
Die Strafprozessordnung (StPO) schützt Sozialforscher und ihre Auskunftspersonen nicht. Eine gesetzliche Neuregelung ist trotz eines Hinweises aus Karlsruhe ausgeblieben. Welche Aufklärungspflichten haben die Forscher?

Die Strafprozessordnung (StPO) schützt Sozialforscher und ihre Auskunftspersonen nicht. Eine gesetzliche Neuregelung ist trotz eines Hinweises aus Karlsruhe ausgeblieben. Welche Aufklärungspflichten haben die Forscher?
