
Zu zaghaft, keine echte Entlastung, nicht einmal ein Ausgleich der heimlichen, inflationsbedingten Steuerprogression – mit dieser Kritik aus den Reihen der Union sah sich Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) konfrontiert, seit Anfang August ein erster Entwurf seines Hauses zur geplanten Steuerreform ans Licht kam. Er sah vor, durch Änderungen am Einkommensteuertarif und weitere Steueränderungen die Zahler unter dem Strich um knapp sechs Milliarden Euro bis zum Jahr 2028 zu entlasten. Dahinter standen Entlastungen von „brutto“ rund zehn Milliarden Euro durch niedrigere Steuersätze für kleine und mittlere Einkommen. Dazu gehört auch eine Gegenfinanzierung durch Mehrbelastungen an anderer Stelle, darunter höhere Steuersätze für „Reiche“; insgesamt rund vier Milliarden Euro.
Nun ist aus dem vorläufigen Arbeitsentwurf ein offizieller Entwurf des Finanzministers geworden, der den Plänen zufolge am 2. September vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Nach den teils hitzigen Debatten der vergangenen zwei Wochen hat sich der Inhalt noch in einigen Punkten geändert, allerdings nicht in seinem Kern, im Hinblick auf die geplanten Änderungen am Steuertarif. Die im neuen Entwurf ausgewiesene „Netto“-Entlastung fällt mit gut sieben Milliarden Euro im Jahr 2028 etwas höher aus als zuvor angesetzt. Das liegt aber daran, dass einige andere Elemente der zuvor geplanten Gegenfinanzierung nun doch nicht kommen sollen.
Freibetrag für Belegschaftsrabatte soll nun doch bleiben
Das betrifft etwa Klingbeils ursprüngliche Absicht, den steuerlichen Freibetrag von bisher 1080 Euro für sogenannte Belegschaftsrabatte zu streichen. Dieser ist von Bedeutung, wenn ein Mode- oder Möbelgeschäft, aber auch etwa ein Autohersteller Beschäftigten seine Produkte verbilligt verkauft. Abweichend vom ersten Entwurf ist dieser Einschnitt nun nicht mehr vorgesehen. Gleiches gilt für eine Mehrbelastung steuerpflichtiger Verbände und Körperschaften. Der für sie bisher geltende Steuerfreibetrag von 5000 Euro sollte durch eine Freigrenze von nur noch 1000 Euro ersetzt werden. Schon vor einigen Tagen hatte das Ministerium angekündigt, dass es daran nicht festhalten will.
Im Mittelpunkt stehen aber die Änderungen am Steuertarif. Darüber hatten Union und SPD auch auf ihrem Reformgipfel Anfang Juli verhandelt. So kam unter anderem diese Festlegung in das insgesamt 34 Punkte umfassende Paket, das Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Klingbeil und den anderen Koalitionsspitzen präsentierte. „Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt circa 10 Milliarden Euro pro Jahr.“
Grundfreibetrag steigt, Kindergeld auch
Im Einzelnen ist nun dies geplant: Der Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro steigt in zwei Stufen auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Zudem steigt der Betrag, von dem an der sogenannte Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wird, von derzeit 69.879 Euro auf 70.600 Euro im Jahr 2028. Neben diesen Änderungen am Steuertarif ist eine Anhebung des Kindergelds von heute monatlich 259 Euro auf 272 Euro im Jahr 2028 geplant.
Zwischen dem Grundfreibetrag und der sogenannten Mittelstandszone wird sich die Steuerprogression indes weiter verschärfen. Denn im Gegensatz zum Grundfreibetrag soll die Untergrenze dieser zweiten Zone, sie verläuft bei 17.800 Euro, nicht steigen. Der schon bisher steile Anstieg der Steuersätze von 14 Prozent am unteren Rand auf knapp 24 Prozent bei jenen 17.800 Euro erfolgt damit künftig in einem noch schmaleren Einkommensbereich.
Künftig drei Spitzensteuersätze und andere Mehrbelastungen für Betriebe
Für die andere Seite des Steuertarifs sind indes, wie im Koalitionsbeschluss von Juli vorgesehen, neue und höhere Stufen für die „Reichensteuer“ geplant. Bisher greift für Einkommen von 277.826 Euro an ein erhöhter Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Künftig soll dieser schon von 250.000 Euro an gelten. Und von 280.000 Euro an tritt ein dritter, noch höherer Spitzensteuersatz von 47 Prozent neu hinzu.
Weitere Steuererhöhungen sieht der Gesetzentwurf für Arbeitgeber von Minijobbern vor. Sie sollen künftig neben den pauschalierten Sozialabgaben eine pauschalierte Steuer von fünf statt bisher zwei Prozent entrichten. Da die Koalition von Minijob-Arbeitgebern zudem höhere Krankenkassen- und neue Pflegebeiträge verlangen will, steigt deren Abgabenlast bald von bisher 31 auf 42 Prozent. Im Unterschied zu anderen Arbeitsverhältnissen müssen die Beschäftigten in Minijobs selbst keine Steuern und Sozialbeiträge auf ihren Verdienst zahlen.
Weitere Mehrbelastungen bringt der Plan, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen einzuschränken. Statt bisher 20 Prozent sollen nur noch 15 Prozent der Aufwendungen absetzbar sein; und das auch nur noch bis zu einer Höhe von 900 statt 1200 Euro. „Die Gesamtheit der im Entwurf enthaltenen Regelungen“, so schreibt das Ministerium zur Begründung, stelle „ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Ent- und Belastungen dar“.
Kritiker: Diese Reform gleicht nicht mal die „kalte Progression“ aus
Anders sehen es die Kritiker der als „Steuerreform“ angekündigten Änderungen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet vor, dass allein für einen vollständigen Ausgleich der sogenannten kalten Progression ein Entlastungsvolumen von rund 15 Milliarden Euro nötig wäre, also fünf bis acht Milliarden Euro mehr, als nun in Aussicht stehen.
„Kalte Progression“ bezeichnet das Problem, dass Einkommenszuwächse, soweit sie nur die Inflation ausgleichen, nicht die Kaufkraft der Zahler erhöhen. Wegen der höheren Nominaleinkommen geraten sie aber trotzdem in Bereiche mit höheren Steuersätzen. Zwar gibt es keine Vorschrift, die eine automatische Anpassung des Steuertarifs an die Inflation erzwingt. Aber seit mehr als zehn Jahren war es politisch üblich, dies zu tun.
Auch die Unionsabgeordneten Florian Dorn (CSU) und Yannick Bury (CDU), die sich schon zuvor für eine weitreichende Steuerreform starkgemacht hatten, merken dies in einem aktuellen Fachaufsatz für das Ifo-Institut an. Ökonomisch notwendig sei eine Reform, „die über den Ausgleich der kalten Progression hinausgeht, reale Kaufkraft sowie Arbeits- und Leistungsanreize stärkt und nicht durch Mehrbelastungen höherer Einkommen oder Unternehmen gegenfinanziert wird“, so ihr Plädoyer. Allerdings steckt auch der von Union und SPD gefasste Koalitionsbeschluss von Anfang Juli einen deutlich engeren Rahmen ab.
