
Der dänische Abnehmspritzen-Hersteller Novo Nordisk will im September seine Tablette Wegovy in Deutschland einführen. Patienten, die unter Adipositas leiden, warten sehnsüchtig darauf. Nicht nur ist die täglich einzunehmende Pille ein angenehmeres Mittel als eine wöchentlich zu injizierende Spritze – bei vergleichbarer Wirksamkeit.
Auch dürfte die Pille erheblich günstiger sein. Derzeit kosten Injektionen der Hersteller Novo Nordisk und Eli Lilly auf dem deutschen Markt in der einfachsten Dosierung mehr als 170 Euro im Monat. Einen Hinweis auf die Preisgestaltung in Deutschland könnte Großbritannien geben, wo Novo Nordisk vor drei Wochen die Abnehmpille eingeführt hat. Dort ist sie bereits ab 79 Pfund (umgerechnet rund 92 Euro) zu haben.
Bislang müssen Betroffene hierzulande ihre Medikamente vollständig aus eigener Tasche zahlen. Dabei ist Adipositas, wovon laut Statistischem Bundesamt etwa ein Fünftel der erwachsenen Männer und rund 16 Prozent der Frauen in Deutschland betroffen sind, seit 2020 als chronische Krankheit anerkannt. Grund dafür ist der sogenannte Lifestyle-Paragraph im Sozialgesetzbuch, der eine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bisher ausschließt.
Rückständiger Umgang mit Adipositas in Deutschland
Allerdings nimmt die Diskussion darum wieder an Fahrt auf. Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte in der Talksendung „Hart aber fair“ die Kostenübernahme von Abnehmmedikamenten ab. „Die Studienlage gibt das aus meiner Sicht noch nicht her. Dafür sind die Erfolge noch nicht langfristig genug, und über die Nebenwirkungen wissen wir zu wenig.“
Der Deutschlandchef des Abnehmspritzenherstellers Eli Lilly, Alexander Horn, warnte hingegen kürzlich in der F.A.Z. vor den Milliardenkosten, die dem Gesundheitssystem jährlich durch Adipositas entstünden. „Wir müssen sehr viel mehr in Prävention investieren.“ Seine Ideen reichen von einer gestaffelten Erstattung je nach Krankheitsschwere bis zu Kassenzuzahlungen.
Auch meldete sich jüngst die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Sonja Optendrenk, zu Wort. Dem „Spiegel“ sagte sie, dass die Diskussion über Adipositas in Deutschland „rückständig“ sei. Gleichzeitig nannte sie es „überlegenswert“, Abnehmmittel als Medikation unter bestimmten Bedingungen als Kassenleistung anzuerkennen.
Wie der aktuelle Stand bei der Erstattungsfähigkeit ist, welchen feinen Unterschied die Diagnose „Diabetes“ macht und was die Bundesregierung beim Thema Adipositas unternimmt – dazu folgt hier ein Überblick.
Wann hat man Adipositas?
Übergewicht bedeutet nicht gleich Fettleibigkeit. Entscheidend ist das Verhältnis, das das Körpergewicht zur Körpergröße hat, als Schätzung des Körperfettanteils. Bestimmt wird dieses durch den Body-Mass-Index (BMI). Liegt der Wert oberhalb von 25, gilt man als „übergewichtig“. Ab 30 kg/m² trifft die Bezeichnung „adipös“ zu. Dann erhält der Körper weit mehr Energie durch Nahrung, als er durch Bewegung verbrauchen kann. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat drei Stufen für die Schwere der Erkrankung definiert. Die leichteste Form der Adipositas liegt bei einem BMI zwischen 30 und 34,9 vor, ab einem BMI von 40 sind Patienten besonders schwer betroffen.
Ab diesem Punkt ist das Risiko für die Entstehung von chronischen Folgeerkrankungen, wie zum Beispiel Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel- und Gelenkerkrankungen sowie verschiedenen Krebserkrankungen, besonders hoch. Auch die Lebenserwartung ist kürzer.
Was ist der Lifestyle-Paragraph?
Neben Arzneimitteln zur Steigerung der Potenz, Haarwuchsmitteln und Tabletten, die das Rauchen abgewöhnen, listet der Gesetzgeber im sogenannten Lifestyle-Paragraphen im Sozialgesetzbuch Medikamente auf, die „zur Regulierung des Körpergewichts“ bestimmt sind. Genau sind Arzneimittel, „bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“, von der Versorgung ausgeschlossen. Eingeführt wurde der Gesetzesabschnitt im Jahr 1988 – lange bevor die WHO Adipositas als chronische Krankheit eingestuft hat, im Jahr 2000. Der G-BA, ein Gremium bestehend aus unparteiischen Mitgliedern, Krankenkassenvertretern, Ärzten sowie Krankenhäusern, regelt seither den Ausschluss von Lifestyle-Arzneimitteln von der Kassenleistung. Die Gremiumsmitglieder entscheiden generell, welche Therapien als vertragsärztliche Leistung erbracht und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen.
