Es ist kurz vor zehn an einem Mittwochmorgen, Saal 1 des Verwaltungsgerichts Trier. Die Brüder Abdul und Josef Salam H. klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Josef Salam, 24, wippt unruhig mit dem Fuß, Abdul, 22, schaut sich um. Neben beiden sitzt ein Anwalt. Als Richterin Alexandra Fiedler um kurz vor zehn den Gerichtssaal betritt, erheben sie sich. Es sind die ersten zwei von fünf Asylfällen, die Fiedler an diesem Tag verhandeln wird. Alle Kläger sind Männer, die als Jugendliche oder Heranwachsende vor dem Bürgerkrieg in Syrien flohen und nun nach dem Willen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Deutschland verlassen sollen.
In wenigen Sätzen fasst Richterin Fiedler die Geschichte der Brüder H. zusammen: Im Dezember 2023 verließen sie ihr Heimatland Syrien, kamen über die Türkei nach Europa und später nach Deutschland, wo sie im Februar 2024 einen Asylantrag stellten. In der Anhörung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gaben sie an, wegen des Wehrdienstes in Syrien Asyl zu beantragen. Danach vergingen zwei Jahre, bis sie erfuhren, dass ihre Anträge auf Asyl und Schutzstatus abgelehnt wurden. Das war im März 2026. Sie klagten.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Gerichtssaal 1 des Verwaltungsgerichts strahlt mit seiner Raufasertapete und dem dunkelgrauen Teppichboden viel Sachlichkeit aus. Es sind nur wenige Menschen im Raum: vorn die Richterin, rechts die Kläger, auf der Linken eine Übersetzerin und eine Beamtin des Bundesamtes als Vertreterin der Bundesrepublik. Die Zuschauerreihen sind nicht nur heute leer. Das öffentliche Interesse ist gering. Bei Verfahren am Verwaltungsgericht geht es nicht um Verbrechen und Strafe, sondern um die Rechtmäßigkeit von Behördenhandeln. Also nicht um menschliche Abgründe, sondern darum, dass sich der Einzelne gegen den Staat und behördliche Willkür schützen kann.

Auch Asylsuchende haben dieses Recht. Und obwohl die Zahl der Asylanträge insgesamt sinkt, steigt die Zahl der Klagen am Verwaltungsgericht. Das hat mit der Überforderung der Gerichte in der Vergangenheit zu tun, aber auch damit, dass das Bundesamt jüngst den Schutzstatus vieler Syrer widerrufen hat. Seit dem Fall des Assad-Regimes ist die Zahl der Syrer, die als Asylsuchende anerkannt werden, dramatisch gesunken und liegt bereinigt bei nur noch rund fünf Prozent.
Ob die Brüder sich integriert haben, spielt keine Rolle
Josef Salam und Abdul leben im Norden von Rheinland-Pfalz. Einer arbeitet Vollzeit für eine Reinigungsfirma und verdient nach eigenen Angaben 2500 Euro im Monat. „Netto?“, fragt Richterin Fiedler. „Netto“, sagt Josef Salam. Sein Bruder Abdul arbeitet in Teilzeit in einem Kiosk, 1500 Euro netto, bald will er auch wieder einen Job bei einer Reinigungsfirma anfangen. Wegen Rückenschmerzen sei er bei einer anderen Firma gekündigt worden. Beide leben mit einem dritten, jüngeren Bruder zusammen. Die restliche Familie lebt in Syrien und unterstützt die Brüder nicht. Ob sie in Deutschland angekommen sind oder welcher Arbeit sie nachgehen, spielt in diesem Verfahren keine Rolle. Es geht nur um die Abschiebung. Die wollen die Brüder verhindern.

