
An diesem Samstag stehen sich der FC Bayern München und Borussia Dortmund im Supercup gegenüber. Keine ungewohnte Konstellation, es ist das sechste Aufeinandertreffen der Klubs in den vergangenen zehn Jahren. Doch eines hat fernab des Sportlichen auch für ein fast sieben Jahre langes juristisches Nachspiel gesorgt.
Der Auslöser waren Leerverkäufe: Wochen vor dem offiziellen Vorverkaufsstart für das Spiel im Jahr 2019 fanden sich Angebote auf der Weiterverkaufsplattform Viagogo. Die Bundesliga (bis vor Kurzem Deutsche Fußball-Liga) als Dachorganisation von erster und zweiter Liga und Veranstalterin des Supercups reagierte erst mit einer Abmahnung, wenig später folgte eine Klage gegen Viagogo.
„Wichtiger Erfolg für Schutz der Fans und fairen Ticketmarkt“
Das Verfahren ging über mehrere Instanzen, samt einer Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH). Doch mittlerweile steht eine Entscheidung – und sie ist ein Sieg für die Bundesliga. Viagogo muss es künftig unterbinden, dass in dieser Form Karten für von der Liga-Organisation vermarktete Spiele auf der Plattform zum Verkauf angeboten werden, entschied das Oberlandesgericht München Ende Juli. Das Urteil liegt der F.A.Z. vor.
„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz der Fans und einen fairen Ticketmarkt“, erklärte der Ko-Geschäftsführer des Ligaverbandes, Marc Lenz, auf Anfrage der F.A.Z. Sie sende ein „klares Signal gegen fragwürdige Ticketangebote und überhöhte Preise“ und stärke die offiziellen Verkaufs- und Weiterverkaufsplattformen der Klubs.
Das Gericht beanstandete auch Ticketgarantien auf der Plattform und Hinweise wie „heiß begehrt“ oder „fast ausverkauft“, die Knappheit suggerieren und zum möglichst direkten Kauf verleiten sollen.
Klagen von Bayern, Union Berlin und Co.
„Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden rechtlichen Verfahren nicht äußern“, sagte Julian Dwenger, zuständig für Geschäftsentwicklung und Partnerschaften bei Viagogo, auf Anfrage. Das Unternehmen setze sich „weiterhin für einen sicheren, transparenten und regulierten Ticketzweitmarkt ein, der Fans die Möglichkeit bietet, Tickets auch dann zu kaufen oder weiterzuverkaufen, wenn Veranstaltungen ausverkauft sind oder sich Pläne kurzfristig ändern“. Der Fokus liege darauf, „Käuferinnen und Käufern sowie Verkäuferinnen und Verkäufern eine verlässliche Plattform mit klaren Informationen und umfassendem Kundenschutz bereitzustellen“.
Viagogo weist stets darauf hin, nicht selbst Tickets anzubieten, sondern lediglich als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern – gewerblichen wie privaten – zu fungieren. Das global agierende Unternehmen mit Sitz in der Schweiz verdient über Gebühren bei jedem verkauften Ticket mit.
Seit Jahren liegen Bundesligavereine und andere Veranstalter mit Anbietern wie Viagogo im Clinch. Klubs verweisen unter anderem darauf, dass sie in ihrer Preisgestaltung auch den Aspekt Sozialverträglichkeit berücksichtigen und einzelne Ticketkategorien bewusst vergleichsweise günstig anbieten; zumindest günstiger als Preise, die sich bei begehrten Veranstaltungen auf dem Markt erzielen lassen.
Auf Plattformen wie Viagogo werden teils deutlich höhere Preise aufgerufen. Mitunter finden sich darunter auch Fake-Angebote. Viagogo verweist darauf, dass für 60 Prozent der Bundesligaspiele der vergangenen Saison der durchschnittliche Preis auf der Plattform unter 100 Euro gelegen habe. In 15 Prozent der Fälle habe er sogar weniger als 50 Euro betragen.
Auf den vereinseigenen Weiterverkaufsplattformen ist der Preis üblicherweise auf den Originalpreis begrenzt. Gebühren fallen beim Verkauf freilich auch hier an. Diverse Klubs arbeiten zudem mit einer spezialisierten Kanzlei zusammen, um Angebote auf Plattformen wie Viagogo zu verfolgen. Andere gehen weiter und klagen.
Wie ist der Stand in den Verfahren?
