
„Derzeit können diejenigen, die Orte der kritischen Infrastruktur ausspähen, unbefugt betreten oder gar mit einer Drohne überfliegen, regelmäßig erst dann strafrechtlich belangt werden, wenn bereits ein Schaden entstanden ist. Der Schutz von Umspannwerken, Flughäfen und Rechenzentren muss aber früher ansetzen“, sagte Heinz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das unbefugte Eindringen und Aufhalten wie auch der nicht genehmigte Überflug mit Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen in geschützten Anlagen unter Strafe gestellt werden sollen. „Wir dürfen nicht warten, bis Leitungen gekappt oder Drohnen explodieren und somit Menschen gefährdet werden“, sagte Heinz. Bei der kritischen Infrastruktur gehe es nicht nur um den Schutz der Eigentümer, sondern auch um den der Allgemeinheit.
In den vergangenen Wochen ist es in Deutschland zu mehreren Angriffen auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur gekommen. Dazu zählen die mutmaßlichen Sabotageakte auf Stromanlagen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, ein versuchter Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig und eine Brandattacke am Gelände eines Rüstungskonzerns in Bayern. Zur kritischen Infrastruktur zählen beispielsweise Strom- und Wasserversorgung sowie Verkehr, Gesundheit oder IT. Eine Beeinträchtigung oder ein Ausfall dieser Bereiche könnte unter anderem zu Versorgungsengpässen oder Störungen der öffentlichen Sicherheit führen.
