
Drohnen, Bauschaum, zerstörte Tiefseekabel, gefälschte Videos und Websites. Hybride Kriegsführung kann viele Gestalten annehmen. Dabei verfolgen die verschiedenen Methoden das gleiche Ziel: eine Spaltung der Gesellschaft vertiefen, die Demokratie destabilisieren und die öffentliche Meinung beeinflussen.
Dass die Täterschaft nicht zweifelsfrei belegt werden kann, liegt oft in der Natur solcher hybriden Angriffe. Sie kombinieren militärische Operationen mit Spionage, Sabotage, Cyberangriffen oder Desinformation. Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen Krieg und Frieden. Die Angriffe können dabei auch auf kritische Infrastruktur zielen, ob im Meer, an Land oder in der Luft.
KI-Videos mit falschen Vorwürfen vor Landtagswahlen
Die Videos enthalten laut dem Bundesinnenministerium falsche Vorwürfe von Korruption, Sucht, Populismus, Vetternwirtschaft oder Antisemitismus. Im Fall des Linke-Direktkandidaten in Sachsen-Anhalt, Eric Stehr, gehen die falschen Vorwürfe sogar noch weiter. Er werde verdächtigt, seine Großmutter ermordet zu haben, heißt es in einem KI-Fake-Video. Dabei werden meist Logos und Designs bekannter deutscher Medien genutzt, um eine Echtheit des Gesagten vorzutäuschen.
Die Bauschaumkampagne
Das bayrische Landesamt für Verfassungsschutz registrierte allein für den Zeitraum von Mai 2023 bis Juli 2024 2250 solcher Kampagnen in Deutschland, die mehr als 250.000-mal angeklickt wurden. Da die Praxis bereits 2022 genutzt wurde und die Zahlen des Landesamtes sich lediglich auf zwei identifizierte Server beziehen, dürfte die tatsächliche Anzahl an Kampagnen und Klicks noch deutlich höher liegen.
Die hybriden Angriffe Russlands beschränken sich aber nicht nur auf das Internet. So wurden im Dezember 2024, wenige Monate vor der Bundestagswahl, die Auspuffrohre von mehr als 270 Autos in vier Bundesländern mit Bauschaum verstopft. Außerdem klebten die Täter Sticker mit einem Bild des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck und dem Spruch „Sei grüner!“ an die Autos.
Zunächst fiel der Verdacht auf Klimaaktivisten. Doch später stellte sich heraus, bei den Tätern handelte es sich mutmaßlich um sogenannte Low-Level-Agenten Russlands. Das sind Amateure, die keine Agentenausbildung haben. In der Regel handelt es sich um jüngere Männer, die prorussisch eingestellt sind. Rekrutiert werden sie über Messengerdienste wie Telegram, die Bezahlung fließt in Kryptowährung.
Sabotage von Tiefseekabeln
Die russischen Operationen zielen offenbar darauf ab, das Vertrauen in Politiker und die Demokratie als Ganzes zu schwächen. Russland nutzt aber nicht nur Desinformation oder Cyberangriffe. Immer wieder kommt es zur Sabotage von Tiefseekabeln oder Pipelines. Im Winter 2024 wurden mehrere Daten- und Stromkabel in der Ostsee beschädigt, darunter auch solche, die Finnland und Deutschland verbinden. Finnische Behörden setzten daraufhin einen Öltanker mit dem Namen Eagle S fest, der in Sankt Petersburg gestartet war und unter der Flagge der Cookinseln fuhr. Sie verdächtigten die Crew, den Anker absichtlich über den Meeresboden gezogen zu haben, um Kabel zu beschädigen.
Eine Vielzahl solcher Angriffe werden der russischen Schattenflotte zugerechnet. Im Falle der Eagle S wurde Anklage gegen den Kapitän des Tankers und zwei Offiziere erhoben, doch ein finnisches Gericht wies die Klage im Oktober 2025 ab. Die Begründung: Das finnische Strafrecht sei in diesem Fall nicht anwendbar, da es sich um einen Vorfall im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens handele. Die Zuständigkeit für eine strafrechtliche Verfolgung läge demnach bei den Gerichten des Flaggenstaates, der Cookinseln, oder dem Heimstaat der Angeklagten.
Eher Nadelstiche als Kriegsakte
Dass Moskau bei diesen Angriffen auf eine Schattenflotte und Low-Level-Agenten setzt, scheint kein Zufall zu sein. Oft wirkt es, als wolle Russland als Täter erkannt werden, ohne sich zu bekennen. Eine Vermutung, die auch im Fall Leipzig naheliegt. Dabei ist die rechtliche Verfolgung solcher Angriffe eine große Herausforderung. Zum einen, weil es schwerfällt, die Tat eindeutig zuzuweisen, zum anderen, weil das Völkerrecht hohe Anforderungen stellt.
Nicht jede Gewaltanwendung auf dem Staatsgebiet eines anderen Landes gilt völkerrechtlich als „bewaffneter Angriff“. Die Schwelle liegt bewusst hoch. Denn ein solcher Angriff würde nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen das Recht auf militärische Selbstverteidigung auslösen – und könnte im äußersten Fall in einem Krieg münden. Um eine Eskalationsspirale zu verhindern, verlangt der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das höchste Gericht für die Auslegung des Völkerrechts, daher eine „besonders schwere Form der Gewaltanwendung“.
Wann genau diese Schwelle überschritten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an: das Ausmaß der Gewalt, die entstandenen Schäden, die eingesetzten Mittel und die Folgen für den betroffenen Staat.
Die meisten hybriden Operationen dürften diese Schwelle nicht erreichen. Völkerrechtlich sind sie eher als Nadelstiche denn als Kriegsakte einzuordnen. Das gilt vermutlich auch für den jüngsten Vorfall in Leipzig. Nach Ansicht vieler Völkerrechtler war die Intensitätsschwelle für einen bewaffneten Angriff nicht einmal bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines erreicht. Umso mehr spricht dafür, dass auch der Vorfall in Leipzig die notwendige Schwelle verfehlt. Schließlich detonierte der Sprengstoff dort nicht.
