
Dass das Urteil gegen den Autofahrer, der in Frankfurt einen schweren Unfall verursacht hat, Fragen aufwerfen wird, war der Kammer klar. Drei Jahre Gefängnis für zwei beendete und ein zerstörtes Menschenleben – wie soll man das erklären? Die Vorsitzende Richterin hat deshalb versucht, in ihrer Urteilsbegründung deutlich zu machen, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist.
Dass sie bei den Angehörigen trotzdem auf Unverständnis stößt, muss auch die Kammer gewusst haben. Da ist eine Mutter, die für immer ihre Söhne verloren hat, die von Vietnam nach Deutschland gezogen sind, um hier ein besseres Leben zu beginnen. Und da ist eine andere Mutter, deren Sohn an diesem Abend so schwer verletzt wurde, dass er nie wieder ein normales Leben führen kann. Welche Strafe soll diese Schicksale wiedergutmachen? Ihr Wunsch nach einem härteren Strafmaß ist nachvollziehbar. Aber Vergeltung steht im deutschen Rechtssystem nicht im Vordergrund.
Dass der Täter wegen versuchten Mordes verurteilt wurde, klingt erst einmal heftig. Schaut man sich aber an, warum das Gericht den Angeklagten dafür verurteilt hat, mildert es diesen Vorwurf aber ab. Der Autofahrer hat, nachdem er die drei E-Scooter-Fahrer erfasst hatte, nicht gebremst, erst nach rund vier Kilometern hielt er an. Für viele ist unvorstellbar, wie man in dieser Situation einfach weiterfahren kann. Das muss doch Kalkül sein, der Gedanke, sich selbst vor einer Strafverfolgung zu retten. Doch so einfach ist es nicht, wie ein Psychiater in diesem Prozess erklärte. Er nimmt an, dass der Angeklagte unter einem Unfallschock gelitten hat, der es ihm unmöglich machte zu bremsen. Erst als dieser Schock nach etwa zehn Minuten bei ihm aufhörte, hielt er an. Eine Unfallflucht im juristischen Sinne ist seine Weiterfahrt also nicht.
Aber nachdem er auf einem Parkplatz stoppte und der Schock nachgelassen hatte, hätte er Hilfe rufen müssen, weil ihm klar hätte werden müssen, dass Menschen zu Schaden gekommen sind, die womöglich Hilfe brauchen. Das verlangt das Gesetz von ihm. Weil er aber erst einmal an sich gedacht hat, daran, was sein Vater denken wird, dem das durch die Kollision völlig zerstörte Auto gehörte, handelt es sich um einen versuchten Mord. „Letztlich bestrafen wir, dass sich jemand nicht gekümmert hat, der es hätte tun müssen“, so fasste es die Vorsitzende Richterin zusammen.
Am Ende zählte für das Gericht: Das, was an diesem Abend passiert ist, war ein fahrlässiger Verkehrsunfall. Der Angeklagte ist zwar kurzzeitig mit überhöhter Geschwindigkeit durch Frankfurt gefahren, rücksichtslos durch Frankfurt gerast ist er nicht. Und er ist in einer Lenkbewegung ein Stück von der Fahrbahn abgekommen. So schwer das auszuhalten sein mag, aber das ist der Kern, über den die Richter zu urteilen hatten. Leicht gemacht haben sie es sich damit nicht.
