
Von frühkindlicher Bildung hängt der Erfolg der gesamten Bildungsbiographie ab. Darüber sind sich inzwischen alle in Politik und Wissenschaft einig. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung daher vorgenommen, die frühkindliche Bildung und die Bildungsübergänge zu stärken. Kinder sollen sprachlich und in ihrer Entwicklung in der Lage sein, den Übergang in die Grundschule problemlos zu schaffen, was derzeit nicht der Fall ist.
Vom Juli 2025 bis Januar 2026 tagte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des nun entworfenen Gesetzes. Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist die Angleichung der Lebensverhältnisse und die übergreifende Sicherung bestimmter Qualitätskriterien in der frühkindlichen Bildung. Fortan ist es also nicht mehr möglich, beitragsfreie Kita-Jahre mit Bundesmitteln zu finanzieren, was viele Länder bisher taten. Dies war möglich, weil der Bund Kosten unter deutlich weniger Bedingungen übernahm.
Dringender Nachholbedarf in den Ländern
Mit dem Referentenentwurf des Kita-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) will der Bund die verpflichtende Teilnahme aller vierjährigen Kinder an einer flächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands sowie die verpflichtende Förderung der Kinder mit entsprechendem Bedarf regeln. Bisher gibt es nur in drei Ländern verpflichtende Erhebungen des Sprach- und Entwicklungsstands sowie weiterer Fähigkeiten. In sieben weiteren Ländern ist nur der Sprachstand verbindlich zu erheben, oder es sollen entsprechende Verfahren eingeführt werden. Bei den Erhebungsverfahren und dem Zeitpunkt der Erhebung sowie in den Instrumenten und Erhebungsorten gibt es große Unterschiede. „In neun Ländern gibt es verpflichtende Sprachfördermaßnahmen für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf oder für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen“, heißt es in dem Entwurf. Verpflichtende Förderung in anderen Bereichen der kognitiven, sozial-emotionalen oder motorischen Entwicklung gibt es derzeit in keinem Land. Das ist die ernüchternde Ausgangssituation.
Um endlich voranzukommen, sollen Kitas für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine anschließende Förderung bei Bedarf personelle Ressourcen im Umfang von zwei Stunden je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Auch Kinder, die keine Kita besuchen, sollen erfasst und zielgerichtet gefördert werden. „Das Nähere ist durch Landesrecht zu regeln“, heißt es im Entwurf. Über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes stellt der Bund den Ländern dafür in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 1493 Millionen Euro zur Verfügung, 2029 sind es 1243 Millionen und von 2030 bis 2034 jährlich 993 Millionen. Die gesetzlichen Anforderungen steigen gegenläufig. In den Jahren 2027 und 2028 fließen rund drei Milliarden Euro ohne Zweckbindung an die Länder. Wie die Finanzierung von 2035 an weitergeht, ist offen.
Befristete Programme sollen in Leistungsrecht überführt werden
Der Bund will befristete Programme in ein dauerhaftes Leistungsrecht überführen und bundesrechtlich begründete und auch durchsetzbare Ansprüche auf personelle Mindestressourcen in den Einrichtungen sichern. Durch die Vorgaben soll eine angemessene Personalausstattung für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern, aber auch die mittelbare pädagogische Arbeitszeit – gemeint sind damit Ausfallzeiten, Zeiten für Praxisanleitung und Zeiten für Leitungsaufgaben – berücksichtigt werden. Außerdem soll ein Fachberatungsschlüssel eingeführt werden. Qualifizierte Fachberatung muss mindestens 80 Minuten pro Woche für Tageseinrichtungen mit mehr als 80 Kindern, mindestens 120 Minuten pro Woche für Tageseinrichtungen mit 80 bis 120 Kindern und mindestens 240 Minuten pro Woche für solche mit mehr als 120 Kindern sicherstellen.
