Kathrin Günther hat ein Problem. Es ist fast 15.000 Kilometer lang und reicht von der Nordsee bis an die Alpen, das größte überregionale Stromnetz Deutschlands. Mehr als 25 Millionen Haushalte und Unternehmen hängen vom Leitungssystem des Netzbetreibers Tennet ab.
Günther ist Mitglied der Geschäftsführung von Tennet in Deutschland – und zu ihrem Verantwortungsbereich zählt auch der Bereich Corporate Security. Sie ist dafür zuständig, Stromtrassen, Umspannwerke und Konverterstationen bestmöglich vor Terroranschlägen und Sabotage zu schützen. Sie zählen zur sogenannten kritischen Infrastruktur, also zu den Anlagen und Systemen, die für das tägliche Leben der Bürger unersetzlich sind.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Spätestens seit der Häufung von Anschlägen auf Einrichtungen der Stromversorgung in Deutschland in den vergangenen Wochen ist klar geworden, wie verwundbar diese ist. Dabei gibt es praktisch keine Infrastruktur, die im Alltag der Menschen so wichtig ist wie das Stromnetz. Und damit auch keine, die für Terroristen und feindliche Mächte, allen voran Russland, ein so lohnendes Ziel ist. Ohne Strom funktioniert nicht viel in Deutschland.
Aber wie schützt man ein so weit verzweigtes Netz mit Tausenden von Kilometern Stromtrassen und insgesamt 134 Umspannwerken vor Terroristen? Und wer ist dafür zuständig – der Staat oder müssen Stromunternehmen wie Tennet selbst mehr Rechte zum aktiven Schutz ihrer Einrichtungen bekommen? Die einen fordern genau das, die anderen sehen bei der Gefahrenabwehr durch private Unternehmen das Gewaltmonopol des Staates bedroht.

Tennet-Managerin Günther mahnt im Gespräch mit der F.A.S. zur Eile. „Für lange Grundsatzdiskussionen ist keine Zeit. Wir sollten in den nächsten Wochen beginnen, konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Je schneller, desto besser“, sagt sie.
Günther und ihre Mannschaft stehen ganz vorne im Abwehrkampf. Was sie aus ihrem Berufsalltag berichtet, klingt alarmierend. „Wir sehen seit Längerem einen massiven Anstieg solcher Zwischenfälle“, sagt die Tennet-Managerin. „Von Vandalismus über Ausspähungen und Sabotage bis hin zu gezielten Cyberangriffen: Es vergeht praktisch kein Tag ohne einen sicherheitsrelevanten Vorfall.“
„Krisenorganisation“ heißt die zuständige Einheit im Unternehmens-Organigramm von Tennet. Wie groß sie ist, wie sie organisiert ist und wie genau sie arbeitet, darüber spricht die Energiemanagerin Günther nicht. Nur so viel sagt sie: Die Mitarbeiter, die rund um die Uhr die Sicherheit des Tennet-Stromnetzes überwachten, seien sehr stark gefordert, sie bekämen wenig Schlaf.
Innenministerium plant „Schutzschild“ gegen hybride Angriffe
Zu einem Brennpunkt in der öffentlichen Debatte um den Schutz der kritischen Infrastruktur ist die Gefährdung durch Drohnen geworden. Anfang August wurde auf dem Flughafen Leipzig in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs eine mit Sprengstoff bestückte Drohne entdeckt. Die Bundesregierung bezichtigt Russland, hinter dem Anschlagsversuch zu stehen, die Regierung in Moskau bestreitet dies. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat vor einer Woche den Aufbau eines nationalen Schutzschilds gegen „hybride Angriffe“ Moskaus angekündigt. Einzelheiten der Pläne sind derzeit noch unklar.
Bislang ist die Drohnenabwehr in Deutschland allein Aufgabe des Staates. Nach heutiger Rechtslage dürfen Flughafenbetreiber, Stromunternehmen und andere Betreiber von Anlagen der kritischen Infrastruktur die Fluggeräte bei einer befürchteten Gefährdung nicht selbst unschädlich machen.
Netzbetreiber Tennet will Drohnen selbst abwehren dürfen
Tennet hält das für nicht mehr zeitgemäß. „Wir sind dafür, dass Betreiber von kritischer Infrastruktur in klar geregelten Ausnahmefällen und als Ultima Ratio Drohnen abwehren dürfen“, sagte Günther der F.A.S. Ihr Argument: „Wer für Versorgungssicherheit verantwortlich ist, muss im Ernstfall seine Anlagen schützen können.“ Trivial sei das nicht, es brauche eindeutige Zuständigkeiten und klare rechtliche Regeln. Was geschieht etwa, wenn nach einem Drohnenabschuss herabstürzende Teile Menschen verletzen oder Sachschaden anrichten? „Wichtige Haftungsfragen sind ungeklärt“, sagt Günther.
Und dennoch müsse das Thema rasch angegangen werden, fordert Tennet. Drohnen seien „ein wichtiger Teil der Bedrohung“ geworden, mahnt die Stromnetzmanagerin. Nachgewiesene Angriffe mit Sprengstoff-Drohnen wie bei dem Vorfall auf dem Leipziger Flughafen habe es bislang zwar nicht gegeben. Aber Stromleitungen, Baustellen und Firmengebäude von Tennet würden regelmäßig und zu jeder Tages- und Nachtzeit von suspekten Drohnen überflogen. Teilweise kämen die Fluggeräte dem Sicherheitspersonal vor Ort sehr nahe.
