Nur knapp wurde am Leipziger Flughafen jüngst ein Anschlag mit einer Drohne verhindert – und wieder kamen Hinweise auf die möglichen Auftraggeber maßgeblich von ausländischen Nachrichtendiensten. So geschieht es immer wieder in Fällen geplanter Terroranschläge in Deutschland: Oft kommen Hinweise auf verdächtige Aktivitäten nicht von inländischen Diensten, sondern aus dem Ausland. Auch in der Abwehr von Cyberangriffen klaffen Lücken. In Zukunft sollen auch deutsche Nachrichtendienste Kompetenzen erhalten, die viele der Dienste in den Partnerstaaten schon besitzen – aufgrund einer anderen innenpolitischen Kultur, aber auch, weil Gefahren und Entwicklungen früher erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen wurden.
In Großbritannien beispielsweise, das keine gesetzlichen Aufgabentrennungen von Polizei, Geheimdiensten und Militär kennt, ist seit 2020 eine „Nationale Cyberstreitkraft“ für die Abwehr von Angriffen und für aktive Gegenmaßnahmen im virtuellen Kräftemessen verantwortlich. Das Personal stammt ungefähr je zur Hälfte aus dem Verteidigungsministerium und von den drei Geheimdiensten für inländische Spionageabwehr (MI5) ausländische Informationsgewinnung (MI6) und technische Informationsabschöpfung (GCHQ). Der Stellenplan sieht einen Umfang von rund 2000 Bediensteten vor.
In der staatlichen Aufgabenbeschreibung der Cyberbehörde heißt es, sie unternehme täglich Operationen im Cyberraum, um Bedrohungen vom Vereinigten Königreich abzuwehren, um die nationale Sicherheit des Landes zu stützen und schwere Verbrechen, etwa auch sexuellen Kindesmissbrauch, aufzuklären. Zu den Mitteln, die dabei eingesetzt werden dürfen, gehören die gezielte Störung gegnerischer Aktivitäten, die Ablenkung von Angreifern und ihre Bloßstellung. Es ist gesetzlich auch gestattet, in gegnerische Gruppen einzudringen und sie durch die Erzeugung von Misstrauen und internem Streit lahmzulegen.
Die gesetzliche Grundlage, auf der das neue Cyberkommando operiert, besteht vor allem aus den Regulierungen der Geheimdienstkompetenzen. Bestimmte Operationen müssen von den zuständigen Regierungsmitgliedern abgezeichnet werden, sie unterliegen der Aufsicht durch die parlamentarische Kontrollkommission des Unterhauses.
Frankreich darf aktiv Cybersabotage betreiben
In Frankreich gilt Philipp Wolff als Deutschlands 007. Der Leiter der Abteilung 7 im Bundeskanzleramt koordiniert die Nachrichtendienste in Bund und Ländern. Bei seinem jüngsten Besuch in Paris im Juli stimmte Wolff seine Gesprächspartner auf die Zeitenwende in den deutschen Nachrichtdiensten ein, die im Herbst in Gesetzesform gegossen werden soll. Wolff, der mit einer Französin verheiratet ist, geht in französischen Geheimdienstkreisen ein und aus. Er kennt die gegensätzliche Entwicklung der Dienste. Während in der Bundesrepublik die geheimdienstlichen Befugnisse aus Sorge vor einem neuen NS-Reichssicherheitshauptamt beschränkt und zerstückelt wurden, gehen sie in Frankreich direkt auf die Netzwerke des Freien Frankreichs zurück, auf Widerstandskreise also.
Diese Kontinuität mit dem Bureau Central de Renseignements et d’Action (BCRA) General Charles de Gaulles erklärt, warum sich in Frankreich einer der verschiedensten und zugleich aktivsten Geheimdienste Europas herausbildete. Die Tradition verdeckter Operationen während der Entkolonialisierungskriege wurde im afrikanischen „Hinterhof“ fortgesetzt, ohne jegliche parlamentarische Kontrolle. Die Affäre Rainbow Warrior 1985 schockierte zwar und führte zum Rücktritt des Verteidigungsministers, der die Aktion verantwortet hatte. Damals versenkten Agenten des Auslandsgeheimdienstes DGSE ein Greenpeace-Schiff im Hafen von Auckland, um Aktionen gegen französische Atomtests im Pazifik zu verhindern. Ein Rechtsrahmen für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wurde aber erst 2013 verabschiedet, das erste Gesetz über die Geheimdienste im Juli 2015.
