
Mit einer Gesetzesänderung zur Verschärfung der Briefwahlmöglichkeit und Kontrolle des Bundes über nationale Wahlen ist der amerikanische Präsident vorerst im Senat gescheitert. Der sogenannte „Save America-Act“ kam wegen des Widerstandes der Minderheit der Demokraten nicht zur Abstimmung. Nun sucht Donald Trump den Ausweg über präsidentielle Erlasse. Hier stehen ihm aber die Gerichte im Weg.
Was hat die Justiz jüngst entschieden?
Die Trump-Regierung ficht im Streit über die Verschärfung der Briefwahlregeln die Entscheidung eines Bundesgerichts an. Nun muss in nächster Instanz ein Berufungsgericht über die einstweilige Verfügung einer Bundesrichterin entscheiden, die größere Teile einer „Executive Order“ des Präsidenten auf Eis gelegt hatte. Die Richterin befand, der Erlass sei „eine wahrscheinlich verfassungswidrige Regelung, deren Einhaltung im Hinblick auf die Kongresswahlen 2026 praktisch unmöglich ist“. Es sei unrealistisch, sie so kurz vor der Wahl umzusetzen.
Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof eine erste Klage gegen Trumps Verordnung abgewiesen – allerdings ohne in der Sache zu entscheiden. Der Supreme Court hielt die Klage lediglich für verfrüht, weil der „United States Postal Service“, die Bundespost, den präsidentiellen Erlass noch nicht umgesetzt hatte. Dies ist aber inzwischen geschehen. Letztlich werden sich die Verfassungsrichter ein weiteres Mal mit der Sache befassen müssen.
Was steht im präsidentiellen Erlass?
Trumps vorerst auf Eis gelegter Erlass sieht vor, dass der „Postal Service“, eine unabhängige Regierungsbehörde des Bundes, eine zentrale Rolle bei der Kontrolle der Briefwahl übernimmt. Nachdem der Präsident mit dem Versuch gescheitert ist, die Rolle des Bundes in den nationalen Wahlen über die Gesetzgebung zu vergrößern, bemüht er sich nun, via Verordnung über die Post das Ziel zu erreichen. So sollen Bundesstaaten etwa verpflichtet werden, der Bundespost das Design der Wahlumschläge zur Genehmigung vorzulegen. Zudem soll der Post auferlegt werden, die Briefwahlunterlagen nur an Bürger zuzustellen, deren Bundesstaaten Wahllisten an den Bund gemeldet haben. Washington will auf diesem Weg angeblichen Wahlbetrug verhindern.
Das Thema lässt Trump seit 2020 nicht los. Bis heute behauptet er, Joe Biden sei nach der Wahl seinerzeit nur als Präsident vereidigt worden, weil es „massiven Betrug“ gegeben habe und die Demokraten in mehreren Bundesstaaten dafür gesorgt hätten, dass etwa die Stimmen illegaler Migranten in die Auszählung eingespeist worden seien. Das Manöver mündete bekanntlich am 6. Januar 2021 in den gewaltsamen Sturm eines Mobs von Trump-Anhängern auf das Kapitol, wo letztlich dennoch der Wahlsieg des Demokraten Biden beglaubigt wurde.
Wen würden die geplanten Änderungen am stärksten treffen?
Schon 2020 versuchte Trump am Ende seiner ersten Amtszeit, die Bundespost in Stellung zu bringen, um seinen Wahlsieg zu garantieren. Doch das gelang nicht. Die Post stellte den Wählern die Briefwahlunterlagen zu und lieferte zurückversandte Unterlagen rechtzeitig an die Behörden aus. Trumps Feldzug gegen die Briefwahl weist Widersprüche auf. Nicht nur ist der Präsident, der als Wähler in Florida registriert ist, selbst Briefwähler. Auch sind es historisch vor allem lange Zeit republikanisch dominierte Bundesstaaten, die einst die Briefwahlmöglichkeiten ausgeweitet hatten. Das bekannteste Beispiel ist Arizona mit sehr weitgehenden Briefwahloptionen. Der Bundesstaat im Südwesten war über Jahrzehnte republikanisch dominiert. Viele – konservativ orientierte – Rentner verlangten damals nach Briefwahlmöglichkeiten, um die Fahrt am Wahltag zu vermeiden.
