
Dienstag, 24. März 2015: Germanwings-Flug 4U 9525 startet um 10.01 Uhr vom Flughafen Barcelona in Richtung Düsseldorf. An Bord des Airbus A320 befinden sich 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Im Cockpit sitzen der 34 Jahre alte Kapitän Patrick Sondenheimer und der 27 Jahre alte Ko-Pilot Andreas Lubitz. 40 Minuten nach dem Start zerschellt das Flugzeug in den französischen Alpen an einem Berg.
Die Ermittlungen ergeben, dass der Ko-Pilot das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht und damit Suizid begangen hat. Er reißt alle 144 Passagiere sowie fünf weitere Besatzungsmitglieder mit in den Tod. Der Absturz zählt zu den schwersten Flugzeugkatastrophen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Mehr als elf Jahre danach kommt es an diesem Freitag vor dem Landgericht Braunschweig vermutlich zur letzten juristischen Auseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen und der Bundesrepublik Deutschland.
Der Staat findet sich formell in der Rolle des Beklagten wieder. Eine Vielzahl an Verfahren hat es schon gegeben – gegen die Flugschule der Lufthansa in Arizona, gegen Lufthansa als Mutterkonzern von Germanwings, gegen die Fluggesellschaft selbst und gegen den Versicherer, die Allianz Global Corporate & Specialty. Stets geht es um die Frage, wie ein Ko-Pilot mit psychischen Problemen für flugtauglich erklärt werden und überhaupt im Cockpit des Flugzeugs sitzen konnte.
Auf Flug 4U 9525 nutzt er einen Moment, als der Kapitän nach dem Erreichen der Reiseflughöhe kurz das Cockpit verließ. Lubitz verstellt die Zielhöhe des Autopiloten von 38.000 Fuß auf 100 Fuß. Er verriegelt die speziell gesicherte Cockpittür. Der Kapitän kann sie nun auch über einen Notfallmechanismus nicht mehr von außen öffnen. Der Stimmenrekorder aus dem Cockpit soll noch sechs Minuten des Klopfens und Hämmerns gegen die Tür aufgezeichnet haben – bis die Aufnahme endet.
Vorwürfe gegen den Staat
Die Kläger, 30 Opferangehörige, werfen dem Staat vor, den Gesundheitszustand des Ko-Piloten und dessen Flugtauglichkeit nicht ausreichend überprüft zu haben. Das Bundesverkehrsministerium wird in der Amtshaftungsklage durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig vertreten. Zu den Vorwürfen zählt, dass regelmäßige flugmedizinische Untersuchungen im Hinblick auf psychiatrische Vorerkrankungen nicht weitreichend genug gewesen seien sowie Vorgaben zur Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit nicht eingehalten worden seien. Über die von Germanwings gezahlten Entschädigungen hinaus verlangen die Kläger nach Justizangaben bis zu 110.000 Euro für jeden Todesfall.
Die Angehörigen wollen Aufklärung. Vor Gericht geht es um Geld. Klägeranwalt Julius Reiter sagte der F.A.Z.: „Rechtlich handelt es sich bei diesem Verfahren um einen Schadenersatzprozess, aber kein Geld der Welt kann einen verlorenen Menschen ersetzen.“ Seinen Mandanten gehe es mit der Klage auf Amtshaftung mindestens ebenso sehr um Aufklärung und Verantwortung wie um die Frage, welche Lehren vor allem staatliche Stellen aus möglichen Fehlern ziehen müssten.
Ein Amtshaftungsanspruch besteht grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Staat haftet dann, wenn der Schaden nicht auf andere Weise ersetzt werden kann – etwa durch die Fluggesellschaft, deren Versicherer oder das hinterlassene Vermögen von Lubitz. Und die Kläger tragen grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast, dass staatliche Bedienstete im konkreten Fall ihre Amtspflichten verletzt und zumindest fahrlässig gehandelt haben.
