
Der Bundesrechnungshof warnt die schwarz-rote Koalition, sehenden Auges in die Schuldenfalle zu laufen. Wenn man den Bundeshaushalt und die Sondervermögen für die Bundeswehr und die Investitionen zusammen betrachte, würden rund 32 Prozent der erwarteten Ausgaben mit Krediten finanziert. „Damit ist jeder dritte Euro, den der Bund ausgibt, kreditfinanziert“, schreibt die unabhängige Behörde in ihrem Bericht, den sie am 3. September dem Haushaltsausschuss des Bundestages zukommen ließ.
Eine ungebrochene Ausgabendynamik finde ihre Entsprechung in der Verschuldungsdynamik. „Wer sich ein Drittel seiner Ausgaben nur auf Kredit leisten kann, lebt offen kundig über seine Verhältnisse.“ Der Bericht kommt zu einem für die Regierung heiklen Zeitpunkt: Kommende Woche wird der Bundestag in erster Lesung über den Haushalt 2027 beraten.
Ruf nach Rückkehr zu einer wirksamen Schuldenregel
Der Bundesrechnungshof hält eine Rückkehr zu einer wirksamen Schuldenregel für zwingend geboten. Ende 2020 habe der Schuldenstand des Bundes 1,5 Billionen Euro betragen. Dieser Betrag hatte sich seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland in mehr als 70 Jahren aufgebaut. „Wird der Finanzplan der Bundesregierung umgesetzt, wird sich der Schuldenstand innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 3 Billionen Euro verdoppeln“, heißt es in seinem Bericht. Die unbegrenzte Bereichsausnahme für sicherheitspolitische Ausgaben und die von der Schuldenregel ausgenommenen Sondervermögen sieht er als Treiber für diese Entwicklung. Die beiden Schuldenvehikel wurden kurz nach der jüngsten Bundestagswahl mit einer Änderung des Grundgesetzes eingeführt.
Der in Bonn sitzende Rechnungshof sieht mit Sorge, dass die Nutzung dieser außergewöhnlichen Instrumente zum Regelfall wird. Ihre übermäßige Nutzung bedeutet nach seiner Auffassung eine „akute Gefahr für die Stabilität der Bundesfinanzen“. Dass die Bundesregierung gleichzeitig die Tilgung von Notlagenkrediten nochmals aufschieben will – nachdem dies schon drei Mal gemacht wurde, verstärkt seine Besorgnis. „Das jetzt geplante weitere Aufschieben folgt dem Fehlanreiz, erforderliche Konsolidierungsmaßnahmen in diesem Umfang weiter hinauszuzögern.“ Auch der positive Effekt der Tilgung für den Schuldenstand würde entfallen. „Die bis zum neuen Startpunkt unterbliebene Tilgung belastet die ohnehin erheblichen Zinsausgaben des Bundes zusätzlich“, schreiben seine Fachleute.
Klassische Kernaufgaben des Bundes werden über Kredite finanziert
Der Anteil der Zinsausgaben am Gesamthaushalt verdoppelt sich der Analyse zufolge von aktuell 5,8 Prozent auf 12,7 Prozent im Jahr 2030. Angesichts der unlimitierten Bereichsausnahme und des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität dürften nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs die Zinslasten nach dem Jahr 2030 weiter steigen. „Dann wird es noch schwerer, die nach 2033 verschobenen Tilgungsverpflichtungen zu bedienen.“
Nach Ansicht der Behörde begrenzt die Schuldenregel die Neuverschuldung nicht mehr wirksam. Sie geht davon aus, dass die Verschuldung des Bundes schneller steigen wird als das Bruttoinlandsprodukt. „Damit wird absehbar auch die Schuldenquote deutlich anwachsen.“ Eine Neuverschuldung von 200 Milliarden Euro jährlich sei nicht die Obergrenze. Würden noch höhere und/oder weitere Ausgaben der Bereichsausnahme zugeordnet, könne die Nettokreditaufnahme noch darüber hinaus gehen. „Aktuell häufen sich die Beispiele und Forderungen für dieses Vorgehen.“ Klassische Kernaufgaben des Bundes würden über Kredite finanziert.
So droht nach Einschätzung der Beobachter aus Bonn ein Teufelskreis. Steigende Zinsausgaben führten zu dem Reflex, fehlende Handlungsräume im Haushalt durch weitere Kreditaufnahmen zurückzugewinnen. „Im Ergebnis befindet sich der Bund weiter auf dem Weg in eine Schuldenfalle, aus der das Entkommen immer schwieriger wird“, warnt der Rechnungshof in seinem Bericht.
Droht eine Herabstufung der Kreditwürdigkeit des Bundes?
Hinzu kommt nach seiner Einschätzung ein weiterer Effekt: „Sinkt das Vertrauen der Finanzmärkte in die Fähigkeit des Bundes, seine Verschuldungsdynamik wieder einzuhegen, droht eine Herabstufung seiner Kreditwürdigkeit.“ Daraus würden noch höhere Zinsausgaben folgen. Eine Herabstufung Deutschlands wäre darüber hinaus für die gesamte Europäische Union von Nachteil, da sich Deutschlands Bonität auf die Kreditwürdigkeit und damit die Zinsausgaben der gesamten Europäischen Union auswirken könne.
Zugleich widerspricht die Behörde Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der sich selbst für die Konsolidierung des Haushalts lobte. Nüchtern befindet sie: „Gemessen an den Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts und der Sondervermögen, deren Wirtschaftspläne als Anlage dem Bundeshaushalt beigefügt sind, vor Konsolidierung (insgesamt 1351,3 Milliarden Euro) beträgt der Konsolidierungsbeitrag knapp 1,3 Prozent.“
Der Rechnungshof spricht von einem „wenig ambitionierten Vorgehen“. Zugleich rügt er: „In ihrem Haushaltsentwurf sieht die Bundesregierung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite Globalansätze von insgesamt 17,6 Milliarden Euro vor.“ Globalansätze sind Haushaltspositionen, die noch nicht mit konkreten Ansätzen unterlegt sind. Der Bundesrechnungshof hält es „für keinen Ausweis solider Planung und Konsolidierung, wenn Haushaltspositionen in erheblichem Umfang offen bleiben“.
Das Bundesfinanzministerium hat sich in seiner Stellungnahme von den Bewertungen des Bundesrechnungshofs „überrascht“ gezeigt. Es sei gelungen, die in der alten Finanzplanung enthaltene Finanzierungslücke von 34 Milliarden Euro für das Jahr 2027 vollständig aufzulösen und die Handlungsbedarfe für die Finanzplanjahre 2028 bis 2030 deutlich zu reduzieren, zitierte die Behörde aus der Stellungnahme. Dem entgegnet der Rechnungshof: Dass die Bundesregierung Handlungsbedarfe in ihrer eigenen Planung auflöse, sei kein Ausweis von Konsolidierung, solange dies nicht zur signifikanten Verringerung der Kreditaufnahme führe. „Die jetzt vorgesehenen Maßnahmen bedeuten angesichts ihres Volumens allenfalls ‚Tropfen auf den heißen Stein‘“.
