaum hat sie den Plänen zur Abschaffung der „Rente mit 63“ einen empfindlichen Schlag versetzt, wendet sich Manuela Schwesig dem nächsten Verteidigungskampf zu: gegen den Kürzungsplan des Bundesgesundheitsministers für die Kinderkrankentage. Die waren während der Corona-Pandemie von zehn auf 15 Tage erhöht worden; so lange können Eltern kranker Kinder unter zwölf Jahren zu Hause bleiben und bekommen 90 Prozent des entfallenden Nettoverdienstes von den Krankenkassen ersetzt. Die mehrmals verlängerte Regelung möchte Linnemann nun auf ihr ursprüngliches Maß zurückführen.
Die Statistik scheint ihm recht zu geben: Die meisten Eltern schöpfen die 15 Tage nicht aus, im Schnitt wurden pro eingereichtem Krankheitsfall nur 2,5 Tage Ersatz geleistet, rechnet die thüringische Gesundheitsministerin Katharina Schenk vor, die Schwesig am Wochenende beisprang. Auch sei die Inanspruchnahme zuletzt noch zurückgegangen.
Das trifft chronisch und lebensbedrohlich kranke Kinder
Was oder wo könnte man also sparen, wenn man diese Leistung zurückfährt? Da gibt es nur eine Gruppe: die Eltern und Familien, in denen Kinder länger krank sind als zehn, 15 oder, wie Linnemann ausrechnet, 20 Tage (da er von je zehn Tagen pro Elternteil in einer selbstverständlich aus zwei Elternteilen bestehenden Familie ausgeht). Als da wären: chronisch oder lebensbedrohlich kranke, zum Beispiel krebskranke Kinder. Die gibt es übrigens auch über zwölf Jahren.
Diesen Kindern sollen von den ohnehin viel zu wenigen Kinderkrankentagen nun also noch fünf pro Elternteil wieder weggenommen werden. Was für eine hervorragende Idee – wenn man denn den Eindruck von sozialer Kälte vermitteln möchte.
