
Schneller als erwartet liegt eine Einigung bei in einem seit Monaten medienpolitisch umstrittenen Thema vor: Der Ausbau der Filmförderung in Deutschland wird per Gesetz geregelt. Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag auf einen „Investitionspakt“ für den Filmstandort Deutschland mit einer Investitionsverpflichtung und einer verlässlichen jährlichen wirtschaftlichen Filmförderung von 250 Millionen Euro geeinigt. Das Gesetz sieht eine moderate Abgabeverpflichtung von acht Prozent des Umsatzes in Deutschland vor.
Bisher hatte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer für eine Selbstverpflichtung plädiert. Bundesfinanzministerium und Produktionsallianz beharrten dagegen auf einem Gesetz mit einer Investitionsverpflichtung von mindestens 20 Prozent. Nun stimmen Weimer und die CDU/CSU doch der gesetzlichen Zwangsabgabe zu. Eine Investitionsverpflichtung mit Öffnungsklauseln soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung sicherstellen, dass Streamingdienstanbieter und Sender einen ihrer Marktstärke entsprechenden Beitrag zur Finanzierung deutscher und europäischer Produktionen leisten und so mehr private Mittel in den Produktionsstandort Deutschland fließen.
„Gesetzliches Fundament von Mindestinvestitionen“
„Durch ein gesetzliches Fundament von Mindestinvestitionen“, sagte Weimer, „die sich am europäischen Durchschnitt von Investitionsverpflichtungen orientieren, und eine umfassende Öffnungsklausel für freiwillige Selbstverpflichtungen sichern wir Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen. Mit dem Filmbooster in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro lösen wir zugleich das Versprechen ein, attraktive Anreize mit überjähriger Planungssicherheit für nationale und internationale Filmproduktionen zu schaffen.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ergänzt: „Mit der Einigung schafft der Bund Planungssicherheit für mehr Investitionen in nationale und internationale Produktionen. Die Filmförderung ist sehr gut investiertes Geld in die Kultur in Deutschland. Mit der Verdopplung der wirtschaftlichen Filmförderung kommen die zusätzlichen Investitionen bei den Filmschaffenden in Deutschland an und sichern ihre Arbeitsplätze. Das ist ein klares Signal für unseren Standort und kulturelle Vielfalt.“
Sollten sich Streaminganbieter zu Investitionen von mindestens 12 Prozent verpflichten, besteht eine Opt-out-Option, um Änderungen beim Rückfall der Rechte an die Produzenten oder auch der Quoten für verschiedene Produktionsbereiche vorzunehmen. Es besteht die Hoffnung, dass die von Weimer avisierten Investitionen von rund 15 Milliarden Euro in drei Jahren übertroffen werden. Allerdings, darauf haben mehrere Verbände unlängst hingewiesen, müssen einer solchen Branchenvereinbarung Weimers Behörde oder die Filmförderanstalt (FFA) beziehungsweise die Produzenten oder Sender zustimmen.
Quotiert wird bis in die Details
Der Gesetzentwurf sieht nicht nur vor, dass Streamer und Sender acht Prozent ihres Umsatzes in Deutschland in hiesige Produktionen stecken, er benennt Subquotierungen. So sollen 60 Prozent des Acht-Prozent-Umsatzanteils in neue europäische Produktionen fließen, 80 Prozent in original deutschsprachige Werke beziehungsweise in Werke mit deutscher kultureller Prägung und 70 Prozent in Werke unabhängiger Produzenten. Auch eine Quote für Kinoproduktionen ist vorgesehen. Für Produktionen in Deutschland ist ein besonderer Anreiz geplant, sollte er europarechtlich zulässig sein.
Zu den wichtigsten Forderungen der Produzenten gehört der Rückfall der Verwertungsrechte. Auch dies soll im Gesetz festgeschrieben werden. Die Frist orientiert sich an den Finanzierungsanteilen und liegt zwischen drei und sieben Jahren, nach denen die Produzenten ihre Werke selbst vermarkten können.
Bei Nichterfüllung der Vorgaben sind keine automatischen finanziellen Sanktionen geplant. Diese sollen im Ermessen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Abstimmung mit der Filmförderanstalt FFA liegen und unternehmensbezogene oder übergeordnete Umstände berücksichtigen. Eine Evaluierung ist nach zwei Jahren vorgesehen. Die über die bisherige Förderung hinausgehenden zusätzlichen Mittel von 120 Millionen Euro pro Jahr, die das Bundesfinanzministerium bisher unter Verweis auf die Notwendigkeit eines Gesetzes gesperrt hatte, sollen mit Kabinettsbeschluss sofort freigegeben werden. Das könnte sogar noch vor der Berlinale sein, die kommende Woche am 12. Februar beginnt.
