Ein ganz besonderes, wichtiges Ereignis war es. 26. Mai 1946. Die Bürger hatten wieder die Möglichkeit, über die politische Zusammensetzung ihres Stadtparlaments zu entscheiden – in Frankfurt wie in den anderen kreisfreien hessischen Städten. Gemeinderäte und Kreistage waren einige Wochen zuvor schon gewählt worden. Die ersten freien Wahlen seit 1933, der Machtübernahme der Nationalsozialisten und dem Beginn von Diktatur und Terror.
„Mitbürger!“ Eindringlich wendet sich Kurt Blaum in einem Aufruf an die Bevölkerung. Im Juli 1945 von der amerikanischen Militärregierung zum kommissarischen Frankfurter Oberbürgermeister berufen, hebt er die hohe Bedeutung des bevorstehenden Ereignisses hervor. „Am kommenden Sonntag wählt Frankfurts Bürgerschaft zum ersten Mal seit dreizehn Jahren wieder in freier und gleicher Wahl eine Stadtverordnetenversammlung.“ Blaum legt Pathos in seine Worte: „Männer und Frauen Frankfurts! Damit ist euch nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht gegeben. Zeigt der Welt durch möglichst vollständige Beteiligung an dieser Wahl, dass ihr gewillt seid, eure neue staatsbürgerliche Freiheit zu gebrauchen und damit den ersten Schritt zu einem Wiederaufbau Deutschlands in freiheitlichem Geiste zu tun.“

Kurt Blaum, in den Jahren der Weimarer Republik als Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei bis 1933 Oberbürgermeister von Hanau, hält fest, niemand, der seiner Wahlpflicht nicht genüge, könne sich über Mängel und Missstände beklagen. In wenigen Jahren die furchtbaren Folgen des totalen Zusammenbruchs zu überwinden, werde zwar, gibt Blaum zu, nicht möglich sein. Aber: „Nur wenn das Ausland eine allgemeine Bereitwilligkeit unseres Volkes zu eigener freiheitlicher Lebensgestaltung und opferbereitem Aufbau feststellt, wird es gewillt sein, uns Erleichterung und Hilfe zu gewähren. Auf diese Hilfe aber sind wir angewiesen. Ohne sie können wir uns weder ernähren noch bekleiden noch unsere zerstörten Häuser wiederherstellen.“
Der nachdrückliche Aufruf des Oberbürgermeisters hatte eine beachtliche Resonanz vor nunmehr achtzig Jahren. Von den 266.968 Wahlberechtigten machten 198.392 von ihrem Recht Gebrauch. Eine Beteiligung von 74,3 Prozent also – eine Größenordnung, die ähnlich auch in anderen Orten in Hessen erreicht wurde. Der Stimmenanteil von 41 Prozent machte die SPD zur stärksten politischen Kraft in Frankfurt. Auf die CDU entfielen 35,1 Prozent, auf die KPD 12,1 und auf die LDP 11,8 Prozent.
Hohe 15-Prozent-Hürde
Kommunisten und Liberale blieben damit jedoch an einer sehr hohen Hürde hängen. Sie hatten nicht die 15 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, die nach dem Gemeindewahlgesetz vom 15. Dezember 1945 vorgeschrieben waren. Der Einzug ins Stadtparlament war ihnen mithin verstellt. Von den 60 Sitzen nahmen demnach die SPD 32 sowie die CDU 28 ein.
Alle Parteien protestierten gleichwohl am nächsten Tag gegen das Wahlergebnis. Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass viele Wahlberechtigte ihre Stimme nicht hatten abgeben können. Die Wahllisten sollen ungenau und unvollständig gewesen sein. In ihrer ersten Sitzung erklärte die Stadtverordnetenversammlung die Wahl jedoch einstimmig für gültig.
Die Liberal-Demokratische Partei hatte sich zudem noch an die großhessische Staatsregierung – „Großhessen“ hatten die Amerikaner das neuformierte Land 1945 zunächst genannt – in Wiesbaden gewandt. Sie legte den Entwurf eines Sondergesetzes vor, in dem sie forderte, bei einer möglichen Neuwahl des Stadtparlaments die Fünfzehn-Prozent-Klausel auf fünf Prozent abzusenken oder ganz einfach zu streichen. Sie argumentierte, dass die Wahl in Frankfurt nicht nur wegen der fehlerhaften Listen, sondern zu großer Unzufriedenheit in der Bevölkerung auch deswegen geführt habe, weil rund 45.000 Stimmen für LDP und KPD unter den Tisch gefallen seien.
