Der Handel mit Kryptowährungen wird immer beliebter. Davon will nun auch der Finanzminister profitieren. Er plant eine Steuer auf Kursgewinne mit Bitcoin und Co. Mehrere Hundert Millionen Euro Einnahmen wären zu erwarten – eine Summe, die er derzeit gut gebrauchen könnte.
Geplant ist, die Kursgewinne von 2028 an wie bei Aktien der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zu unterwerfen. Derzeit sind sie nach einem Jahr steuerfrei. Die Branche schreit auf und sieht das Wachstum des Handels in Gefahr. Der Finanzminister sollte sein Vorhaben trotzdem vorantreiben – allerdings nicht, um Geld einzutreiben, sondern aus Gerechtigkeitsgründen.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Denn es gibt keinen Grund, warum der Handel mit Kryptowährungen steuerlich gegenüber dem von Aktien bevorzugt werden sollte. Bitcoin gilt als Sachwert, aber auch diese Begründung darf nicht für eine Privilegierung genutzt werden. Zudem zeigt das Ausland, dass der Handel mit Kryptowährungen auch ohne steuerliche Bevorzugung dynamisch wachsen kann.
Alle Kapitalanlagen sollten gleich besteuert werden. Das heißt dann übrigens auch, dass Gewinne mit Gold, Kunst und anderen Sachwerten ebenfalls nicht nach einem Jahr steuerfrei sein dürfen. Auch die Gewinne bei Immobilienkäufen sollten nicht nach zehn Jahren ohne Abgaben an den Fiskus bleiben. Eine Vereinheitlichung der Regeln würde zudem eine andere Ungerechtigkeit beseitigen. Denn Gewinne mit Wertpapieren, die den Bitcoin- oder Goldpreis abbilden, sind jederzeit steuerpflichtig, während Gewinne mit Bitcoin und Gold direkt nach einem Jahr steuerfrei sind. Im Umkehrschluss müssten Kursverluste wie bei Aktien auch mit Gewinnen verrechenbar sein. Und wer der Altersvorsorge einen Dienst erweisen will, könnte auch alle Kursgewinne nach 15 oder 20 Jahren Haltedauer steuerfrei stellen. Nur muss das dann für alle Geldanlagen gelten.
