Am Flughafen Berlin hat sich eine Menschentraube vor dem Gate für den Flug nach Amsterdam gebildet. Obwohl der Flug in zehn Minuten starten soll, ist noch kein Personal am Gate erschienen. Einige Passagiere sind unruhig, für sie ist Amsterdam nur ein Zwischenstopp auf dem Weg auf andere Kontinente.
Am Infoschalter des BER erfährt man, dass man leider erst in Amsterdam seinen Flug verpassen muss, um umgebucht zu werden – vorab, um dann noch eine Nacht im eigenen Bett zu schlafen, geht das leider nicht. Einige Passagiere stranden so an unterschiedlichen Flughäfen und machen später ihre Fluggastrechte geltend, die ihnen, je nach Ziel, zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung pro Strecke zusprechen.
Wenn am Berliner Flughafen Flüge gestrichen werden oder sich verspäten, gehen die zugehörigen Klagen beim Amtsgericht Königs Wusterhausen ein. Von den 19.146 Klagen dort im Jahr 2025 drehten sich 92 Prozent um Fluggastrechte. Rund 50 Klagen müsste das Gericht pro Tag bearbeiten, wenn es tatsächlich 365 Tage im Jahr tätig wäre. Insgesamt gingen im Jahr 2025 an den 19 deutschen Gerichtsstandorte mit größeren Flughäfen 121.000 Klagen ein.
Wann wird für wen welcher Schadenersatz fällig?
Weil das kaum zu schaffen ist, hat man sich Hilfe geholt: einen Assistenten, ausgestattet mit Künstlicher Intelligenz. Spezialisierte Anwälte und Plattformen wie Flightright nutzen solche Tools schon lange. Sie sind Teil des Problems, mit ihrer Hilfe verfassen sie Klageschriften, die gerne mal fünfzig bis achtzig Seiten lang werden. Es ist also nicht nur die Menge der Klagen, sondern auch deren Umfang, der kaum noch zu bewältigen ist.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Den künstlichen Assistenten hat man in Königs Wusterhausen KAI genannt, Königs Wusterhausen Artificial Intelligence. KAI ist ein freundlicher Chatbot, der eine Datenbank durchsucht. Er ist im Zuge eines Hackathons entstanden, bei dem Richter und Richterinnen des Amtsgerichts im September 2024 zwei Tage lang mit Entwicklern und IT-Dienstleistern sprachen, die sich parallel um technische Umsetzung und Programmierung kümmerten.
Sechs Monate lange verfeinerte ein Berliner Start-up ihn, und seit April 2025 arbeiten die Richter und Richterinnen in Königs Wusterhausen mit KAI. Er wurde auch deshalb so schnell einsatzfähig, weil das Fluggastrecht sehr klar definiert, ab wann für wen welcher Schadenersatz fällig wird und es sich deshalb gut in Algorithmen übersetzen lässt.

„Airlines lehnen die Ansprüche fast immer mit dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände ab“, sagt Richard Fergin, Richter und Pressesprecher des Amtsgerichts Königs Wusterhausen. Es ist ihre einzige Möglichkeit, denn der Begriff ist im Gesetz nicht klar umrissen.
„Aber im Grunde müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: erstens äußere Einflüsse, die nicht zum normalen Betriebsablauf gehören und von der Airline auch nicht beherrschbar sind.“ Das sind Sandsturm, ein Blitzeinschlag, Vulkanausbrüche.
Immer verlinkt mit dem Originaldokument
Ein plötzlicher Mitarbeiterausfall aber nicht. „Die meisten Airlines scheitern schon daran und wenn nicht, dann an Punkt zwei: Dem Fluggast muss die nächstmögliche Weiterbeförderung angeboten werden, auch wenn die die Konkurrenz durchführt.“ Auf dieser Basis lassen sich viele Fälle recht schnell beantworten. Für kompliziertere Fälle ist KAI eine effiziente Unterstützung.
Wie funktioniert KAI nun? Auf einer weißen, aufgeräumten Oberfläche mit einem kleinen Roboter-Icon kann man KAI eine Frage stellen. Er durchsucht dann seine Datenbank, in der alle Urteile aus Königs Wusterhausen und den zugehörigen Berufungsgerichten Cottbus, dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof gespeichert sind. Fergin fragt nach Ansprüchen, wenn die Abflugzeit des Fluges nach vorn verlegt wurde. Es dauert etwas, bis KAI antwortet. Antwortgeschwindigkeit war den Richtern beim Hackathon nicht wichtig, zumindest nicht so wichtig wie die Einbindung der Quellen und der Datenschutz. Aufgrund Letzterem läuft KAI nicht in einer Cloud, sondern nur lokal in Königs Wusterhausen. KAIs Antwort ist eine kurze, effiziente Zusammenfassung der Sachlage. Er verweist im Text auf drei Urteile, darunter listet er ein Dutzend weitere auf, immer verlinkt mit dem Originaldokument.
KAI gibt’s nur in Königs Wusterhausen
Allerdings findet Fergin die Frage zu einfach, die hätte man als Richter mit etwas Einarbeitungszeit selbst beantworten können. Deshalb stellt er eine weitere Frage, diesmal über die Kürzung von Ansprüchen. Diese Frage, das weiß Fergin, wird gerade kontrovers diskutiert. Und tatsächlich kann KAI sie nicht eindeutig beantworten, legt das auch transparent dar und entschuldigt sich am Ende für die Unannehmlichkeiten.
Das scheint auf den ersten Blick nicht außergewöhnlich, aber KIs geben selten zu, wenn sie etwas nicht wissen, deshalb war genau dieser Punkt besonders wichtig. Allerdings hilft KAI nur beim Sondieren der Sachlage, den Beschluss müssen die Richter und Richterinnen noch selbst schreiben. Dabei ist besonders juristische Sprache so sehr formalisiert, dass man auch diesen Teil des Prozesses noch automatisieren könnte.
Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Philipp Reuß von der Universität Göttingen würde begrüßen, wenn das möglichst bald passiert. Er war wissenschaftlicher Berater des Projekts MAKI, das vom Land Niedersachsen entwickelt wird und Richter bei allen möglichen Formen von Massenverfahren unterstützen soll. Es sei eine Verschwendung von Ressourcen, wenn man die Flut an Flugrechtsklagen von Menschen mit zwei Staatsexamen abarbeiten lasse. „Im Grunde kann man von Tatbestand bis Rechtsfolgen alles automatisieren“, sagt Reuß. Man könne in ein System eine Bandbreite an unterschiedlichen Fällen einspeisen, und alle, die das System nicht lösen kann, werden an menschliche Richter weitergeleitet.
Das würde nicht nur die Richter entlasten, sondern auch den Prozess beschleunigen, und Reisende müssten nicht mehr, wenn sich in Berlin ein Flug verspätet, ein halbes Jahr auf ihre Entschädigung warten.
