
Im Umgang mit angebotener Unterstützung zur Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen vom Westbalkan hat die Stadt Köln erstmals Fehler eingeräumt. Die von Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) mit der Aufklärung beauftragte Kölner Stadtdirektorin Dörte Diemert sagte am Mittwoch, die Kommunikation der Kölner Ausländerbehörde sei „missverständlich und unglücklich gewesen“. Zugleich bestritt die Juristin, dass die Behörde untätig gewesen sei oder gar eine Verweigerungshaltung gezeigt habe. Im Gegenteil habe es auch kontinuierlich Abschiebungen gegeben, sagte Diemert.
Energisch wies sie den von Landes- und Bundespolitikern in den vergangenen Tagen erhobenen Vorwurf zurück, die Kölner Stadtverwaltung habe sich ein Sonderrecht geschaffen. Vielmehr orientiere sie sich an den gesetzlichen Vorgaben. Fehler müssten selbstverständlich aufgearbeitet werden, und das geschehe derzeit. Die Überprüfung dauere an. Bei ihren Angaben handle es sich nur um einen Zwischenstand, betonte die Stadtdirektorin. Wann Diemert ihren Abschlussbericht vorlegt, blieb am Mittwoch unklar.
Nur eine Abteilung habe auf das Angebot geantwortet
Die ZAB Coesfeld hatte der Behörde außerdem eine Liste mit rund 500 ausreisepflichtigen Personen übermittelt. Auf der Liste fand sich mindestens eine in den vergangenen Jahren bereits mehrmals straffällig gewordene Person. Der 42 Jahre alte ausreisepflichtige B. lebt bis heute in Köln und bezieht mit seiner insgesamt zehnköpfigen Familie monatlich erhebliche Sozialleistungen. Mittlerweile gibt es Hinweise, dass es sich bei mindestens fünf weiteren Personen auf der Coesfelder Liste um Kriminelle handelte.
Auf das Coesfelder Angebot reagierte Ende 2024 lediglich ein Mitarbeiter des Kölner „Bleiberechtsprogramms“ und teilte mit, es handle sich um Personen, die seit langer Zeit geduldet würden und denen geholfen werden solle, eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erlangen, insofern benötige man die Hilfe nicht. Tatsächlich nahmen von den rund 500 Personen auf der Coesfelder Liste aber nur 218 am Kölner „Bleiberechtsprogramm“ teil.
In Köln sei das Angebot aus Coesfeld den einzelnen Abteilungen des Ausländeramts weitergeleitet worden, berichtete Diemert. Geantwortet habe dann nur die Abteilung „Bleiberechtsprogramm“. Eine zentrale Rückmeldung aus Köln habe es also nie gegeben. Dadurch sei dann der falsche Eindruck entstanden, dass Abschiebungen für die Kölner Ausländerbehörde generell nicht infrage kämen. Dass die anderen Abteilungen nicht geantwortet hätten, bedeute aber nicht, dass sie untätig geblieben seien, beteuerte Diemert. Es seien vielmehr zahlreiche Personen auch wieder aus dem „Bleiberechtsprogramm“ genommen worden, auch seien regelmäßig Abschiebungen vollzogen worden.
Stadt Köln beklagt Nichteinhaltung des Dienstweges
Aus einer schriftlichen Aufstellung der Kölner Verwaltung geht hervor, dass im Jahr 2024 insgesamt 229 Personen aus der größten nordrhein-westfälischen Stadt abgeschoben wurden und weitere 526 freiwillig ausreisten. Im Jahr 2025 gab es demnach 245 Abschiebungen und 201 Ausreisen. Der Anteil der Personen aus dem Westbalkan liegt demnach zwischen 39 und 63 Prozent.
Das Defizit in der Kommunikation mit der Coesfelder Behörde sei möglicherweise auch damit zu erklären, dass der Dienstweg nicht eingehalten wurde, hieß es am Mittwoch aus der Kölner Verwaltung. Dass Hilfsangebote für Abschiebungen zuvor nie von der ZAB Coesfeld direkt an die Stadt Köln gegangen seien, sondern immer über die Bezirksregierung Köln erfolgt seien, habe die Kölner Behörde im Fall der Coesfelder Liste irritiert. Zudem sei sie zu dieser Zeit kurz nach dem Messeranschlag in Solingen mit drei Toten mit Abschiebeanfragen geradezu überhäuft worden.
Ungeklärt blieb am Mittwoch, warum ausgerechnet auch B. überhaupt jemals ins „Bleiberechtsprogramm“ aufgenommen wurde, obwohl er schon vor Jahren erstmals straffällig wurde und nach einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ jedenfalls seit 2007 keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachging. Erst im April wurde B. aus dem Programm ausgeschlossen. Dabei hieß es schon 2018 in der Projektbeschreibung, Personen, die sich „der Integration nachhaltig verweigern oder bei denen ausländerrechtlich zwingende Abschiebegründe, zum Beispiel aufgrund von Straftaten, vorliegen“, kämen für die Teilnahme nicht infrage.
Keine Angaben machte Diemert am Mittwoch auch zu den anderen mutmaßlich kriminellen Personen auf der Coesfelder Liste. „Die Prüfung der Einzelfälle läuft und wird zeigen, ob es weiteren Verbesserungs- und Nachsteuerungsbedarf gibt“, sagte die Stadtdirektorin.