Was es mit den Drohnenüberflügen auf sich hat, bleibt häufig rätselhaft: Manchmal dürfte es sich um harmlose Freizeitvergnügungen von Privatleuten mit Drohnen aus dem Elektromarkt handeln. Andere Vorfälle haben mutmaßlich einen ernsteren Hintergrund. Befürchtet werden Versuche zur Ausspähung der Stromnetz-Infrastruktur.
Der übliche Ablauf ist so: Tennet entdeckt Drohnen am Himmel über seinen Anlagen und meldet sie an die zuständigen staatlichen Stellen wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Polizeibehörden und Bundeswehr. Unschädlich gemacht wurde eine der als potenziell sicherheitsrelevant angesehenen Drohnen im Fall von Tennet noch nie. Schon allein deshalb nicht, weil die Polizei in der Regel gar nicht schnell genug vor Ort sein kann, wenn über einem wichtigen Netzknotenpunkt kurzzeitig ein verdächtiges Fluggerät auftaucht und wieder verschwindet.

Technische Möglichkeiten zur Drohnenabwehr gibt es. Zum Beispiel den Einsatz von Störsendern, um die Funkverbindung zwischen Drohne und Fernsteuerung zu unterbrechen – das sogenannte „Jamming“. In letzter Konsequenz können Drohnen abgefangen oder abgeschossen werden.
Eine einheitliche Linie zum Umgang mit der Gefährdung aus der Luft gibt es in der Energiewirtschaft nicht. Der größte deutsche Kraftwerksbetreiber RWE teilt auf Anfrage mit, man sei offen für eine Debatte darüber, ob Unternehmen das Recht zur Drohnenabwehr bekommen sollen. RWE selbst hat dazu nach eigenen Angaben bisher keine feste Position.
„Drohnenabwehr ist nicht die Aufgabe von Netzbetreibern. Das fällt aus meiner Sicht unter das Gewaltmonopol des Staates“, sagte dagegen Christoph Müller, Chef des Stromnetzbetreibers Amprion, der F.A.Z. Das Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen ist selbst betroffen von der Sabotagewelle. Umspannwerke von Amprion sind in den vergangenen Wochen Zielscheibe von Anschlägen geworden. Kurzzeitig mussten deshalb mehrere Blöcke eines Braunkohlekraftwerks vom Netz genommen werden. Drohnen wurden bei den Attacken aber nicht eingesetzt.
Andere Betreiber kritischer Infrastruktur sind mit Blick auf die Drohnenabwehr ebenfalls zurückhaltend. Fraport, der Betreiber des größten deutschen Flughafens in Frankfurt, sieht wie Amprion allein den Staat in der Pflicht. „Drohnenabwehr ist Gefahrenabwehr und deshalb eine hoheitliche Aufgabe. Diese Aufgabe ist den Polizeibehörden des Bundes und der Länder vorbehalten“, teilt das Unternehmen mit.
Allerdings ist der Schutz vor Drohnenattacken auf großen Flughäfen auch einfacher zu organisieren als im dezentralen und weitverzweigten Stromnetz. Auf dem Frankfurter Airport und an anderen wichtigen Flughäfen sind dafür Spezialisten der Bundespolizei stationiert, die schnell eingreifen können. Im Fall der deutschen Stromnetze wird der Schutz deutlich schwieriger. Der Staat kann nicht neben jedem Umspannwerk zwischen Kiel und Rosenheim einen Polizeiposten aufstellen.
„Hundert Prozent Sicherheit werden wir nie erreichen können“, sagt die Tennet-Managerin Günther. Ein Satz, der mit Blick auf die Stromnetzattacken immer wieder fällt. Und die Stromversorgung hat auch eingebaute Sicherheitsreserven nach dem sogenannten „N-minus-1-Prinzip“: Das Stromsystem ist so konzipiert, dass es auch nach dem Ausfall einer wichtigen Einheit weiter funktioniert.
Eon-Chef kritisiert „naive Transparenzpflichten“
Auch höhere Zäune um Umspannwerke und andere Anlagen der Strominfrastruktur nennen Strommanager als einfaches und probates Mittel zum besseren Schutz, wenn auch nicht gegen Drohnen. Tennet-Managerin Günther findet, Deutschland könne von der Ukraine lernen. Die Strominfrastruktur des osteuropäischen Landes wird systematisch von Russland angegriffen. In der Ukraine wurden deshalb beispielsweise wichtige Trafostationen mit Stahlbeton-Bunkern umhüllt und Anlagen der Strominfrastruktur mit großen Netzen zur Drohnenabwehr überspannt.
Ein Handicap bei der Abwehr von Stromnetz-Terroristen ist der deutsche Datenschutz, der die Kameraüberwachung von Anlagen beschränkt. „Das Sichtfeld unserer Überwachungskameras endet derzeit am Zaun des Betriebsgeländes. Wir dürfen zum Beispiel nicht das Umfeld eines Umspannwerks mit Kameras überwachen“, sagt Tennet-Managerin Günther. Auch die lückenlose Kameraobservation von Stromtrassen ist nach Angaben des Unternehmens derzeit rechtlich unzulässig.
Einzelne Bundesländer werden nach den jüngsten Angriffen auf das Stromnetz inzwischen aktiv. Die Regierung in Brandenburg hat ein „Beleihungsgesetz“ angekündigt, das Betreibern mehr Rechte zum aktiven Schutz kritischer Infrastruktur geben soll. Tennet ist allerdings skeptisch. Ein regionaler Flickenteppich unterschiedlicher Verantwortlichkeiten bei bundesweiten Systemen wie dem Stromnetz würde am Ende womöglich mehr schaden als nutzen, fürchtet sie. Günther sieht die Bundesregierung gefordert: „Wir müssen den besseren Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland einheitlich regeln.“