Die Länder wollen den aktuellen Entwurf nicht unterschreiben und haben sich äußerst kritisch geäußert. Im Gespräch mit der F.A.Z. bekräftigte die Koordinatorin der B-Länder, die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch (CDU), dass alle Länder das Gesetz wollen. Allerdings mögchten sie auch ihre Landesprogramme zur Sprachförderung weiterführen, in die schon viele Haushaltsmittel geflossen sind. Große Flächenländer wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Sachsen befürchten, dass ihre bestehenden Landesprogramme nicht zu den Plänen des Bundes passen. „Die Länder sind sich einig, dass es eine verbindliche Sprachförderung mit Datenerhebung und Monitoring geben muss“, sagt Günther-Wünsch. Auch befürworten sie die gezielte Unterstützung von Kitas in herausfordernder Lage. Für dringend erforderlich halten sie weiter, den Datentransfer von der Kita in die Grundschule gesetzlich zu regeln.
Berlin müsste Förderung kürzen
Bisher hätten die Länder durch die Regelungen des Gute-Kita-Qualitätsgesetzes zwei Milliarden über das Finanzausgleichsgesetz vom Bund bekommen. Das waren für Berlin 87 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem SCQEG bekäme Berlin etwa 45 Millionen. „Wo soll ich also reduzieren oder Unterstützung beenden?“, fragt die Senatorin und kritisiert, dass der Referentenentwurf weit über das hinausgehe, was mit den Ländern vorher vereinbart wurde. Ab 2029 lägen die Mehrausgaben allein für Berlin bei über 200 Millionen pro Jahr. „Und woher soll ich die in der aktuellen Haushaltslage nehmen?“, so die Senatorin. In NRW gibt es das zusätzliche Problem, dass das Land eine Konnexitätsvereinbarung („Wer bestellt, bezahlt“) mit den Kommunen geschlossen hat, sodass enorme Summen zustande kämen.
Besondere Probleme haben die Länder mit der vom Bund vorgegebenen Fachkräfteberatung, die nicht nur viel kostet, sondern auch am Fachkräftemangel scheitern könnte. Die Koordinatorin der A-Länder, die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD), hat vorgerechnet, dass allein in ihrem Land 700 zusätzliche Erzieherinnen gebraucht würden, die nicht so leicht zu finden sind. Bis Ende August, also bevor der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren geht, wollen die Länder mit dem Bund eine Einigung erzielen. „Wir sind bereit, uns noch mal zur Decke zu strecken, aber nun müssen auch Signale vom Bund kommen“, so Günther-Wünsch.
Weitaus weniger kritisch sehen den Referentenentwurf die Verbände. Der Didacta Verband der Bildungswirtschaft hat ausdrücklich die Konzentration auf Sprachkompetenz begrüßt, auch die Normierung einer angemessenen personellen Ausstattung. Allerdings bemängelt er, dass im Entwurf offenbleibt, wie die Einhaltung der Qualitätsanforderungen und die Umsetzung der Fördermaßnahmen in den Ländern verbindlich sichergestellt werden sollen, zumal die Übertragung der Umsatzsteuerpunkte, mit der die Länder finanziell entlastet werden, im weiteren Zeitverlauf nicht an Bedingungen geknüpft sei – „anders als beim Startchancen-Programm“. Diese Lücke gelte es zu schließen.
Der Didacta-Verband greift zusätzlich die Frage auf, wie eigentlich Kinder ohne Kita-Besuch erreicht werden und bei Bedarf gefördert werden sollen. Wenn es um gleichwertige Lebensverhältnisse gehe, dann müssten auch Zugangswege für Kinder berücksichtigt werden, die keine Kita besuchten. Außerdem rät er zu einer Festlegung, auf welcher Datengrundlage die Berichterstattung (Bildungsmonitoring) geleistet werden soll und wie die Fördermaßnahmen systematisch dokumentiert und nachverfolgt werden sollen. Um die Vergleichbarkeit unter den Ländern zu sichern, empfiehlt der Verband standardisierte Verfahren. Außerdem sollte die fortgesetzte Umverteilung von Umsatzsteuerpunkten „zumindest an die vollständig und rechtzeitig erfolgte Berichterstattung gekoppelt werden“, so der Verband. Schließlich müsse die Fachberatung schon ab 2027 verbindlich beginnen und nicht erst 2032 – wie jetzt geplant.
