
Der französische Verfassungsrat steht in der Kritik, nachdem die neun Mitglieder des Gerichts das Gesetz über das Social-Media-Verbot für unter Fünfzehnjährige als nicht verfassungsgemäß beanstandet haben. Das Verbot wird deshalb nicht wie geplant am 1. September in Kraft treten können. „Der Verfassungsrat erhebt sich zum Gegen-Gesetzgeber“, empörte sich die Regionalratspräsidentin des Großraums Paris, die Republikanerin Valérie Pécresse. Sie kritisierte, dass die Verfassungshüter sich anmaßten, ein Gesetz zu kippen, das für die „geistige Gesundheit“ der Jugend notwendig sei.
Der Parteivorsitzende der Republikaner (LR), Bruno Retailleau, griff ebenfalls das höchste Verfassungsgericht an. Er beklagte „die Vormacht der Verfassungsrichter über die Volksvertreter“. „Es ist Zeit, dem französischen Volk die Stimme zu geben, die es nie hätte verlieren dürfen“, sagte Retailleau. Der konservative Präsidentschaftskandidat versprach, die Franzosen künftig auch in gesellschaftlichen Fragen per Referendum befragen zu wollen.
Die französische Verfassung sieht direkte Volksbefragungen vor, aber nur zu Verfassungsänderungen, internationalen Verträgen sowie zu grundlegenden Reformen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. Nach dem Nein einer Mehrheit der Franzosen zum europäischen Verfassungsvertrag im Mai 2005 bevorzugten die Präsidenten den gewöhnlichen Gesetzgebungsprozess. Die rechtspopulistische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen hat angekündigt, über Referenden den Verfassungsrat in entscheidenden Fragen aushebeln zu wollen.
Verfassungsrat sieht „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Meinungsfreiheit
Präsident Emmanuel Macron kündigte in einem Kommuniqué an, er habe Premierminister Sébastien Lecornu gebeten, schnellstmöglich einen neuen, „rechtlich fundierten“ Gesetzentwurf über ein Social-Media-Verbot für Minderjährige auszuarbeiten. Seine Entschlossenheit, die Reform „bis zum Frühjahr 2027“ zum Abschluss zu bringen, bestehe unvermindert weiter, teilte Macron mit.
Das oberste Verfassungsgericht bewertete das Gesetz über das Social-Media-Verbot am Freitag als „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Meinungsfreiheit. Sie beanstandeten, dass das Verbot alle Nutzer sozialer Medien zu einer Altersüberprüfung zwingen würde. Der Datenschutz sei nicht hinreichend gewährleistet. „Das Fehlen jeglicher gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Verarbeitung dieser sensiblen Daten und zur Festlegung der verantwortlichen Personen sowie der technischen Modalitäten dieser Überprüfung“ stelle einen Verstoß „gegen die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit“ dar.
Zudem bemängelten die Verfassungshüter, dass es sich um ein pauschales Verbot handele und die Handlungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten eingeschränkt werde. Der Verfassungsrat weist darauf hin, dass zahlreiche Plattformen, insbesondere „Dienste zum Austausch von Freizeit-, Informations- oder Hilfsinhalten, Onlinekommunikationsanwendungen oder Onlinespiele“, zur Bildung und Freizeitgestaltung junger Menschen beitragen. Der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht, hatte die Abgeordneten zuvor zweimal gewarnt, dass ein nicht gezieltes, begründetes Verbot als verfassungswidrig angesehen werden könnte.
Ursprünglich war eine sogenannte schwarze Liste mit Plattformen vorgesehen, die als besonders gefährlich eingestuft wurden. Doch ein Vermittlungsausschuss zwischen Nationalversammlung und Senat hatte den Gesetzestext weitgehend zusammengestrichen und auf das Verbot reduziert, ohne das Vorgehen zur Altersüberprüfung festzulegen und Sanktionen im Falle von Verstößen zu definieren.
Linke sieht in dem Verbot ein Werkzeug zur Kontrolle
Die Linkspartei LFI sowie die Sozialisten hatten in zwei getrennten Verfahren den Verfassungsrat angerufen. Der Präsidentschaftskandidat der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, sprach von einem „Sieg für unsere Freiheitsrechte“. Seine Partei sei „das einzige Bollwerk gegen die digitale Kontrolle des Volkes“, äußerte der Linkspopulist. Er unterstellte Präsident Macron, nicht die Jugend schützen, sondern über das Social-Media-Verbot alle Nutzer überprüfen zu wollen. Die Fraktion des Rassemblement National (RN) hatte sich in der abschließenden Abstimmung den Positionen der Linkspartei angenähert und sich größtenteils enthalten.
Der sozialistische Abgeordnete Arthur Delaporte, der die Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet hatte, sprach von einem „schlampig verfassten Gesetzestext“. „Die Regierung hat ihr Ziel verfehlt, die Jugend zu schützen“, sagte Delaporte. Es sei wichtiger denn je, die sozialen Plattformen und ihre Algorithmen zu regulieren. Delaporte kritisierte den Versuch Attals, nach dem Scheitern vor dem Verfassungsrat diesen über ein Referendum zu umgehen.
„Es handelte sich um einen Text mit rein politischem Charakter, der darauf abzielte, ein symbolisches Verbot zu bekräftigen. Er enthielt keinerlei Verpflichtungen für die Plattformen und sah keine Sanktionen vor“, äußerte Nicolas Hervieu, Professor für öffentliches Recht an der Hochschule Sciences Po Paris. Die Ablehnung durch den Verfassungsrat sei vorhersehbar gewesen. Der Juraprofessor Paul Cassia von der Sorbonne-Universität meinte, es sei möglich, dem Parlament schnell einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen. Das setze jedoch einen besser auf die Bedrohung abgestimmten Entwurf voraus, der zudem in Einklang mit der europäischen Gesetzeslage stehe. Die Abstimmung zwischen französischen Verfassungsgrundsätzen und der EU-Zuständigkeit für die digitale Regulierung ist aus Sicht der Juristen die größte Herausforderung.
