Eines muss man dem ZDF lassen: Pressemitteilungen so formulieren, dass alles nach Friede, Freude, Eierkuchen aussieht, obwohl gerade die Hütte brennt, das können sie auf dem Mainzer Lerchenberg.
In diesem Fall heißt das: Jan Böhmermann will „noch mal eine andere Sendung machen“. Das sagt er laut der Aussendung, die das ZDF am Freitagnachmittag verbreitete, selbst. Währenddessen bestätigt der Sender, man befinde sich „aktuell in guten Gesprächen“ mit Böhmermann „zu einem möglichen neuen Showkonzept“. Das bisherige „ZDF Magazin Royale“ – das ist die eigentliche Nachricht – laufe „zum Jahresende nach mehr als sechs Jahren, 187 Sendungen und zahlreichen Auszeichnungen“ aus.
Böhmermanns „Satire“ ist Geschichte
Mit anderen Worten: Böhmermanns sogenannte Satireshow, die nie Satire, sondern immer eine pseudojournalistische Treibjagd war, die sich immer dann, wenn es inhaltlich kritisch wurde, damit herausredete, das sei alles Satire und nicht beim Nennwert eins zu eins zu nehmen, und die dem ZDF von Jahr zu Jahr mehr Ärger einbrachte, ist Geschichte. Wie es weitergeht, ist offen, denn gesprochen wird über ein – „mögliches“ – neues Showkonzept.
Käme es zu einem solchen und ähnelte dies dem des „ZDF Magazin Royale“, wäre das ZDF schlecht beraten. Zu rechnen ist damit nicht. Denn eigentlich sollte mit Böhmermanns Show schon im vergangenen Jahr Schluss sein, heißt es aus Senderkreisen. Damals aber fehlte es der ZDF-Spitze noch an Mumm, Böhmermann, der eine linke und laute Blase hinter sich weiß, den Laufpass zu geben. Also wurde sein Vertrag um ein Jahr verlängert – nicht mehr – mit einer verringerten Zahl von Shows.
Inzwischen aber scheint dem ZDF-Intendanten Norbert Himmler nicht mehr einzuleuchten, warum er seinen Sender immer und immer weiter in Böhmermanns Schatten stellen soll. Und das könnte vielleicht auch mit einem Brief zusammenhängen, den Himmler zuletzt erhalten hat.
Überzogene Klage gegen einen Imker
Böhmermanns Bilanz ist seit langem in Schieflage geraten. Zum Beispiel durch die Sendung über den früheren Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, die diesem eine mögliche Russlandnähe nahezulegen schien – was das Magazin später vor Gericht bestritt.
Die Show war ein Paradebeispiel dafür, wie man mit einer halbgaren Recherche durch den medialen Überwältigungseffekt eine Karriere zerstören kann, auch wenn die Story anschließend von Richtern zerpflückt wird.
Mit dem Rechtsstreit gegen den Imker Rico Heinzig aus Sachsen, dem Böhmermann in seiner Show „Beewashing“ vorwarf, woraufhin dieser Böhmermann – satirisch überzeichnet – als Werbefigur einsetzte, bewies der Moderator sodann, dass er selbst keinen Humor besitzt und kein Gefühl für Verhältnismäßigkeit hat. Er verklagte den Imker und ging vor Gericht baden.

Als Böhmermann in seiner Show einst mit einem Spottgedicht über den türkischen Präsidenten Erdoğan antrat, hatte das – für wie gelungen oder nicht man das auch halten mochte – noch ein anderes Format, führte fast zu einer Staatskrise und zur Abschaffung einer Strafrechtsnorm (Paragraph 103 Strafgesetzbuch, „Majestätsbeleidigung“). Das ist allerdings schon zehn Jahre her.
