
Die Rückforderung von Hilfszahlungen aus den ersten Monaten der Corona-Pandemie hat in Hessen bislang mehr als 2200 Klagen ausgelöst. Rund 1200 davon seien bereits erledigt, teilte der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss des Landtags in Wiesbaden mit. Ein Teil der Verfahren sei eingestellt oder durch Vergleiche beigelegt worden, in mehr als 300 Fällen seien Urteile ergangen – alle zugunsten des Landes. 1064 Klagen seien derzeit an hessischen Gerichten anhängig. Allerdings ist die Überprüfung der sogenannten Corona-Soforthilfen noch nicht abgeschlossen, es könnte also weitere Klagen geben.
Bislang sei dem Land „in keinem einzigen Fall ein Rechtsfehler nachgewiesen worden“, sagte Mansoori mit Blick auf die abgeschlossenen Verfahren. Allerdings sei in den Verfahren, die mit einem Vergleich endeten, zum Teil sicherlich die ursprüngliche Rückzahlungsforderung reduziert worden. Über den Inhalt der Vergleichsvereinbarungen sei Stillschweigen vereinbart worden. Mansoori äußerte sich auf einen dringlichen Berichtsantrag der FDP-Fraktion.
Das Land Hessen hatte im Sommer 2025 mit der systematischen Überprüfung der sogenannten Corona-Soforthilfen begonnen, die im Frühjahr 2020 an Kleinunternehmen und Selbständige geflossen waren. Für die Überprüfung schrieb das Regierungspräsidium Kassel rund 90.000 Hilfsempfänger in ganz Hessen an.
Rund 60.000 Fälle sind noch in Bearbeitung
Nach scharfer Kritik an dem Verfahren erließ Mansoori Ende September vergangenen Jahres ein Moratorium. Erst im Mai wurde das Verfahren in veränderter Form wieder aufgenommen. Trotz der Erleichterungen seien seither weitere Klagen eingegangen, teilte eine Vertreterin des Regierungspräsidiums Kassel in der Ausschusssitzung mit.
In rund 60.000 Fällen ist bislang noch kein Bescheid ergangen. Erst wenn ein solcher vorliegt, können Hilfsempfänger, die mit einer Rückzahlungsforderung konfrontiert werden, sich rechtlich dagegen wehren.
Das Land Hessen lässt sich bei Klagen gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen von PWC Legal vertreten, dem Rechtsberatungsarm von PricewaterhouseCoopers. Dafür seien bisher Kosten von rund zwei Millionen Euro angefallen, sagte Mansoori. Einen Teil davon werde das Land aber zurückbekommen, weil bei den abgewiesenen Klagen die Klägerseite die Kosten übernehmen müsse.