Zu viele Freiheiten für die Länder?
Der Deutsche Kitaverband hat in seiner Stellungnahme die Zielsetzung des SCQEG begrüßt, jedoch darauf hingewiesen, dass die Angleichung der Lebensverhältnisse nur dann erreicht werden kann, wenn zentrale Fragen wie Ausgestaltung und Instrumente der Sprach- und Entwicklungsstandfeststellung, Auswahlkriterien für Startchancen-Kitas oder die Konkretisierung nicht landesrechtlich bestimmt würden. „Hier muss der Bund verbindliche Leitplanken setzen, um keinen neuen föderalen Flickenteppich entstehen zu lassen“, heißt es in der Stellungnahme.
Auch die Angst vor einer frühen Verschulung spricht aus der Stellungnahme des Kitaverbandes, wenn es heißt, der Übergang von der Kita zur Grundschule müsse „wechselseitig, kindzentriert und ohne Vorwegnahme schulischer Curricula“ gestaltet werden. Ähnlich wie der Didacta-Verband will auch der Kitaverband, dass der Fachberatungsschlüssel schon zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die Erhebung des Sprachstandes „spätestens im fünften Lebensjahr“ hält der Kitaverband für deutlich zu spät. Die „weitreichende Öffnung für landesrechtlich abweichende Regelungen zu Zuständigkeiten und anschließende Förderung“ ist aus Sicht des Verbandes „nicht nachvollziehbar“. Zugleich wehrt er sich aber dagegen, dass Auswertungsergebnisse eindeutig auf eine bestimmte Kita oder einen bestimmten Träger zurückgeführt werden können. „Die träger- und einrichtungsbezogene Qualitätsentwicklung bleibt Aufgabe der Träger“, sie müsse durch interne und externe Evaluation unterstützt werden, nicht aber in einer Statistik eines staatlichen Bewertungssystems münden. Zudem müsse sich der Bund dauerhaft und über 2034 hinaus beteiligen.
Die Fröbel-Gruppe hält die Digitalisierung der Erhebungs- und Förderverfahren für eine notwendige Bedingung für die verbindliche Durchsetzung des gesamten Gesetzesvorhabens. „Der Bund sollte in Zusammenarbeit mit den Ländern einen verbindlichen und offenen Datenaustausch-Standard für die Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungsstandfeststellungen festlegen“, an diesen seien Fachverfahren der Länder, Kita-Verwaltungssoftware der Träger und die Systeme der Grundschulen anzubinden. Die Erfahrung zeige, dass fehlende Schnittstellen derzeit die größte Hürde bei der Einführung digitaler Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren seien. Bis zum Inkrafttreten der Feststellungspflichten am 1. Januar 2029 sollte der Bund daher gemeinsam mit den Ländern die digitale Grundausstattung der Einrichtungen sicherstellen, so der Geschäftsführer der Fröbel-Gruppe Stefan Spieker. Dazu zählten eine leistungsfähige Internetanbindung, eine Mindestausstattung an digitalen Endgeräten je Einrichtung sowie der Zugang zu standardisierten Erfassungssystemen.
Die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands mit einer obligatorischen Anschlussförderung hält Fröbel für den bedeutsamsten Regelungsgehalt des Entwurfs. Allerdings sind dafür aus Sicht des Trägers bestimmte Klärungen nötig. Das gilt insbesondere für bundesweit einheitliche, wissenschaftlich validierte und miteinander vergleichbare Verfahren bei der Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands, auch fordert Fröbel einen frühzeitigen Beginn am 1. Januar 2027 und nicht erst 2029. Um sichtbar zu machen, was wirklich in der Einrichtung und beim einzelnen Kind ankommt, hält Fröbel es für nötig, die unmittelbare Arbeitszeit und mittelbare Arbeitszeit getrennt auszuweisen. Nur so könne die „tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation in der Betreuungssituation“ erfasst werden.