Der Intendant hat Post vom Anwalt
Was dem ZDF-Intendanten Himmler in Sachen Böhmermann vielleicht auch zu denken gegeben haben könnte, ist ein Brief, den er vor einigen Tagen erhielt. Das Schreiben stammt von dem Medienanwalt Christian Schertz, der Böhmermann lange Jahre vertreten hat.
Über Schertz hatte sich Böhmermann im April dieses Jahres in seiner Show lustig gemacht, in der es um die Vorwürfe ging, die die Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann, den Schauspieler Christian Ulmen, erhebt. Dessen Presserechtsanwalt ist Schertz.
Ein kleinwüchsiger Schauspieler als „Scherzanwalt Dr. Christian Witz“
Diesen zog nun Böhmermann in Person des kleinwüchsigen Schauspielers Manfred Laudenbach durch den Kakao, der seinen, wie der Moderator in der Show sagte, ehemaligen „Scherzanwalt Dr. Christian Witz“ spielte. Dem stopfte Böhmermann permanent Geld in die Tasche, für jeden – vermeintlichen – juristischen Rat gab es weitere Scheine.
Satirische Kritik, auch scharfe, stecke er gern und selbstverständlich ein, schreibt der (echte) Anwalt Schertz dem ZDF-Intendanten Himmler; diese gehöre zu einer „offenen und pluralistischen Öffentlichkeit“. Was ihn irritiere, sei, dass hier „über das körperliche Merkmal eines Menschen Komik und Verachtung“ erzeugt werden sollten.
Eine solche Darstellung betreffe nicht nur ihn, sondern berühre auch die Würde des eingesetzten Schauspielers. Die körperliche Besonderheit eines Menschen werde „faktisch als negatives Merkmal instrumentalisiert“. Würden „körperliche Merkmale eines Menschen in einem öffentlich-rechtlichen Format dazu verwendet“, eine „andere Person lächerlich zu machen“, werde eine „Verbindung zwischen körperlicher Andersartigkeit und Lächerlichkeit hergestellt“, die aus seiner Sicht „mit dem Anspruch, zur Achtung und Gleichwertigkeit aller Menschen beizutragen“, nur schwer vereinbar sei.
Ob er eine solche Form der Darstellung für mit dem ZDF-Programmauftrag vereinbar halte, will der Anwalt Schertz von dem Intendanten Himmler wissen und teilt mit, dass er sich mit dem Gedanken trage, Programmbeschwerde einzureichen.
Hinzu komme, dass ihm Böhmermann in der Sendung etwas vorwerfe, was faktisch falsch sei. Böhmermann habe ihm als Anwalt des Schauspielers Christian Ulmen – dem dessen Ex-Frau Collien Fernandes „virtuelle Vergewaltigung“ vorwirft, nämlich in ihrem Namen mit Bildern und Videos Sexkontakte zu Männern aufgenommen zu haben –, unterstellt, er wolle dem „Spiegel“, der Fernandes’ Geschichte brachte, „etwas verbieten lassen, was der ‚Spiegel‘ gar nicht getan hat“ – nämlich zu behaupten, Ulmen habe Deepfake-Videos erstellt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat indes inzwischen festgestellt, dass man dem „Spiegel“ sehr wohl diese Eindruckserweckung, die Schertz angriff, vorhalten kann.
Seine anwaltliche Interessenwahrnehmung, die für Böhmermann Anlass für die Herabwürdigung war, habe also ihre sachliche Berechtigung, schreibt Schertz und will schließlich wissen, ob all dies „dem besonderen journalistischen und programmlichen Anspruch gerecht wird, den das ZDF an sich selbst stellt.“
Mit einer Klage droht der Medienanwalt nicht, bittet den Intendanten jedoch, auf seinen Brief als alleiniger Programmverantwortlicher des ZDF persönlich zu entgegnen und dies nicht dem Justiziar zu überlassen – binnen zwei Wochen. Die Frist von 14 Tagen endete – am gestrigen Freitag, an dem das ZDF das Aus für Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“ bestätigte. Ob man das als Antwort verstehen könnte?