Während der islamistischen Terrorwelle, deren Höhepunkt die Attentate in Paris 2015 bildeten, wurden die Kompetenzen der In- und Auslandsgeheimdienste erweitert, ohne die Kontrollmechanismen zu stärken. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine investiert Frankreich massiv in die Abwehr von Cyberangriffen. Die digitalen Befugnisse bei der Internetüberwachung und bei Hacking-Operationen gehen weit über das hinaus, was mit der deutschen Gesetzesnovelle angestrebt wird. So dürfen in Frankreich Verbindungsdaten und Datenströme bis zu vier Jahren gespeichert werden. Die französischen Geheimdienste können nicht nur auf Hackerangriffe antworten („hack back“), sondern aktiv Cybersabotage betreiben, wenn dies den Interessen Frankreichs dient. Die Erfahrungen damit in Mali und andern Sahel-Staaten, in denen russische Geheimdienste massiv operieren, waren allerdings eher ernüchternd.
Frankreich zählt zu den Staaten, die Betreiber von Onlinediensten und Plattformen, die nicht freiwillig kooperieren, besonders entschieden herausfordern. Das konnte man am Vorgehen gegen Telegram-Gründer Pawel Durow sehen. Ähnlich wie es der BND anstrebt, behalten sich französische Dienste vor, in die Systeme von Google, X oder Meta einzudringen, wenn diese strategische Daten nicht herausgeben wollen. Bei der Spionage blickt Frankreich auf eine lange Tradition von Undercoveroperationen zurück, die mit der Verhaftung des Terroristen Carlos weltweit bekannt wurde. Tiefe Einblicke in die Arbeitsweise der DGSE bietet die TV-Serie „Bureau de légendes“ (Büro der Legenden), die so erfolgreich war, dass sie in den USA nachgeahmt wurde. Wolff hat bei seinen Parisbesuchen auch verstärkte Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgelotet. Bereits jetzt findet ein reger Informationsaustausch im Rahmen der Koalition der Willigen für die Ukraine statt. Damit wird auch den wachsenden Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Vereinigten Staaten Rechnung getragen.
USA mit den weitesten Kompetenzen
Die Vereinigten Staaten verfügen nicht nur über den größten nachrichtendienstlichen Apparat, sondern auch über den mit den weitreichendsten Kompetenzen unter den westlichen Verfassungsstaaten, die ihre Geheimdienste – anders als autoritäre Systeme – parlamentarisch kontrollieren. Die „US Intelligence Community“ unter dem Dach des „Director of National Intelligence“ besteht aus 18 Einzeldiensten. Die wichtigsten sind der Auslandsgeheimdienst CIA, das FBI, das neben polizeilichen auch inlandsnachrichtendienstliche Aufgaben erfüllt, vor allem in der Spionageabwehr, und der elektronische Überwachungsdienst NSA.
Die Dienste beschränken sich nicht auf Informationsbeschaffung durch „Human Intelligence“, also klassische Spionage über Agenten und V-Leute, und „Signal Intelligence“, also technische Abschöpfung, sondern werden auch in verdeckten Operationen aktiv, deren Rechtsgrundlage „Title 50“ des „United States Code“ ist. Diese Operationen reichen im Falle der CIA von Drohnenangriffen in der ausländischen Terrorbekämpfung, etwa in Afghanistan und Pakistan, bis hin zu gezielten Tötungen wie im Falle des Al-Qaida-Führers Ayman al-Zawahiri, des Nachfolgers von Osama Bin Laden.

Die CIA war historisch auch federführend bei Staatsstreichen tätig, etwa 1953 beim Sturz des iranischen Ministerpräsidenten Mohammad Mosaddegh oder 1954 in Guatemala. Nachdem ähnliche Versuche in Kuba gescheitert waren, ließen amerikanische Regierungen die Praxis aber fallen. Allerdings unterstützte die CIA im Januar dieses Jahres die Militäroperation in Venezuela, bei der Machthaber Nicolás Maduro entführt wurde.
Die NSA ist zum einen eine Datenkrake in der Auslandsüberwachung, deren rechtliche Grundlage der Präsidentenerlass 12333 aus dem Jahr 1981 ist. Die Überwachung umfasst die Erfassung internationaler Telekommunikation, das Anzapfen von Datenkabeln und die Anwendung von Spionagesoftware, deren bekanntestes Programm PRISM heißt, das auf Livedaten von Internetkonzernen zugreifen kann. Zum anderen wird die NSA auch selbst durch Cyberangriffe aktiv. Die NSA-Einheit TAO („Tailored Access Operations“) führt Hackbacks aus. Angeblich beschränkt sich diese Einheit aber darauf, nach einem Cyberangriff auf die USA ausländische Systeme zu infiltrieren, um die Urheberschaft des Angreifers zu verifizieren, sowie auf Informationsbeschaffung oder um Cyberangriffe von Gegnern abzuwehren, vor allem aus China, Russland, Iran und Nordkorea.