Anders kann die Situation für privat Versicherte sein. Der Verband der privaten Krankenversicherung stuft Abnehmspritzen generell als erstattungsfähig ein, wenn Versicherte drei Kriterien erfüllen. Erstens muss ein Rezept vorliegen, dann muss die Therapie als „medizinisch notwendig“ erachtet werden. Zuletzt entscheiden die individuellen Tarifbedingungen, ob Präparate zur Gewichtsreduzierung mitabgedeckt sind. Ratsam ist es daher, bei der jeweiligen Versicherung nachzufragen.
Warum werden Abnehmmittel bei Diabetes erstattet?
Ob einem Diabetiker eine Abnehmspritze ärztlich verschrieben wird oder einem Adipositas-Patienten, macht einen Unterschied. Laut einer Sprecherin des G-BA hat das ebenfalls mit den Vorgaben im Sozialgesetzbuch zu tun. So definieren Hersteller bei der Zulassung ihrer Medikamente die Einsatzgebiete ihres Mittels. Die von Novo Nordisk hergestellte Spritze Ozempic, die ebenfalls auf dem Wirkstoff Semaglutid basiert, aber für Typ 2-Diabetes zugelassen ist, wird so von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hingegen ist das Präparat Wegovy, ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und einem Bewegungsprogramm, für adipöse oder stark übergewichtige Patienten zur Gewichtsregulierung zugelassen. Damit schließt es der Lifestyle-Paragraph als Kassenleistung aus.
Sollte der Hersteller von Wegovy eine Zulassungserweiterung beantragen, die nicht erneut unter den Lifestyle-Paragraphen fällt und sollten die Zulassungsbehörden diese beim Markteintritt genehmigen, würden die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Produkt in diesem Anwendungsgebiet übernehmen, heißt es vom G-BA.
Was tut die Bundesregierung bislang gegen Fettleibigkeit?
Im Zuge der Krankenkassenreform hat die Bundesregierung eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke eingeführt. Sie soll vom Jahr 2028 an gelten. Als Vorbild dient dabei Großbritannien, wo eine solche Abgabe bereits seit 2018 umgesetzt wird.
Dort richtet sich die Höhe der Steuer nach dem Zuckergehalt: Ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden 18 Pence pro Liter kassiert, ab acht Gramm Zucker werden 24 Pence pro Liter fällig. In Deutschland ist zu den Details noch wenig bekannt. „Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete Ausgestaltung und erarbeitet einen entsprechenden Gesetzesentwurf“, erklärt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums (BMG) gegenüber der F.A.Z.
Dabei setzt die Bundesregierung nicht nur bei der Ernährung an. Auch hat sie 2021 den G-BA beauftragt, Richtlinien für ein Behandlungsprogramm zu schaffen. Ziel des sogenannten „Disease-Management-Programm“ (DMP) für Adipositas sei es, Patienten besser im Alltag zu unterstützen und zu erreichen, dass sie Körpergewicht dauerhaft verlieren. Ähnliche Programme existieren bereits für andere chronische Erkrankungen.
Die Beschlüsse dazu sind für Erwachsene schon vor zwei Jahren, für Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Bisher setzt aber kein Bundesland das DMP um. Vorher müssen in den einzelnen Ländern die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den regionalen Krankenkassen Verträge aushandeln.
Anschließend müssen die Krankenkassen ihren Versicherten das Angebot ermöglichen. „Wir können niemanden zum Vertragsabschluss zwingen,“ sagt eine Sprecherin des G-BA. Auch vom Gesundheitsministerium heißt es, dass derzeit geprüft werde, „wie die Umsetzung weiter vereinfacht und beschleunigt werden kann“.
Welche Kosten verursacht Adipositas im Gesundheitssystem?
Nach Berechnungen der Universität Hamburg aus dem Jahr 2016 belaufen sich die gesamtgesellschaftlichen Kosten durch Adipositas in Deutschland auf etwa 63 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei machen die direkten Kosten, worunter Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausbesuche fallen, etwa 29 Milliarden aus.