Josef Salam H. sagt: „In Syrien erwartet mich doch nichts.“ Sein Bruder nickt. Er erwähnt die Zerstörung seines Heimatlandes und die Arbeitslosigkeit dort. Dann erzählt Josef Salam H. eine Geschichte, die sich nach ihrer Klageeinreichung im März ereignet haben soll. Jemand habe versucht, seinen Vater zu erpressen. Unbekannte Anrufer sollen gedroht haben, eine der Töchter zu entführen, wenn der Vater nicht 10.000 Dollar zahlt. Er habe ja Geld, das ihm seine Söhne aus Deutschland schickten, erklärten die Täter. Wegen der Erpressungsversuche sei die Familie von der Provinz Daraa in die Hauptstadt Damaskus gezogen. „Wenn wir nach Syrien kommen, könnten wir auch entführt werden“, sagt Abdul H. Von wem die Drohungen kommen? „Keine Ahnung“, antwortet er. Vor wenigen Wochen sei der letzte Anruf gekommen.
Die Mitarbeiterin des Bundesamtes erklärt kühl, dass sie die Schilderung nicht glaubhaft findet. Die Ausführungen der Brüder seien nicht deckungsgleich. Außerdem soll die Erpressung erst nach dem abgelehnten Asylbescheid begonnen haben. Gutes Timing? Im späteren Urteil schreibt die Richterin, dass der Vortrag aus „asyltaktischen Gründen“ vorgebracht wurde. Selbst „bei Wahrunterstellung“, also für den Fall, dass es stimmt, gebe es kein gesteigertes Verfolgungsinteresse an den Brüdern. Die Logik: Sobald sie in Syrien wären, hätten sie kein Geld mehr, wären also auch nicht mehr erpressbar.
Die erste Verhandlung dauert nur eine Stunde. Das passt ins Bild, weil das Verwaltungsgericht Trier bei Asylverfahren eines der schnellsten bundesweit ist. Bereits vor 25 Jahren wurden alle Fälle aus Rheinland-Pfalz dort gebündelt. Damit sollte der Standort gestärkt werden, die Zahl der Asylsuchenden war damals gering. Von 2015 an änderte sich das, und die Bündelung erwies sich als Glücksfall: Die Kammern spezialisierten sich auf bestimmte Herkunftsländer. Dadurch müssen sich die Richter nicht mehr in die humanitären Umstände einarbeiten, sondern nur individuelle Asylgründe bewerten.
Schnelligkeit sei nicht alles, sagte eine Richterin
Inzwischen haben auch andere Bundesländer wie Hessen das Modell übernommen und zentralisieren ihre Asylverfahren. In Hessen brauchten Verwaltungsgerichte zuletzt 19 Monate pro Fall, bundesweit sind es 14 Monate. In Trier dauerte ein durchschnittliches Verfahren zeitweise 3,5 Monate. Aufgrund der sprunghaft gestiegenen Zahl der Verfahren ist der Wert auf acht Monate gestiegen. Als im vergangenen Jahr in der F.A.Z. ein Beitrag zum hohen Tempo bei Asylentscheidungen in Rheinland-Pfalz erschien, meldeten sich Verwaltungsrichter anderer Länder. Schnelligkeit sei nicht alles, sagte eine Richterin: „Es muss um die eingehende Prüfung des Einzelfalles gehen.“ Zitiert werden wollte sie lieber nicht – die Langsamkeit vieler Verwaltungsgerichte ist ein politisch aufgeladenes Thema.

In den Urteilen zu den Fällen, die an diesem Tag in Trier verhandelt werden, finden sich nahezu textgleiche Passagen zur humanitären Situation in Syrien. Die ist in allen Fällen gleich, unabhängig vom Einzelschicksal: sehr angespannt, aber nicht mehr lebensbedrohlich.
So ist es auch im Fall von Mohammad al S., der Syrien 2018 verließ und 2024 nach Deutschland kam. Krieg und Wehrdienst gab er als Fluchtgründe an, als ihn das Bundesamt anhörte. Heute ist der Krieg vorbei, das Regime gestürzt, er hat, wie die Behörde entschied, keine Verfolgung mehr zu befürchten. Seine Anträge wurden abgelehnt, jetzt sitzt er vor Gericht und will eine andere Form der Verfolgung geltend machen. „Wovor haben Sie Angst?“, fragt Richterin Fiedler. Der Mann, Mitte 20, erzählt von einer Fehde zwischen seiner Familie und einer anderen Familie, die sich um ein Grundstück dreht. Eltern und Geschwister sollen aus Angst zwischenzeitlich nach Libanon gegangen sein. Auch diese Ausführungen hält die Mitarbeiterin des Bundesamtes für wenig glaubhaft.
Richterin Fiedler hört zu, fragt immer wieder freundlich nach. Das Gespräch ist ruhig und sachlich. Am Ende fasst sie die Verhandlung fürs Protokoll zusammen. Der Kläger hört die Übersetzung vom Dolmetscher und bestätigt die Richtigkeit. So lassen alle Beteiligten das Verfahren noch einmal Revue passieren. Ein anderer Richter aus Trier sagt, dass die Verfahren den Asylsuchenden helfen würden, die Entscheidung des Bundesamtes zu akzeptieren – das Verwaltungsgericht als therapeutischer Ort.
Im Urteil steht: Die Richterin glaubt Mohammad al S. nicht
Obwohl es für Mohammad al S. um seine Zukunft in Deutschland geht, verläuft die 28 Minuten dauernde Verhandlung sehr nüchtern. Sie wirkt mehr wie eine Fahrkartenkontrolle: Da werden auch bloß die Personalien aufgenommen, aber keine Strafzahlung erhoben. Darum kümmern sich andere. Die Richterin spricht, wie in Asylverfahren üblich, kein Urteil. Das wird erst binnen zwei Wochen per Post dem Kläger zugestellt. Darin wird stehen, dass das Gericht die Schilderungen für nicht glaubhaft erachtet und keine Gründe erkennt, die gegen eine Abschiebung sprechen.

