
Die schlechten Nachrichten um fehlgeschlagene Anlagen von Versorgungswerken oder Krankenkassen haben sich in den vergangenen Wochen gehäuft. Schon etwas länger schwelt der Skandal um hohe Verluste der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) mit Immobilienanlagen in den Vereinigten Staaten. Zuletzt hat die Affäre wieder für Schlagzeilen gesorgt, weil der langjährige Partner bei den Immobilieninvestments in den USA, die ebenfalls in München sitzende Fondsgesellschaft Deutsche Finance, die BVK in den Vereinigten Staaten verklagt hat.
Die Rechtsaufsicht über die Versorgungskammer liegt beim bayerischen Innenministerium mit Staatsminister Joachim Herrmann an der Spitze, denn die BVK ist eine Behörde, die in ihren Kapitalanlagen unabhängig ist und auch nicht von der Finanzaufsicht Bafin überwacht wird. Die BVK hat in den USA in Immobilien, die von der Deutschen Finance und dem Immobilienentwickler Michael Shvo verwaltet werden, insgesamt 1,6 Milliarden Euro investiert. Daraus erwartet die BVK Verluste von bis zu 853 Millionen Euro, von denen Ende 2025 schon 392 Millionen Euro verbucht wurden.
Berufsverbände sorgen sich um Pensionen
Die Versorgungskammer, die für die Pensionen der bayerischen Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater, Ingenieure, Psychotherapeuten oder Kaminkehrer Geld anlegt, geht davon aus, dass das im vergangenen Dezember erwartete maximale Verlustrisiko von 853 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die restlichen 770 Millionen Euro aus den infrage kommenden Anlagen wurden in vermietete Bestandsimmobilien in guter Lage investiert. Zu den riskanten Projekten zählt der BVK-Vorstand um den Vorsitzenden Axel Uttenreuther unter anderem das Hochhaus „Transamerica Pyramid“ in San Francisco, das inzwischen verkauft wurde.
Der Anlageskandal hat schon vor Längerem den Bayerischen Landtag erreicht. In den Berufsverbänden geht die Sorge um, dass die Verluste Auswirkungen auf die Pensionen haben könnten. Dem tritt die BVK mit Kapitalanlagen über insgesamt 122 Milliarden Euro entgegen: „Ihre Altersvorsorge ist und bleibt sicher“, heißt es auf der Website, auf der die BVK zu den Immobilienanlagen in den USA ausführlich Stellung bezieht. Dort wird auf die konstanten und robusten Erträge aus den Kapitalanlagen verwiesen. „Verluste in einzelnen Immobilienfonds haben keine Auswirkungen auf Ihre Versorgungsleistungen“, betont die BVK.
Umstrittener Immobilieninvestor
Doch die Verluste haben ein juristisches Nachspiel. Besonders die Zusammenarbeit mit dem Immobilienentwickler Michael Shvo ist heikel. Denn er wurde im Jahr 2018 wegen Steuerbetrugs verurteilt und gilt seitdem als umstritten. So gab es im November 2025 eine Klage gegen Shvo und seine verschiedenen Vehikel, aber auch gegen die BVK und die Deutsche Finance. Die Käufer und Mieter haben sich dabei auf den „Rico-Act“ berufen, ein Bundesgesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
„In den USA sind derzeit mehrere Klagen anhängig“, räumt die BVK auf ihrer Website ein. Sie berichtet von drei Klagen, die seit Längerem laufen und in die sie involviert ist. In zwei Verfahren sei die Klage gegen die BVK oder deren Einbeziehung in das Klageverfahren von den zuständigen US-Gerichten abgewiesen worden. Die Kläger hätten Berufung gegen die jeweilige Gerichtsentscheidung eingelegt, sodass die Klageverfahren weiterhin anhängig seien. In dem dritten Verfahren stehe eine Entscheidung zum Klageabweisungsantrag der BVK derzeit noch aus. Die BVK hält ihre Einbeziehung in die Klageverfahren für nicht gerechtfertigt.
„Ein weiterer durchsichtiger Versuch“
In ihrer Pressemitteilung zur Klage vor dem Superior Court in Delaware wirft die Deutsche Finance der BVK falsche und geschäftsschädigende Darstellungen vor. Damit sei der Deutschen Finance die Verantwortung für Verluste des US-Immobilienportfolios zugeschrieben worden, die durch Entscheidungen und Unterlassungen der BVK selbst mitverursacht worden seien. Eine Sprecherin der Versorgungskammer erklärte auf Anfrage der F.A.Z., dass es sich um einseitige Behauptungen der Klägerseite handele.
Die BVK weise die mit der Klage erhobenen Ansprüche entschieden zurück. Die Klage sei ein weiterer durchsichtiger Versuch der Deutsche Finance, von ihrer eigenen Verantwortung sowie ihren zahlreichen, öffentlich bekannten Herausforderungen abzulenken. „Die BVK wird sich im Interesse ihrer Mitglieder, Versicherten und Leistungsempfänger entschlossen zur Wehr setzen“, erklärte die Sprecherin.
Bafin setzt Sonderbeauftragten ein
Zu den Herausforderungen der Deutschen Finance zählt sicherlich die Auskunfts- und Vorlageanordnung der Bafin. Nach Darstellung der Finanzaufsicht vom 19. Juni muss die Deutsche Finance ihr Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen. Damit will sich die Bafin nach eigenen Angaben ein Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung geschlossener Publikumsfonds verschaffen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verantwortet werden. Zudem hat die Bafin in diesem Zusammenhang einen Sonderbeauftragten bestellt, der ihre Anordnung überwacht.
Die Deutsche Finance trat in der vergangenen Woche dem in der Berichterstattung entstandenen Bild, wonach es sich um eine „Sonderprüfung“ oder „Sonderermittlung“ handele, entgegen: „Diese Begriffe geben den Inhalt und den Charakter der aufsichtlichen Maßnahme nicht zutreffend wieder.“ Es handele sich um eine auf fünf Immobilieninvestments mit einem gemeinsamen Ko-Investor begrenzte Auskunfts- und Vorlagepflicht.
Ob es dabei um die Immobilienanlagen geht, die bei der BVK die hohen Verluste verursacht haben, teilte die Deutsche Finance nicht mit. Dass die Bafin einen Sonderbeauftragten einsetzt, lässt darauf schließen, dass sie mit den Auskünften der Deutschen Finance nicht zufrieden war. Die Fondsgesellschaft, die Vermögenswerte im Volumen von zehn Milliarden Euro verwaltet, räumt selbst „unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der vorgelegten Informationen zu den Investitionsstrukturen dieser Immobilieninvestments“ ein.
