
Die Hartnäckigkeit des dänischen Staates und seiner Prozessanwälte zahlt sich aus. Mehrere US-Pensionsfonds und die hinter ihnen stehenden Investoren sollen der dänischen Steuerbehörde Skat 476 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Dies hat ein Berufungsgericht in New York zu Beginn der Woche entschieden und damit ein früheres Urteil in einem Musterprozess bestätigt. Die 61 Seiten lange Entscheidung liegt der F.A.Z. vor.
Der dänische Staat und seine Steuerbehörde Skat streiten seit Jahren vor Gerichten in London und den Vereinigten Staaten mit den Profiteuren der Betrugsmasche um Rückerstattungen und Schadenersatz in Milliardenhöhe. In Geschäften nach dem Muster der deutschen Cum-Ex-Fälle behaupteten ausländische Investoren über mehrere Jahre, Aktien dänischer Konzerne wie Maersk oder Novo Nordisk besessen und die darauf entfallende Dividendensteuer gezahlt zu haben. Anschließend beantragten sie beim Fiskus die Erstattung; zum Teil wurde derselbe Betrag mehrfach ausgezahlt.
Milliardenschaden für den dänischen Fiskus
Der Schaden für die Steuerzahler belief sich zwischen 2012 und 2015 Schätzungen zufolge auf knapp 13 Milliarden dänische Kronen, umgerechnet knapp zwei Milliarden Euro. Als zentraler Organisator des Skandals gilt der britische Börsenhändler Sanjay Shah. Über die von ihm gegründete Investmentgesellschaft Solo Capital wurden zahlreiche Geschäfte abgewickelt. Neben Leerverkäufern, Banken und Großkanzleien waren auch US-Pensionsfonds beteiligt. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten die selbstverwalteten Fonds Erstattungsanträge für Dividendensteuern stellen. Damit eigneten sie sich als Tarnung für fingierte Anträge bei Skat.
Bei Fonds wie „Azalea Pension Plan“ oder „Calypso Investments“ handelte es sich jedoch keineswegs um Einrichtungen, die der Altersvorsorge amerikanischer Lehrer, Ärzte oder Beamter dienten. Die Strukturen hatte eine kleine US-Investmentfirma namens Argre Management aufgesetzt. Zu ihren Gründern zählen unter anderem ein ehemaliger Investmentbanker von Goldman Sachs und ein Steueranwalt. Nach den Feststellungen des US-Gerichts beschäftigten sich die Männer schon von 2008 an mit steueroptimierten Arbitragegeschäften, also dem Aktienhandel rund um den Dividendenstichtag.
Handel mit zehn Prozent der Aktien von Novo Nordisk
Von 2010 an unterhielten Argre und Shah Geschäftsbeziehungen, auch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften in Deutschland. Von 2012 an verlagerte sich die „Cum-Ex-Industrie“ in andere EU-Staaten, unter anderem nach Dänemark und Belgien. Die US-Pensionsfonds und deren Hintermänner gingen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts besonders weit. Im Frühjahr 2013 setzten sie mithilfe von Leerverkäufern Positionen von mehr als zehn Prozent der Aktien des dänischen Pharmakonzerns Novo Nordisk ein, ohne überhaupt Zugriff auf eine einzige Aktie zu haben. Ein solches Volumen sei sonst wohl nur für sehr große Finanzinstitute wie Black Rock, State Street und die Bank of New York Mellon möglich gewesen, stellten die Richter in ihrer Entscheidung am Montag fest.
Die Beklagten waren schon in erster Instanz unterlegen. Vor dem Berufungsgericht wandten sie unter anderem ein, die „revenue rule“ stehe der Klage entgegen, nach diesem Grundsatz können ausländische Staaten ihre Steuergesetze vor amerikanischen Gerichten nicht durchsetzen. Das Gericht verwarf den Einwand jedoch. Skat verlange nicht die Durchsetzung dänischen Steuerrechts, sondern Schadenersatz wegen einer Täuschung, hieß es: „Alle Einwände der Beklagten sind unbegründet.“
Nach Rückschlag nun Hoffnung auf Schadenersatz
Die Investoren könnten der Zahlung der Millionensumme nur noch entgehen, wenn der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten das Urteil aufhebt. Dafür müssten sie zunächst die Zulassung erreichen. Für Dänemark ist die Entscheidung gleichwohl ein wichtiger Erfolg. Im vergangenen Jahr hatte der High Court in London eine Klage über 1,44 Milliarden Pfund gegen Shah, Solo Capital und weitere Beteiligte abgewiesen. Das Gericht war damals zu dem Schluss gekommen, Skat habe nicht nachweisen können, dass die Auszahlungen durch eine gezielte Täuschung Shahs und der anderen Beklagten veranlasst worden seien.
Deutsche Strafverfolger ermitteln ebenfalls seit Jahren in dem Fall, vor allem gegen Shah. Das Hamburger Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche im Zusammenhang mit den Aktiengeschäften wurde im Mai 2025 durch Beschluss des Landgerichts Hamburg eingestellt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Briten am Landgericht Bonn ist noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft Köln hat dort im Februar 2025 Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben.
