
Am 21. Juni 2025 vertrat Höcke beim Sommerfest des AfD-Kreisverbandes Greiz die Theorie, dass die „Sächsischen Separatisten“ nur deshalb verhaftet wurden, um 2024 eine Koalition zwischen AfD und CDU in Sachsen zu verhindern. Am 17. Juni 2026 sagte Höcke bei einer Rede vor dem Landesamt für Verfassungsschutz in Erfurt: „Bitter ist für mich das Schicksal der sogenannten ,Sächsischen Separatisten‘. Das sind junge Leute, die sich Gedanken gemacht haben, was passiert, wenn dieser Staat irgendwann kollabiert, und die Anzeichen stehen ja im Raum, dass er irgendwann kollabiert; die sich Gedanken gemacht haben, was mache ich dann mit mir und meiner jungen Familie. Junge Familienväter, seit zwei Jahren in Untersuchungshaft, für nichts.”
Über den Entzug der Mitgliedsrechte und die Ausschlussverfahren gegen drei AfD-Mitglieder unter den Angeklagten sagte Höcke: „Es war eine Fehlentscheidung meiner Partei, dass man die AfD-Mitglieder der sogenannten ,Sächsischen Separatisten‘ in vorauseilendem Gehorsam mit Parteiordnungsmaßnahmen überzogen hat. Es gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, und als Rechtsstaatspartei müssen wir das ganz oben ansetzen. Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten in dieser Partei dafür einsetzen, dass diese Fehlentscheidung korrigiert wird und dass man den sogenannten ,Sächsischen Separatisten‘ die Prozesshilfe zukommen lässt, die ihnen gebührt. Das sind Justizopfer!“
Am 20. Juni 2026 wiederholte Höcke beim diesjährigen AfD-Sommerfest in Greiz, die Verhaftung sei nur erfolgt, um der AfD zu schaden. Auf Anfrage der F.A.S. widersprach das sächsische Innenministerium dieser Darstellung: „Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum des Landeskriminalamtes Sachsen war über die Exekutivmaßnahmen der Bundesbehörden am 5. November 2024 gegen Mitglieder der Gruppierung ,Sächsische Separatisten‘ im Vorfeld informiert und hat die Durchführung des Einsatzes mit elf Polizeikräften unterstützt.“
Höcke beklagte in seiner Rede weiter, dass dem Angeklagten Kurt H. bei seiner Festnahme in den Kiefer geschossen wurde. In einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt es: „Im Zuge seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, um auf ihn zu schießen. Hierzu kam es nicht, da der betroffene Polizeibeamte zuvor in Gegenwehr Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgab. Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich und machten ihn handlungsunfähig.“
