
In Ungarn ist am Mittwoch Maja T. wegen versuchten Totschlags und weiterer Delikte zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden.
Maja T. hat die deutsche Staatsbürgerschaft und sieht sich selbst als weder Mann noch Frau, sondern non-binäre Person an. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass sie einer Gruppe von Linksextremisten angehörte, die im Februar 2023 mehrere gewalttätige Überfälle auf Männer und Frauen verübt hat, die sie für Rechtsextremisten hielten. Anlass war eine Veranstaltung von Neonazis in der ungarischen Hauptstadt am 12. Februar 2023, mit der an eine Schlacht im Zweiten Weltkrieg erinnert wird.
In fünf Attacken hatten die Linksextremisten insgesamt neun Männer und Frauen niedergeschlagen und verletzt, sechs von ihnen schwer. Ein Mann erlitt einen Schädelbruch. Die ungarischen Ermittler haben das Vorgehen anhand von Aussagen sowie Aufnahmen von Überwachungskameras rekonstruiert. Diese Darstellung kam im Verfahren zur Sprache, doch bemängelten die Verteidiger von Maja T. die Beweisaufnahme, vor allem eine rudimentäre Zeugenvernehmung.
Ein offenbar sorgfältig eingeübtes Vorgehen
Demnach hatten die Angreifer ihre Opfer – unter ihnen neben ungarischen auch deutsche und polnische Staatsangehörige – anhand ihrer Kleidung und ihres Gebarens ausgewählt, weil sie in ihnen Rechtsextreme vermuteten. Sie haben sie verfolgt und dann von hinten zu Boden geschlagen, mit Pfefferspray und Schlagwaffen attackiert. Dabei wurde ein offenbar sorgfältig eingeübtes Vorgehen beobachtet, wonach eine Person jeweils die Umgebung absicherte, während mehrere Angreifer auf ihre Opfer – jeweils eine oder zwei Personen – einschlugen. Die absichernde Person schien dabei auch die Zeit gemessen zu haben und nach etwa einer Minute ein Signal gegeben zu haben, auf das hin die Attacken abgebrochen wurden.
Zwei Deutsche, die Berliner Tobias E. und Anna M., wurden unmittelbar nach den Taten in Budapest festgenommen. Anna M. wurde nach Deutschland abgeschoben. Tobias E. sagte gegenüber den ungarischen Ermittlern ausführlich aus und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, sitzt nach einem Deal bis Dezember 2024 in ungarischer Haft. Die deutschen Ermittler suchen in der Folge nach weiteren mutmaßlichen Mittätern.
T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen des Vorwurfs der ungarischen Behörden festgenommen worden, sie habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest angegriffen. Die ungarische Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe.
Die Auslieferung nach Ungarn bleibt umstritten
Maja T. werden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Dass T. von Deutschland an Ungarn ausgeliefert wurde, sorgte für erhebliche Kritik. Ebenso werden die Haftbedingungen vor Ort angeprangert, denen T. als queere Person mutmaßlich ausgesetzt ist. Im vergangenen Juni trat T. in einen Hungerstreik, den sie im Juli beendete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.
Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 24 Jahren als „Abschreckung“ und verweist darauf, dass die Opfer Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten hätten. T.s Vater Wolfram Jarosch, der nach Budapest gereist war, bat das Gericht um „Gerechtigkeit für mein Kind“. „Zeigen Sie uns, dass es in Ungarn noch ein gerechtes Urteil gibt. Bitte zeigen Sie uns, dass es sich hier nicht um einen politischen Schauprozess handelt“, fuhr er an den Richter Jozsef Sos gerichtet fort.