Die regelmäßigen flugmedizinischen Untersuchungen, die Piloten für ein gültiges Tauglichkeitszeugnis absolvieren müssen, waren bald nach dem Unglück in den Fokus gerückt. Gut ein Jahr nach dem Absturz kam es auch zu Änderungen. Psychische Themen erhielten mehr Raum, es gibt seitdem Stichprobenkontrollen auf Drogen, Medikamente und andere Substanzen, und es wurde eine neue flugmedizinische Datenbank aufgebaut.
Es gab schon Gesetzesänderungen
All das war eine Reaktion auf die Tragödie – aber nicht nur. In der Bundestagsdrucksache zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Jahr 2016 hieß es, dass deutsche Regelungen zur Feststellung der Tauglichkeit „nach Auffassung der EU-Kommission“ gegen Vorgaben verstießen. Bedenken hatte es schon vor dem Unglück gegeben – in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen, nicht auf das konkrete Behördenhandeln. Beanstandet wurden unter anderem „die fehlende Historie medizinischer Befunde“ sowie die „Pseudonymisierung des Verfahrens“, die dazu führte, dass frühere Untersuchungsergebnisse nur noch sehr schwer einem individuellen Piloten zugeordnet werden konnten – erst recht, wenn der immer andere Ärzte aufsuchte. Die neue Datenbank offenbart auffälliges Ärztehopping.
Lubitz hatte zahlreiche Ärzte konsultiert. Fliegerärzte, Psychologen – und Augenärzte. In den letzten Monaten seines Lebens fürchtete er einen Sehschaden bis hin zur Erblindung, eine körperliche Ursache konnte nach allen vorliegenden Erkenntnissen nie festgestellt werden. Schon 2008 hatte er wegen psychischer Probleme und Suizidgedanken seine Pilotenausbildung unterbrochen, später wurde er wieder für gesund erklärt.
Am Tag des Absturzes war er krankgeschrieben. Germanwings wusste davon nichts. Ermittler fanden die Krankschreibung zerrissen in seiner Wohnung. Und laut dem Abschlussbericht der französischen Untersuchungsbehörde BEA ließen sich in Lubitz’ Gewebe Spuren von Antidepressiva und einem Schlafmittel nachweisen. Wegen psychischer Probleme hatte er sich wohl kaum jemandem anvertraut. Eine Lehre aus der Katastrophe war daher auch der Ausbau brancheninterner Hilfsprogramme. In denen können Piloten untereinander sprechen – ohne Angst vor einem Lizenzentzug, der schlimmstenfalls drohen könnte, wenn vorübergehende Probleme aktenkundig werden.
Bislang haben die Angehörigen keinen Klageerfolg vorzuweisen. Die seit 2016 in den USA nach höheren amerikanischen Maßstäben geführte Entschädigungsklage gegen die Flugschule in Arizona wurde von einem Gericht in Phoenix beendet und in Teilen abgewiesen – mit Verweis auf Verfahren in Deutschland. Vor dem Landgericht Essen verklagten vier Angehörige die Lufthansa-Flugschule in einem Pilotverfahren. Ihre Forderung nach einem höheren Schmerzensgeld begründeten sie mit Versäumnissen bei der Pilotenausbildung. Außerdem verwiesen sie auf psychische Probleme, die bei Lubitz schon damals aufgetreten seien.
Im Herbst 2017 schlossen sich fast 200 Angehörige der Klage an. Später wurde sie auf die Konzernmutter Lufthansa ausgeweitet. Laut Berichten forderten sie 30.000 Euro je Betroffenem sowie Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Im Juli 2020 wies das Landgericht Essen die Klage ab. Die Richter verneinten eine organisatorische Verantwortung der Lufthansa – obwohl Untersuchungen im Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa stattgefunden hatten. Doch die Fliegerärzte sind formal im staatlichen Auftrag tätig, die Untersuchungen seien weder Aufgabe der Airline noch der Lufthansa-Flugschule, hieß es.
Im Herbst 2022 endete dann die Hoffnung der allermeisten Angehörigen. Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm wies die Berufung gegen das Essener Urteil zurück. Beobachter räumen ihnen auch im Braunschweiger Verfahren geringere Chancen ein. Das Gericht hat schon vor dem ersten Termin schriftlich darauf hingewiesen, dass die Klage unschlüssig sein könnte.
