
Im Strafprozess um einen Unfall mit drei Toten in Offenbach hat das Landgericht Darmstadt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der 32 Jahre alte Serbe Edin D. war nach Überzeugung der Richter im vergangenen November mit einer Geschwindigkeit von mindestens 128 Kilometern in der Stunde auf der vierspurigen Mühlheimer Straße in Offenbach gefahren.
Als ein anderes Auto von rechts aus einer Einfahrt kam, wich der Fahrer auf die Gegenspur aus, wo er frontal mit einem entgegenkommenden Wagen zusammenstieß. In diesem Wagen saßen zwei Frauen (66 und 88 Jahre alt) und ein neun Jahre altes Mädchen. Eine Erwachsene starb an der Unfallstelle, die anderen beiden Insassinnen später im Krankenhaus.
Die Schwurgerichtskammer hat den Angeklagten nicht, wie von der Staatsanwaltschaft im Plädoyer verlangt, wegen Mordes verurteilt. Dafür hätte man annehmen müssen, der Angeklagte habe den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Dies sei in diesem Fall aber nicht nachzuweisen. Vielmehr müsse man zugunsten des Autofahrers annehmen, dass er geglaubt habe, es werde nicht zu einem tödlichen Unfall kommen. Somit sei ein Tötungsvorsatz nicht gegeben.
Staatsanwaltschaft hatte Schuldspruch wegen Mordes verlangt
Bei einem Mordurteil hätten die Richter eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer zwei Merkmale eines Mordes genannt: Die Tat sei mit einem gemeingefährlichen Mittel begangen worden, außerdem mit Heimtücke, weil die Frauen und das Kind nicht mit der tödlichen Gefahr hätten rechnen können.
Die Kammer sprach den Angeklagten schuldig wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen eines illegalen Rennens mit Todesfolge. Für Letzteres sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Die Richter wählten ein Strafmaß aus der oberen Hälfte der Spanne, da bei dem Zusammenstoß drei Menschen ums Leben kamen, wie der Vorsitzende in der Begründung des Urteils ausführte.
Außerdem verliert der Angeklagte den Führerschein und darf fünf Jahre lang keine neue Führerscheinprüfung ablegen. Ein Psychiater hatte vor dem Urteil den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Eine psychische Krankheit sei bei ihm nicht zu erkennen. Außerdem bleibt der Unfallfahrer nach dem Willen der Richter in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dass der Angeklagte fast dreimal so schnell gefahren sei wie erlaubt, sei nicht umstritten, sagte Wagner. Die Geschwindigkeit sei im Steuergerät des Autos gespeichert gewesen. Bei diesem Tempo sei das Auto nicht mehr beherrschbar gewesen. Das habe der Fahrer wissen müssen, er sei also wissentlich ein Risiko eingegangen. Eine andere Frage sei aber, ob er damit auch den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen habe, wie es Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes sei.
Da der Angeklagte sich im Prozess nicht geäußert habe, müssten die Richter aus den Umständen darauf schließen, was bei der Fahrt in ihm vorgegangen sei. Im Steuergerät seines Autos sei gespeichert worden, dass er kurz vor dem Zusammenstoß gebremst habe. Auch habe er versucht, von der Gegenspur wieder auf die Spur für seine Richtung zu lenken. Das sei ein Anzeichen, dass er versucht habe, den Unfall zu vermeiden, dass er also nicht gleichgültig gegenüber dem möglichen Tod der Personen in dem entgegenkommenden Auto gewesen sei. Auch sein Verhalten nach der Tat habe keine Gleichgültigkeit gezeigt. Der Fahrer habe sich erkundigt, ob das Kind aus dem anderen Auto noch lebe.