Indirekte Kosten, die zum Beispiel Arbeitsausfälle und Frührenten berücksichtigen, stehen für 34 Milliarden Euro. Zu einem noch höheren Ergebnis kommt derweil eine Studie der Leopoldina aus diesem Jahr. Darin werden die gesamtwirtschaftlichen Kosten, die die Behandlung von Adipositas und schwerem Übergewicht jährlich in Deutschland verursacht, auf rund 113 Milliarden Euro beziffert, was etwa 2,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entspricht. Die Forscher kritisieren ebenfalls, dass die Kosten für Abnehmmedikamente derzeit nicht erstattet werden.
Auch privat könnte die Abnehmspritze zu einem Sparinstrument werden, um etwa weniger Lebensmittel einkaufen zu müssen. In den Märkten Kanada und Brasilien, wo der Patentschutz für den Wegovy-Wirkstoff Semaglutid bereits ausgelaufen ist und entsprechende Nachahmerpräparate existieren, sind die Preise stark gefallen. Erwartet werden mittelfristig Preise um 25 US-Dollar. „Bei einem solchen Preisniveau könnten Patienten durch einen geringeren Lebensmittelkonsum oder weniger Restaurantbesuche mehr sparen, als sie für das Präparat ausgeben“, kommentiert Analyst Michael Hannig des Münchener Vermögensverwalters DJE Kapital.
Taugen die USA als Vorbild?
In den Vereinigten Staaten setzt sich Präsident Donald Trump stark dafür ein, die Kosten für Abnehmpräparate zu senken. Dort liegt die Quote fettleibiger Menschen um ein Vielfaches höher als in Deutschland: Im Jahr 2022 waren bereits 42,5 Prozent der Erwachsenen betroffen.
Mit Herstellern wie Novo Nordisk und Eli Lilly hat daher Trump vereinbart, dass diese ihre Medikamente erheblich günstiger über die Plattform Trump RX anbieten. Im Gegenzug bleiben sie vorerst von Zöllen verschont und erhalten schnellere Zulassungsverfahren bei neuen Wirkstoffen.
Seitdem sind die Selbstzahlerpreise für Mounjaro und Wegovy von vormals weit über 1000 US-Dollar auf inzwischen 199 bis 399 US-Dollar gefallen – abhängig von der Dosierung. Auch die in den USA zugelassenen Abnehmpillen Wegovy und Foundayo sind ab einem Preis von 149 US-Dollar erhältlich. Zudem läuft seit Juli ein Pilotprogramm. Darüber erhalten Patienten, die über das staatliche System Medicare versichert sind, für ausgewählte GLP-1-Medikamente eine feste monatliche Zuzahlung von 50 Dollar. Erste Erfolge zeigen sich: Laut einer aktuellen Gallup-Studie ist die Adipositasrate unter den Amerikanern seit der Einführung von GLP-1-Medikamenten in den USA in diesem Jahr auf rund 36 Prozent gesunken.
Wird der Lifestyle-Paragraph abgeschafft?
Dazu müsste zunächst die Bundesregierung den Anstoß geben, indem sie den umstrittenen Paragraphen ändert. Anschließend müsste sie den G-BA beauftragen, zu definieren, wie eine Erstattung bei Abnehmpräparaten aussehen könnte und für welche Patientengruppen sie gilt. Laut einer Sprecherin des G-BA würde in dem Fall ein Beratungsverfahren gestartet, in dem das Gremium die Studienlage bei den Behandlungsmethoden genau prüft.
Aktuell sorgt diese noch für Diskussionen. Vom BMG heißt es auf Nachfrage der F.A.Z., dass es die Entwicklung, Zulassung und Studiensituation neuer medikamentöser Optionen zur Gewichtsabnahme „aufmerksam verfolge“. Langfristige Ergebnisse und Studien aus dem medizinischen Versorgungsalltag seien von „besonderem Interesse“. „Grundsätzlich sieht das BMG das Potential dieser Arzneimittel zur Prävention kardiovaskulärer und anderer schwerwiegender Erkrankungen“, heißt es. Allerdings seien die bisherigen Daten noch nicht ausreichend. Das Ministerium verweist etwa auf den Jo-Jo-Effekt, der nach Absetzen von Abnehmmedikamenten häufig auftrete. Auch fehlten Daten zu langfristigen Therapieerfolgen über die Gewichtsabnahme hinaus und zur Sicherheit.
Würden Abnehmmittel erstattet, sei ebenfalls „zu berücksichtigen“, dass Beitragszahler angesichts der hochverschuldeten Krankenkassen mehr belastet würden. Zumindest in diesem Jahr will die Bundesregierung eine Beitragserhöhung durch das kürzlich beschlossene GKV-Gesetz noch abwenden.