Weitreichende Befugnisse in Italien zur Mafiabekämpfung
Die Geheimdienste der Republik Italien teilen mit denen der Bundesrepublik die Erfahrung in der Geschichte, nicht aber die Praxis in der Gegenwart. In Rom wie in Bonn legte man die Dienste nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs an die rechtsstaatliche Kette: Nie wieder sollten sie, wie im Faschismus unter Mussolini, als Instrument der Gewaltherrschaft missbraucht werden. Doch ganz ohne „erfahrene Kräfte“ kam man hier wie dort nicht aus. Das führte zu einer bis heute wirkmächtigen politischen Konstellation, wonach die Linke den Diensten eher misstraut und diese zu zügeln sucht, während die rechten Parteien in ihnen ein Bollwerk der Demokratie gegen innere und äußere Bedrohungen sehen, das es zu stärken gilt.
Es waren dann die „Anni di piombo“, die Jahre des links- und rechtsradikalen Terrorismus der Siebzigerjahre, sowie der offene Krieg des organisierten Verbrechens gegen den Staat mit dem Gipfelpunkt des Mordes an den Mafiajägern Giovanni Falcone und Paolo Borsellino von 1992, die zur Ausweitung der Befugnisse der Dienste, aber auch zur Schaffung von institutionellen Strukturen zu deren straffer politischer Überwachung führten.
Seit 2007 unterstehen der Auslandsdienst AISE und der Inlandsdienst AISI direkt dem Ministerpräsidenten. Das parlamentarische Kontrollgremium COPASIR garantiert die Aufsicht der Legislative über die Dienste. Deren aktive Befugnisse gehen in etwa so weit wie jene der französischen oder britischen Dienste. Im Cyberraum ist die Erstellung von Fakesites sowie von fiktiven persönlichen und kollektiven Identitäten sowie die Teilnahme an wirtschaftlichen Aktivitäten erlaubt.
Auch der Hackback ist möglich, sofern zuvor das Ministerpräsidentenamt zugestimmt hat und das COPASIR unterrichtet wurde. Italiens Dienste halten sich viel darauf zugute, dass ihre Aufklärungs- und Abwehrarbeit wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Land von islamistischen Gewalttaten bisher weitgehend verschont geblieben ist. Traditionell verfügt der Auslandsdienst AISE über eine hohe Kompetenz und gute Verbindungen im Mittelmeerraum sowie vom Maghreb über Ägypten bis zur Sahelzone.
Israel seit 2023 „dramatisch“ im Fokus von Cyberangriffen
Zu den Ländern, die sowohl stark von Cyberangriffen betroffen als auch selbst in diesem Bereich aktiv sind, gehört Israel. Es gilt als das am drittstärksten von Cyberattacken betroffene Land. Seit dem Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 hätten Zahl und Intensität der Angriffe sich „dramatisch“ erhöht, sagte eine Sprecherin der Nationalen Cyberbehörde (INCD) der F.A.Z. Im Jahr 2025 seien dem INCD mehr als 26.000 Vorfälle gemeldet worden. Hauptsächlich gingen sie von Iran aus, unter anderem in Form von Angriffen auf Infrastruktur, Spionage, Datendiebstahl, Desinformation und anderen Versuchen der Einflussnahme. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Parlamentswahl werden in Israel weitere Cyberattacken erwartet.
Angesichts der Bedrohungslage erstaunt es, dass erst im Juni ein Gesetz zur nationalen Cyberabwehr erstmals in der Knesset diskutiert wurde. Es schreibt Standards für die Cybersicherheit fest und soll den Staat in die Lage versetzen, die kritische Infrastruktur besser zu schützen. Bis jetzt wird die Arbeit von Behörden wie dem INCD durch befristete Notfallverordnungen und Entscheidungen der Exekutive geregelt. Das INCD ist laut eigenen Angaben ausschließlich für die Verteidigung gegen Cyberangriffe zuständig.

Wenn es um die aktive Gefahrenabwehr geht, sind israelische Behörden wenig mitteilsam. Dabei gilt das Land als führend im Bereich solcher Fähigkeiten. Es gibt zahlreiche Firmen, die beispielsweise Spionagesoftware entwickeln. So wird das Programm „Pegasus“ der Firma NSO bis heute regelmäßig von autoritären Staaten zur Ausspionierung von Regimegegnern eingesetzt.
Die Gründer dieser Firmen haben oft militärischen Hintergrund. Viele dienten in der berühmten Einheit 8200 der israelischen Armee, die für elektronische Aufklärung zuständig ist. Zielgerichtet werden dort begabte junge Israelis angeworben und zu Codierern und Hackern ausgebildet. Der Cyberspace wird in Israel schon seit langer Zeit als eigener militärischer Operationsraum betrachtet. So soll Israel auch an der Entwicklung des Computervirus „Stuxnet“ beteiligt gewesen sein, das Irans Atomprogramm stark beschädigte. Welche rechtlichen Grenzen solchen Aktivitäten gesetzt sind, ist schwer zu ermitteln. Zum einen weil Armee und Geheimdienste weitreichende Befugnisse haben, zum anderen wegen der Vernetzung mit nicht staatlichen Gruppen, die personelle Verbindungen zum Sicherheitsapparat haben.