Zusammenarbeit von SPD und CDU in Frankfurt
1946 als „Jahr der großen Weichenstellung“. So skizzierte der Oberbürgermeister die politische Gemengelage, als sich das Stadtparlament am 21. Juni im Saal des Polizeipräsidiums – im Rathaus Römer, als Teil der gotischen Altstadt im Bombenkrieg 1944 zerstört, erst wieder seit September 1952 – in Anwesenheit eines Repräsentanten der amerikanischen Militärregierung konstituierte. Nach der Gemeindeordnung sollten die Stadtverordneten künftig letztlich für die Kommunalpolitik verantwortlich sein. Der Magistrat hatte nun nicht mehr wie früher, als zweite Kammer gleichsam, beschließende Rechte. Er wurde ausführendes Organ von Beschlüssen des Parlaments.

In dieser ersten Sitzung traf das Parlament eine zukunftsweisende Entscheidung. Es legte den Grundstein für die politische Zusammenarbeit der Parteien im Magistrat. Ein Vierteljahrhundert sollte diese Vereinbarung – im Großen und Ganzen, von anfänglichen politischen Verwerfungen abgesehen – Bestand haben. Dieses Gerüst zerbrach erst 1972. Die studentische Achtundsechzigerbewegung mit ihrem radikalen gesellschaftspolitischen Linksdrall hatte die SPD erfasst. Sie kündigte, von ihrem linken Parteiflügel getrieben, die Zusammenarbeit mit der CDU auf. Eine Entwicklung, die letztlich dazu führte, dass die Bürger die CDU und deren Spitzenkandidaten Walter Wallmann bei der Kommunalwahl 1977 mit der absoluten Mehrheit ausstatteten.
Für dieses Römer-Bündnis hatte die SPD in der konstituierenden Sitzung am 21. Juni 1946 selbst die Grundlagen gelegt. Der Fraktionsvorsitzende Rudolf Menzer gab in einer programmatischen Rede die Richtung vor: „Ohne Bedenken würden wir auf Grund der demokratischen Prinzipien die alleinige Verantwortung übernehmen, erklären uns aber zur sachlichen Zusammenarbeit mit der Minderheit bereit, da wir jedes Totalitätsstreben ablehnen.“ Hans Wilhelmi erwiderte für die CDU: „Wir erkennen den Führungsanspruch der Sozialdemokratie selbstverständlich an und sind gewillt, mit ihr zusammenzuarbeiten im Interesse einer sachlichen Arbeit, die die Bürgerschaft erwartet.“
Streit um den Oberbürgermeister
Alsdann beschloss das Parlament, die Stellen des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten auszuschreiben. Wilhelmi merkte dazu an, dass diese „Formalität“ nicht unbedingt dazu führen müsse, das Amt des Oberbürgermeisters in andere Hände zu legen. Doch so kam es, denn Kurt Blaum hatte sich inzwischen der CDU angeschlossen. Letztlich löste diese „Formalität“ auch die erste Magistratskrise der Nachkriegszeit aus.
Zuvor wurden die Bürger aber zur zweiten Abstimmung des Jahres am 30. Juni an die Urnen gerufen: Wahl der verfassungsberatenden Landesversammlung, die den Entwurf einer Verfassung für Hessen zu erarbeiten hatte. Die Beteiligung in Frankfurt lag diesmal bei 71,6 Prozent. Auf die SPD entfielen 42,8 Prozent, die CDU kam auf 33,8 Prozent, die KPD erhielt 12,1 und die LDP 11,5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen.

Für die Stadtpolitik und die weitere Entwicklung Frankfurts fiel am 17. Juli eine gravierende Entscheidung. Einmütig beschloss die SPD-Fraktion an diesem Tag in geheimer Abstimmung, den Düsseldorfer Oberstadtdirektor Walter Kolb als Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters zu nominieren. Politisch konsequent kommentierte der Fraktionsvorsitzende diese Entscheidung. Er deutete wiederum auf die Mehrheit seiner Partei im Römer. Folglich präsentiere sie einen eigenen Bewerber. Menzer bekundete nochmals, die SPD erhebe keinen Totalitätsanspruch, sie sei zur loyalen Zusammenarbeit mit der CDU auf der Grundlage von Gegenseitigkeit bereit. Bar aller wohlfeilen Wortwendungen offenbarte jedoch die nächste Plenarsitzung am 19. Juli mit ungeschönter Rhetorik die Gegensätze.
