Mehr als tausend Juristinnen und Juristen in Deutschland unterstützen, dass ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet wird. Mindestens 1.051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare hätten einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet, teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) in Berlin mit.
Für Juristen sei es eine Pflicht, sich »für die Menschenwürde aller Menschen« einzusetzen. »Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen«, sagte die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak in Berlin. »Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss«, sagte Furmaniak. Sie ist Mitinitiatorin eines Aufrufs zu einem AfD-Verbotsverfahren.
Der Brief von Mitte Juli war zunächst von rund 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden. Darin bezieht sich der RAV auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das kommt nach Auswertung von mehr als drei Millionen Datenpunkten zum Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstößt und damit verfassungswidrig ist.
Juristen befürchten »ernsthaften Schaden für die Demokratie«
Mit dem offenen Brief fordern die Juristen Bundestag und Bundesregierung erneut als politisch Verantwortliche auf, »unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken«, teilte der RAV mit. Die Juristen befürchteten andernfalls »einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen«.
Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief seien bislang »sehr überschaubar«, sagte die RAV-Vorsitzende Furmaniak. Ein Parteiverbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und vermutlich mehrere Jahre dauern.
