Wie ist eigentlich ein Kind rechtlich abgesichert, wenn es auf einem in Deutschland verbotenen Weg – nämlich durch Leihmutterschaft – zur Welt kam? Mitunter besser, als wenn es hier ganz legal in eine Zwei-Mütter-Familie hineingeboren worden wäre. Doch nicht nur queere Familien sind von den Absurditäten des deutschen Abstammungsrechts betroffen, sagt Lucy Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und Mitglied unseres »Familienrats«.
DIE ZEIT: Die durch Jens Spahn entfachte Debatte um die Leihmutterschaft ebbt schon wieder ab. Aber Sie sagen: Über einen zentralen Punkt wurde noch gar nicht gesprochen. Welcher ist das?