Die Covid-Pandemie politisierte die Sache. Da die den Demokraten nahestehenden Wähler die Abstandsregeln seinerzeit ernster nahmen als viele Republikaner, verlangten sie, die Briefwahlmöglichkeiten (und -fristen) auszuweiten, was viele von den Demokraten dominierte Bundesstaaten, wie etwa Pennsylvania, denn auch taten. Trump versuchte diesen Umstand seinerzeit zu nutzen, um der Partei Wahlbetrug vorzuhalten. Seit 2020 wählen mehr Demokraten als Republikaner per Briefwahl, weshalb die gegenwärtig geplanten Maßnahmen Trumps die Opposition stärker treffen würden.
Wie realistisch ist es, dass Trump seine Pläne vor den Midterms umsetzen kann?
Das ist sehr fraglich. Zum einen beginnen viele Bundesstaaten schon in wenigen Tagen damit, die Briefwahlunterlagen für die Wahl am 3. November zu versenden. Die Portale, auf denen die Wählerlisten für die Bundeskontrolle hochgeladen werden sollen, sind allerdings noch nicht online gestellt worden. Außerdem sind noch diverse andere Klagen anhängig, die die Justiz abzuarbeiten hat. Zudem ist die Bundespost in Amerika generell in einem beklagenswerten Zustand. Schon die normale Briefzustellung ist für die Behörde eine Herausforderung. Es scheint schwer vorstellbar, dass es der Post mit ihren bürokratischen Abläufen gelingt, sich zum Werkzeug Trumps zu machen.
Wie unterscheidet sich das Briefwahlsystem in Amerika von dem in Deutschland?
Der wichtigste Unterschied ist, dass es in Deutschland ein Bundeswahlgesetz gibt, das einheitliche Standards für die Bundestagswahl setzt. In den Vereinigten Staaten schreibt die Verfassung auch die Organisation nationaler Wahlen, also die Präsidentenwahl alle vier Jahre und die Kongresswahlen alle zwei Jahre, den Bundesstaaten zu. Es gibt also 50 verschiedene Reglements – auch für die Briefwahl („mail-in-voting“).
In Deutschland kann die Briefwahl ohne Angabe von Gründen für die Abwesenheit am Wahltag in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Den Wahlberechtigten werden die Briefwahlunterlagen und der Wahlschein dann postalisch zugestellt. Der Wähler muss für seinen Antrag, der formlos auch als E-Mail erfolgen kann, nicht auf Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten. Antragsende ist der Freitag vor der Wahl, die in Deutschland bekanntlich immer sonntags stattfindet. Bei plötzlicher Erkrankung auch später. Wenn die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen persönlich vor dem Wahltermin abholen, kann die Stimme auch vor Ort im Bürgeramt abgegeben werden, was in Amerika der Frühwahl entspricht. Die Unterlagen müssen am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr vorliegen – später eingegangene Wahlbriefe werden anders als in den Vereinigten Staaten nicht berücksichtigt. 2025 wählten 37 Prozent der deutschen Wahlberechtigten per Briefwahl. 2021 wegen der Pandemie sogar 47,3 Prozent.
In den Vereinigten Staaten müssen sich alle Wahlberechtigten zunächst registrieren lassen. Durch die Registrierung als Republikaner, Demokrat oder Unabhängiger, die nur amerikanischen Staatsbürgern zusteht, wird die Wahlberechtigung nachgewiesen. Da in Amerika nicht alle Staatsbürger einen Pass besitzen, den man nur für Auslandsreisen benötigt, und es keine nationalen Personalausweise gibt, dient der von den Bundesstaaten ausgestellte Führerschein oder ein vergleichbares Dokument der Bundesstaaten als Ausweis.
Der Antrag auf Briefwahl ist in den Bundesstaaten unterschiedlich geregelt: postalisch, online und/oder persönlich. Die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein können zugestellt oder abgeholt werden. In vielen Bundesstaaten gibt es neben der Möglichkeit der Zurücksendung auch Sammelstellen mit gesicherten Urnen, in welche die unterschriebenen Wahlunterlagen eingeworfen werden können. Je nach Bundesstaat unterscheiden sich die Fristen für die Rücksendung. Sie sind auch wegen der Soldaten in Auslandseinsätzen flexibler, deren Stimmzettel oft erst nach dem Wahltermin eintreffen. 2024 wählte nahezu jeder dritte Amerikaner per Briefwahl.