Schon im Jahr 2022 reichte Rekordmeister FC Bayern in München eine Klageschrift ein. Im Juli 2024 gab eine Zivilkammer des Landgerichts München I dem Klub recht, wonach Leerverkäufe von Tickets für Bayern-Heimspiele mit Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit unzulässig sind. Den Erhalt des sozialen Preisgefüges, den der FC Bayern in seinen AGB verankert hat, erklärte das Gericht für wirksam. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Soweit bekannt, sind obendrein mit dem 1. FC Union Berlin, dem Karlsruher SC und dem FC St. Pauli mindestens drei Vereine aus der ersten und zweiten Liga mit Unterlassungsklagen gegen die Onlineplattform vor Gericht gezogen. Im Oktober 2025 gab das Landgericht Berlin II Union Berlin recht. Demnach muss Viagogo in Angeboten auf der Plattform und in der Werbung deutlich darauf hinweisen, dass die angebotenen Tickets wegen der Vereinsbedingungen möglicherweise nicht zum Stadionbesuch berechtigen (Az. 91 O 56/24). Für Kaufinteressenten seien sowohl die Personalisierung der Tickets als auch das Risiko einer Abweisung am Stadioneingang wesentliche Informationen.
Das Gericht ging außerdem davon aus, dass Viagogo die betreffenden Ticketangebote entweder selbst vornehme oder die gewerbliche Tätigkeit dritter Unternehmen fördere. Damit sei die Plattform nicht lediglich ein neutraler Vermittler, sondern stehe in einem wettbewerbsrechtlich relevanten Verhältnis zum Verein.
Ein Urteil als faktisches Verkaufsverbot auf Viagogo?
Im Januar 2026 folgte die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Wie das Onlineportal „LTO“ berichtete, erwirkte der FC St. Pauli dort ein Urteil, das einem faktischen Verkaufsverbot gleichkommt: Viagogo darf Karten für Heimspiele am Millerntor nicht ohne einen deutlichen Hinweis darauf anbieten oder bewerben, dass sie wegen des Weiterverkaufsverbots des Vereins möglicherweise nicht zum Stadionbesuch berechtigen (Az. 415 HKO 73/24).
Nach den Ticket-AGB des Vereins bedarf die Übertragung des Besuchsrechts auf eine dritte Person grundsätzlich der Zustimmung des FC St. Pauli. Nicht autorisierte Angebote über Plattformen wie Viagogo sind davon nicht gedeckt. Das Landgericht sah in der fehlenden Information über dieses Einlassrisiko eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung.
Nur wenige Wochen später schloss sich das Landgericht Mannheim im Rechtsstreit zwischen dem Karlsruher SC und Viagogo der Linie aus Berlin und Hamburg an. Der nicht von Vereinsseite autorisierte Weiterverkauf von Eintrittskarten über die Plattform sei unzulässig, sofern nicht deutlich auf das damit verbundene Einlassrisiko hingewiesen werde (Az. 22 O 8/25). Nach Angaben des KSC stellte das Gericht fest, dass Fans getäuscht würden, weil Viagogo das Risiko verschweige, keinen Zutritt zum BBBank Wildpark zu erhalten. Nach derzeitigem Stand sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. Nach einem Bericht der „Sportschau“ vom April 2026 ist Viagogo gegen die erstinstanzlichen Urteile in Berufung gegangen.
Was plant Justizministerin Hubig?
Die Bundesliga hatte schon im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem DFB und dem Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) ein Positionspapier zum Thema Ticketzweitmarkt veröffentlicht und die Politik zum Handeln aufgefordert.
Im Mai unterzeichneten viele Musiker einen offenen Brief, in dem sie unter anderem ein Verbot von Leerverkäufern fordern. Zudem wird ein Veranstalterrecht auf Weiterverkaufskontrolle vorgeschlagen, durch das Veranstalter festlegen können sollen, wo ihre Tickets verkauft werden dürfen, sowie die Deckelung des Preisaufschlags bei gewerblichen Weiterverkäufen auf maximal 25 Prozent des Originalpreises.
Als Reaktion auf den offenen Brief hatte Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Mitte Mai 2026 ein schärferes Vorgehen gegen überhöhte Preise auf dem Ticketzweitmarkt angekündigt. Ihr Ministerium arbeite an einem Gesetzentwurf, sagte Hubig im Juni.
Im Juli kündigte sie bei der Befragung der Bundesregierung im Bundestag an, noch im Sommer gegen die „Mondpreise“ auf dem Ticketzweitmarkt vorgehen zu wollen. Geplant ist demnach eine Preisobergrenze für den Weiterverkauf von Tickets für Sport- und Konzertveranstaltungen. Der faire Weiterverkauf von Karten durch Fans müsse jedoch möglich bleiben.