In Frankfurt folgt Walter Kolb auf Kurt Blaum
Blaum trug zunächst seinen Rechenschaftsbericht über das zurückliegende Jahr seiner Amtstätigkeit vor. Danach ging es los. Die SPD legte auf den Oberbürgermeister an. Dessen Forderung, ihm und weiteren sechs Mitgliedern des Magistrats in den nächsten elf Jahren das Gehalt weiterzuzahlen, auch wenn sie nicht wiedergewählt würden, war für die Sozialdemokraten unerträglich. Blaum hatte sich darauf berufen, im Juni 1945 mit der Stadt Anstellungsverträge auf zwölf Jahre abgeschlossen zu haben. Die SPD beschwor hingegen die allgemeine Not, fand es daher umso erstaunlicher, wenn einige Herren des Magistrats „auf ihrem Schein bestehen“. Die Gehaltsansprüche könnten keinesfalls anerkannt werden, selbst wenn sie juristisch begründet seien. Der Kasus müsse notfalls vor den zuständigen Landesausschuss gebracht, das Gesetz geändert werden.
Dabei beließen es die Sozialdemokraten nicht. Diktatorisch regiert zu haben, warfen sie Blaum vor. Die Bevölkerung habe erwarten können, dass der Oberbürgermeister mehr zur Untermauerung der Demokratie getan hätte. „Wir hatten nicht den Eindruck, dass Ihnen daran lag, die Bevölkerung und die Parteien im nötigen Umfang zur Mitarbeit heranzuziehen“, ließ der SPD-Fraktionsvorsitzende diesen wissen.
Frankfurt brauche jetzt mehr als einen Verwaltungsfachmann, hob Rudolf Menzer hervor und begründete damit die von der SPD geplante Wahl eines neuen Oberbürgermeisters. Um programmatische Ziele ging es nun seiner Überzeugung nach in der Stadtpolitik. Er fand es daher lächerlich, für die Übernahme des bisherigen Magistrats zu plädieren, wie es die CDU tue. Wozu hätten die Bürger sonst gewählt? Abermals versicherte er namens der SPD-Fraktion, weiterhin an der Idee der Zusammenarbeit festzuhalten. Menzer deutete auf England als das klassische Land der Demokratie. Dort stelle immer die stärkere Partei die Regierung, die schwächere konzentriere sich auf Opposition.
Stadtverordnete lehnen Versorgungsansprüche ab
Als Wortführer der CDU konnte Hans Wilhelmi nicht nachvollziehen, warum die SPD Blaum „in die Wüste schicken“ wolle. Schließlich müsse sie doch eigentlich zugeben, dass die Stadtverwaltung ihre Aufgaben gemeistert habe. Er mochte Kolb nicht absprechen, sicherlich seine Verdienste zu haben. Doch nun solle, so Wilhelmi, ein Mann als Oberbürgermeister nach Frankfurt kommen, der sich erst einarbeiten müsse.
Die Fronten waren abgesteckt. Die CDU liebäugelte mit dem Amt des Bürgermeisters und dazu drei weiteren Dezernenten. Gespräche zwischen den Vorständen der beiden Fraktionen führten zu keiner Einigung. So wählten die Sozialdemokraten am 25. Juli 1946 gegen die Stimmen der CDU einen Magistrat nach ihren Vorstellungen mit Walter Kolb an der Spitze.
Fraktionsvorsitzender Wilhelmi reagierte namens der CDU mit spitzen Worten. In der Ablehnung aller Vorschläge seiner Partei durch die Mehrheit sah er „den Einfluss von Direktiven, die außerhalb der Fraktion gegeben werden“. Für ihn war es offensichtlich, dass die SPD nicht die Zusammenarbeit, sondern eine Kapitulation verlange. Demonstrativer Beifall der CDU-Fraktion begleitete Wilhelmis Worte, als er schloss: „Sie haben den Magistrat jetzt allein besetzt, aber Sie haben uns nicht ins Schlepptau nehmen können. Die Selbständigkeit unserer Partei ist erhalten geblieben.“
Die Dezernenten, die vordem einen Sitz im Magistrat hatten, kamen nicht in den Genuss einer Weiterzahlung ihres Gehalts auf elf Jahre. Blaum hatte inzwischen wohl doch erkannt, eine solch dreist-forsche Forderung sei alles andere als zeitgemäß. Er ließ im Römer wissen, es gebe keine Zweifel, dass bei der Nichtwiederwahl der in Betracht kommenden Herren die von diesen „erdienten“ Ruhegeldansprüche zu Recht beständen. Und dann: „Keiner der Herren denkt daran, über seine Pensionsansprüche hinaus Forderungen an die Stadt Frankfurt zu stellen. Es liegt allen fern, etwa über ihre rechtlichen Versorgungsansprüche hinaus ein arbeitsloses Einkommen auf elf Jahre zu beanspruchen.“
