Wird Berlin das erste Bundesland, das große Wohnungsunternehmen enteignet? In der Hauptstadt setzen die einen darauf enorme Hoffnungen, die anderen warnen vor Sozialismus und wirtschaftlichem Niedergang. Kaum ein anderes Thema polarisiert im Wahlkampf so stark.
Denn chronischer Wohnungsmangel und über die Jahre immer weiter gestiegene Mieten sind in Berlin ein ungelöstes Problem. Viele Menschen haben längst den Glauben an Veränderung verloren. Aber hilft Enteignen? Bei einem Regierungswechsel nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September könnte die Frage ausgiebig diskutiert werden.
Was sagen die Gegner?
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner von der CDU hat sich immer wieder klar gegen Enteignungspläne ausgesprochen: «Enteignungen kosten Milliarden, die wir nicht haben», warnte er. «Sie verhindern Wohnungen, die wir dringend brauchen.» Bereits die Debatte bremse Investitionen in den Wohnungsbau. Auch der neue CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers, der Wegners Nachfolger im Roten Rathaus werden will, ist strikt dagegen: «Der populistische Ruf nach Massenenteignungen führt nur dazu, dass das Problem immer größer wird.» Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Überlegungen zu Enteignungen sogar als Schnapsidee und reinen Sozialismus kritisiert.
Was will die Enteignungs-Initiative?
Die Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» hat das Thema in die breite Öffentlichkeit gebracht und einen bundesweit einzigartigen Volksentscheid durchgesetzt. Dabei gab es im September 2021 gut 56 Prozent Zustimmung für das Anliegen, mit Berufung auf Artikel 15 des Grundgesetzes, gewinnorientierte Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu enteignen, genauer gesagt gegen eine Entschädigung zu vergesellschaften, also in Gemeineigentum zu überführen.
Was sind ihre Argumente?
Aus Sicht der Initiative reicht der Neubau von Wohnungen nicht aus, um den Anstieg der Mieten zu verhindern. Sie macht vor allem die Gewinninteressen gerade börsennotierter Immobilienunternehmen für diese Entwicklung verantwortlich. Ihre Hoffnung: Spielen solche Unternehmen auf dem Wohnungsmarkt keine erhebliche Rolle mehr, lässt sich der Trend stoppen.
Was ist nach fünf Jahren daraus geworden?
Fast nichts. Der Volksentscheid war für die Landesregierung rechtlich nicht bindend. Denn die Initiative hatte nicht über einen konkreten Gesetzentwurf abstimmen lassen. Wäre das der Fall gewesen, hätte er umgesetzt werden müssen. Der damalige rot-grün-rote Senat hat zu dem Thema lediglich eine Expertenkommission eingesetzt.
Was hat die Expertenkommission gesagt?
Die Kommission hat im Juni 2023 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Ihr Fazit lautete, die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin sei juristisch möglich. Sie hat auch keinen Widerspruch zum Gleichbehandlungsgebot darin gesehen, dass Unternehmen ab einer Grenze von 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden sollen und kleinere Unternehmen nicht.
Wie sieht das die Wirtschaft?
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) ist deutlich skeptischer: «Der Artikel ist aus guten Gründen noch nie angewendet worden. Dabei muss es bleiben», so deren Hauptgeschäftsführer Alexander Schirp. «Sonst drohen jahrelange juristische Auseinandersetzungen auf allen möglichen Ebenen. Davon hat niemand etwas.»
Wie hat die Landesregierung reagiert?
Umgesetzt wurde der Volksentscheid nicht. Der seit 2023 regierende schwarz-rote Senat hat inzwischen ein «Vergesellschaftungsrahmengesetz» beschlossen, das aber keine Folgen hatte. Kritiker werfen ihm vor, er habe das Thema von vornherein auf die lange Bank schieben wollen.
Was ändert sich nach der Wahl im September?
Das ist schwer abzuschätzen. Die Linke in Berlin hat die Enteignungs-Initiative von Anfang an unterstützt. Spitzenkandidatin Elif Eralp will sich auch mit den Immobilienkonzernen anlegen. «Und wir werden den Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen umsetzen.» Die Linken-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner machte das zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung. «Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden», sagte sie dem «Stern». Laut Umfragen kann sich die Partei Hoffnung machen, am 20. September stärkste Kraft zu werden. In der jüngsten Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Civey in der ersten Augustwoche lag sie auf Platz eins.
Wie sehen das die anderen Parteien?
Die AfD lehnt Enteignungen ebenso ab wie die CDU. Im Wahlprogramm der SPD heißt es, die Zustimmung zur Initiative des Volksentscheids zeige deutlich, dass eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner die zügellose Abzocke großer Wohnungsunternehmen ablehne. Allerdings fordert zumindest die Parteispitze vor allem Maßnahmen zur Mietenregulierung. Enteignungen werde es mit der SPD nicht geben, sagt ihr Landesvorsitzender und Spitzenkandidat Steffen Krach. Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf betont, seine Partei fühle sich der Umsetzung des Volksentscheids verpflichtet. Im Grünen-Wahlprogramm geht es bei der Mietenpolitik aber vorwiegend ebenfalls um andere Schwerpunkte.
Welche Einwände haben die Unternehmensverbände?
«Durch Enteignung entsteht kein einziger Quadratmeter neuer Wohnraum. Trotzdem würden auf den Berliner Landeshaushalt Belastungen in deutlich zweistelliger Milliardenhöhe zukommen. Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Soziales würden darunter massiv leiden – und zwar auf Jahre», so UVB-Geschäftsführer Schirp. Die Finanzwirtschaft warne längst vor unabsehbaren Belastungen und möglicherweise steigenden Kreditzinsen als Folge von Enteignungen. «Das würde der Konjunktur und somit allen schaden. Außerdem gäbe es einen riesigen Vertrauensverlust für den Standort Berlin.»
Wie ist die Position der Bundesregierung?
Die Koalition aus Union und SPD im Bund hat sich darauf verständigt, Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen einen Riegel vorzuschieben. «Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist», heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses von Anfang Juli.
Und was sagt der Bundeskanzler?
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte, entsprechende Bestrebungen auf Landesebene hätten dazu geführt, dass «in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen». Jedes Bundesland könne machen, was es wolle. Wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene darauf zu reagieren.
Ist das Thema damit beerdigt?
An den Ankündigungen der Regierungskoalition gab es sofort viel Kritik. Eralp warf Merz vor, er wolle per Bundesgesetz aushebeln, was 1949 bewusst ins Grundgesetz geschrieben worden sei: «Artikel 15 erlaubt die Vergesellschaftung, damit wirtschaftliche Macht nie wieder unkontrolliert ganze Städte prägt.» Genau das wollten SPD, CDU und CSU nun einkassieren. «Sie tun das nur, weil sie fürchten, dass eine Linke in der Regierung in Berlin den Mut hat, sich mit den Immobilienkonzernen anzulegen und den Volksentscheid umzusetzen.»
Was plant die Enteignungs-Initiative?
«Merz und Söder tun nun ihr Bestes, um den Willen der Investoren kurz vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin ein für alle Mal gegen die Bedürfnisse der Mieterinnen und Mieter durchzusetzen», kommentierte eine Sprecherin der Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» die Koalitions-Überlegungen. Sie will an ihren Plänen festhalten: Schon im vergangenen September hat die Initiative einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgelegt und bereitet ein neues Volksbegehren vor. Gibt es für den Entwurf eine Mehrheit, könnte eine neue Landesregierung das nicht ignorieren.
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