
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt drei Vorschläge gemacht, um solche Taten zu verhindern. Einer davon lautet: „Gefährder“ sollen gezwungen werden können, eine elektronische Fußfessel zu tragen, die Daten über ihren jeweiligen Aufenthaltsort übermittelt.
In einem anderen Bereich werden Fußfesseln bereits eingesetzt: zum Schutz von Menschen, die Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner erleben. In mehreren Bundesländern ist das schon seit Jahren durch die jeweiligen Polizeigesetze möglich. Eine Novelle des Gewaltschutzgesetzes, die am 1. Juli 2027 in Kraft tritt, schafft die Grundlage für den bundesweiten Einsatz.
Zu den Ländern, die eine elektronische Aufenthaltsüberwachung im Polizeigesetz verankert haben, zählen unter anderen Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Maßnahme wird dann angewendet, wenn eine Person stark gefährdet ist. Sie muss einer „Lebensgefahr oder Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit“ ausgesetzt sein, wie es im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz heißt. Vier Personen tragen in Nordrhein-Westfalen derzeit eine Fußfessel, weil von ihnen „eine Gefahr für konkrete Personen“ aufgrund von häuslicher Gewalt oder Nachstellung ausgehe, teilte das Landeskriminalamt der F.A.Z. mit.
Über den Einsatz der Fußfessel kann die Polizei nicht allein entscheiden, ein Richter muss zustimmen. Zudem ist er zeitlich begrenzt. Bis zu drei Monate können Gewalttäter in Nordrhein-Westfalen und Hessen eine Fußfessel tragen. Eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich, wenn das potentielle Opfer weiter hochgefährdet ist.
Bisher werden Näherungsverbote nicht kontrolliert
Im Juni hat der Bundesrat beschlossen, den Einsatz von Fußfesseln auszuweiten. Durch die Änderung des Gewaltschutzgesetzes wird es ab 1. Juli 2027 im ganzen Bundesgebiet möglich sein, elektronische Fußfesseln einzusetzen, um Gewaltbetroffene zu schützen. Kontakt- und Näherungsverbote, die ein Familiengericht in der Regel für sechs Monate beschließt, können dann durch elektronische Aufenthaltsüberwachung kontrolliert werden. Das heißt: Wenn das Gericht es anordnet, trägt die gewaltausübende Person ein GPS-Gerät über ihrem Knöchel.
Seit 2002 haben Gewaltbetroffene die Möglichkeit, ein Kontakt- und Näherungsverbot beim Familiengericht zu beantragen. So steht es im Gewaltschutzgesetz. Die Maßnahme ist niedrigschwellig, weil Betroffene die Täter nicht anzeigen müssen. Kontrolliert wird das Verbot bisher nicht. Verstöße werden zwar geahndet, meist mit einer Geldstrafe. Dafür müssen allerdings die gefährdeten Personen selbst aktiv werden und dem Gericht mitteilen, dass der Täter ihnen zu nahekommt. Oft schaffen sie das nicht mehr. Eine im November 2024 veröffentlichte F.A.Z.-Recherche zu Femiziden zeigte: Keiner der (ehemaligen) Partner hielt sich an das gegen ihn verhängte Kontaktverbot. Sie stellten ihrer (ehemaligen) Partnerin weiterhin nach, bedrohten und töteten sie.
Kleine, etwa 120 Gramm schwere GPS-Tracker sollen solche Taten zukünftig verhindern. Sie werden oberhalb des Knöchels befestigt. Mithilfe von Satelliten senden sie ein Signal aus und übermitteln so den Standort des Trägers.
Die Behörde, die Fußfesselträger überwacht, sitzt in Hessen
Empfangen werden die Signale in der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL), einer Behörde im hessischen Weiterstadt. Dort werden bundesweit alle Träger von Fußfesseln überwacht. 31 Personen zählt das Team, Justizmitarbeiter und Sozialarbeiter, fast alle arbeiten im Schichtdienst, Tag und Nacht. Mit Blick auf das geänderte Gewaltschutzgesetz sollen 72 neue Stellen geschaffen werden.
Die GÜL hat nicht nur das GPS-Gerät im Blick, das die gewaltausübende Person am Knöchel trägt, sondern auch den Abstand zu einem Ortungsgerät, das die gewaltbetroffene Person – meist die Frau – bei sich trägt. Die Idee ist, dass die zu schützende Person durch das Ortungsgerät eine Schutzzone bei sich trägt. Diesen Puffer darf die gewaltausübende Person nicht betreten. Wie groß er ist, legt das Gericht fest. Hält der Gewalttäter den Abstand nicht ein, ertönt ein Alarm. Die GÜL-Mitarbeiter rufen dann den Standort der Beteiligten ab – eine Information, auf die sie erst zugreifen können, wenn der Alarm ausgelöst wurde.
Ergibt das Lagebild, dass es sich wahrscheinlich um einen Angriff handelt, rufen GÜL-Mitarbeiter den Fußfesselträger an. Er trägt ein Handy bei sich, damit er immer für sie erreichbar ist. Nähert er sich der Gewaltbetroffenen weiter, verständigt die GÜL die Polizei. Zudem informiert ein Mitarbeiter die gefährdete Person.
In Spanien werden GPS-Geräte seit 2009 zum Schutz vor häuslicher Gewalt eingesetzt. Deutsche Politiker berufen sich daher oft auf „das spanische Modell“. Dieser Vergleich greift allerdings zu kurz, denn Spanien hat viele weitere Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt eingeführt. So werden Hochrisikofälle nach einem einheitlichen Verfahren identifiziert: Die Gefährlichkeit eines (potentiellen) Täters wird mithilfe einer Software eingeschätzt. Mit den jeweiligen Fällen befassen sich spezialisierte Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte.
In Deutschland wird es allein Aufgabe der Familiengerichte sein, Fußfesseln anzuordnen. Experten bezweifeln, dass es ihnen gelingt, aus sehr vielen Fällen von Gewalt die wenigen herauszufiltern, in denen es zu einem tödlichen Angriff kommen könnte. Denn schon jetzt sind die Gerichte überlastet. Noch dazu ist die Prognose von schweren Gewalttaten sehr komplex.