Mohammad al S. dürfte in diesen Tagen Post von der für ihn zuständigen Ausländerbehörde in Rheinhessen erhalten, die den Fall vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernimmt. Die Abschiebung wird in manchen Ländern zentralisiert durchgeführt, in Rheinland-Pfalz kümmern sich die Landkreise und kreisfreien Städte darum. Anfangs bleibt es bei der Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Dafür werden Angebote zur freiwilligen Ausreise unterbreitet: 1000 Euro plus die Übernahme der Reisekosten. Für den Staat ist das ein gutes Angebot, denn eine Abschiebung kostet schnell das Zehnfache. Gleichwohl nehmen das Angebot nur wenige an. Ein Asylanwalt sagt, angesichts der Armut in Syrien und der hohen Verdienstmöglichkeiten in Deutschland sei es einfach nicht attraktiv.
Um 12.04 Uhr eröffnet Richterin Fiedler das nächste Verfahren. Wieder ist ein junger Mann, Anfang 20, dran, der vor knapp zwei Jahren Asyl in Deutschland beantragt hat. 15.000 Euro kostete ihn die Flucht. Woher er das Geld bekommen habe, fragt die Richterin. „Alles, was ich besaß, habe ich verkauft“, sagt er. Sein Auto, ein Grundstück. Die Richterin macht sich Notizen. Sein Vater sei verstorben, in das Haus in der Provinz Daraa, in dem er lebte, könne er nicht ziehen, weil es in Teilen zerstört sei. „Ich habe niemanden mehr dort“, sagt der Mann. Und: „Ich lebe gerne in Deutschland.“
Er arbeitet in Teilzeit für einen Handwerksbetrieb, verdient 1500 Euro netto im Monat und lebt im Raum Bad Kreuznach. Zehn Minuten spricht er darüber, wie es ihm in Deutschland geht. „Ich fasse zusammen, dass Sie sich hier etwas aufgebaut haben und nicht zurückwollen“, sagt die Richterin. Er nickt. Im späteren Urteil heißt es, der „junge, gesunde, arbeitsfähige Kläger“ könne sich nach dem Eindruck der mündlichen Verhandlung seinen existenziellen Lebensunterhalt auch in der Stadt Damaskus durch Erwerbstätigkeit sichern, wenn er nicht nach Daraa zurückgehe.
Abdul A. fühlt sich in Syrien durch eine Familienfehde bedroht
Gegen 13 Uhr sitzt Abdul A. bei Gericht. Seinen Termin am Morgen hatte er nicht einhalten können, weil der Zug von Mainz nach Trier ausgefallen war. Rund drei Stunden Fahrt sind es von dort. Immer wieder müssen Sitzungspläne wegen verspäteter Züge verschoben werden. Kläger Abdul A. erklärt, dass er sich durch eine Fehde in Syrien persönlich bedroht fühlt. Seine Familie soll im Streit mit einer anderen sein, wodurch besonders er und seine Brüder gefährdet seien. Beweise kann er nicht vorlegen.

„Syrien fühlt sich immer noch wie eine Heimat an“, sagt er. „Aber wenn man sich dort nicht sicher fühlt, möchte ich dort auch nicht bleiben.“ Er halte sich in Deutschland an die Gesetze, gehe einer Arbeit nach und stehe auf eigenen Füßen. Im späteren Urteil wird das keine Rolle spielen, weil es nur um die Frage des Asylgrunds geht. In allen fünf Urteilen steht später: „Die Klage hat keinen Erfolg, denn sie ist zulässig, aber unbegründet.“ Innerhalb eines Monats kann Berufung eingelegt werden. Nur falls darin begründet werden kann, dass das Urteil von der gängigen Rechtsprechung abweicht, ein Verfahrensfehler vorliegt oder es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt, gibt es eine Chance auf Zulassung. Der Großteil der Fälle endet am Verwaltungsgericht.
Abdul A. wirkt beim Verlassen des Gerichts gelassen. Auch wenn das Urteil zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefallen ist, weiß er von seinem Anwalt über die schlechten Erfolgsaussichten. Wenn er verliere, sagt er, heiße das noch nicht, dass er zurückmüsse. „Nach Syrien wird nicht abgeschoben“, sagt er. Bei der Ausländerbehörde kann er sich wie die anderen, die bei Gericht scheiterten, um eine Duldung bemühen. Derzeit ist sie wegen der „Unmöglichkeit der Abschiebung“ gegeben. Die neue syrische Führung kooperiert nicht mit Deutschland, nur Straftäter werden derzeit in einem aufwendigen Verfahren abgeschoben. Bislang ist das in einer Hand voll Fälle gelungen. A. will sich nichts zuschulden kommen lassen, er will arbeiten, will Deutschland zeigen, dass er gebraucht wird.
