Auch Sechzehnjährige gehen noch zur Schule, benötigen eine neue Winterjacke und treiben Sport. Wenn nur ein Elternteil, oft die Mutter, für die notwendigen Ressourcen wie Geld, Zeit und Zuwendung zuständig ist, der zweite, vom Kind getrennt lebende Elternteil, keinen Unterhalt zahlt, bleibt für die Klassenfahrt in der Haushaltskasse nichts mehr übrig.
Dass Kinder von Alleinerziehenden signifikant häufiger von Armut betroffen sind, ist kein Naturgesetz, sondern die Folge von gleich mehreren sozialen Schieflagen. Eine davon, nämlich die Regelung des staatlichen Unterhaltsvorschusses im Falle ausbleibender Zahlungen – meist der Väter –, wurde durch die Reform dieser Leistung 2017 korrigiert. Zuvor erhielten Kinder von Alleinerziehenden ohne zahlendes zweites Elternteil einen Unterhaltsvorschuss höchstens 72 Monate lang und nur bis zum Alter von zwölf Jahren.
Bildungsprozesse sind mit 16 Jahren noch nicht abgeschlossen
Da Kinder in diesem Alter noch nicht aufhören zu wachsen und auch nicht selbst durch Erwerbstätigkeit für ihren Unterhalt aufkommen sollten, war die Anpassung ein richtiger Schritt zu mehr Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und zur Anerkennung ihrer Rechte. Schließlich sind sie nicht verantwortlich für zahlungsunwillige oder -unfähige Elternteile. Tatsache ist, dass ein zu hoher Anteil der Unterhaltspflichtigen seiner Verantwortung nicht nachkommt. Ob der Staat wirklich nicht in der Lage ist, sich den Vorschuss von den Unterhaltspflichtigen zurückzuholen, oder der dafür notwendige Aufwand selbst ein Kostentreiber würde, soll dahingestellt bleiben. Diese Schwierigkeiten auf dem Rücken der Kinder auszutragen, ist allerdings eine unzulässige Verantwortungsverschiebung.

In der Bundesregierung gibt es nun Pläne, die Anspruchsberechtigung auf das Alter von unter 16 Jahren zu senken, um den Kommunen Einsparungen zu ermöglichen. Für die Bedürfnisse derjenigen Jugendlichen, die nur von einem Elternteil unterstützt werden, erklären sich politisch Verantwortliche für nicht mehr zuständig. Diese Wendung ist erstaunlich, denn die Koalition hat im Bund aus sehr guten Gründen Familien- und Bildungspolitik zusammengeführt.
Bildungsprozesse sind mit 16 Jahren längst noch nicht abgeschlossen. All das wissen wir seit vielen Jahren aus der Bildungsforschung. Auch der Bildungsbericht 2026, gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, unterstreicht, dass gerade Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Familien überproportional von Risiken betroffen und in ihrem Qualifikationsweg gefährdet sind. Was nützt ein belastbares, datengestütztes Monitoring über Bildung in Deutschland, wenn eindeutige empirische Befunde schlicht ignoriert werden?
Sozialausgaben sind nicht die einzigen Kostentreiber
Herkunftsbedingte Ungleichheiten und deren Kumulation im Zuge des Erwachsenwerdens können nicht durch punktuelle Maßnahmen überwunden werden, sondern nur durch eine systemische Perspektive auf den gesamten Bildungs- und Ausbildungsverlauf. Gerade Bildungsungleichheiten können nicht allein innerhalb des Bildungssystems bearbeitet werden. Wenn es ab 16 Jahren keinen Unterhaltsvorschuss mehr gibt, dann können das weder Schule noch Ausbildungsstelle kompensieren. Bildungs-, Familien-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik müssen vielmehr Hand in Hand gehen.
Doch den spezifischen Hürden für den Abbau von Bildungsungleichheit und den Folgen von kumulativen, also gleich mehreren zeitgleich auftretenden Risiken im Aufwachsen stehen inzwischen die Finanznöte der Kommunen in ganz Deutschland, selbst in Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern, gegenüber. Als Ursachen werden die gestiegenen Sozialausgaben genannt, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe.
Letztere sind drastisch gestiegen, vor allem wegen des Ausbaus frühkindlicher Betreuungsangebote, damit auch Mütter möglichst zügig wieder am Erwerbsleben partizipieren können. Aber in Kitas geht es keineswegs nur um die Betreuung von Kindern, sondern um deren frühe Bildung und Förderung.
Kommunen leiden nicht nur unter Sozialkosten
Der „Kommunale Finanzreport 2026“ der Bertelsmann-Stiftung führt mehrere Ursachen für die steigenden Ausgaben der Kommunen und die auch durch die schwache Konjunktur bedingten geringeren Einnahmen an. Zu den Kostentreibern zählen neben den Sozialausgaben die Personalaufwendungen, die nach den hohen Tarifabschlüssen erheblich zu Buche schlagen, aber auch die Sachkosten wie die gestiegenen Energiekosten. Sich primär auf Sozialausgaben zu fokussieren, ist eine problematische Diskursverschiebung und wird letztlich auch der Krise der Kommunen kaum gerecht.
Der Finanzreport enthält viele kurz- und mittelfristig angelegte Empfehlungen, wie Kommunen wieder entscheidungs- und handlungsfähig werden können. Eine sei abschließend hervorgehoben, nämlich die Idee, die Rückforderung von Unterhaltsleistungen bei einer staatlichen Stelle zu bündeln, um vorrangig die eigentlichen Schuldner heranziehen zu können. Ob dies realistisch ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber der Vorschlag selbst trägt zu einem Perspektivwechsel bei: Die Sechzehn- und Siebzehnjährigen, denen kein Unterhalt gewährt wird, ob vom säumigen Elternteil oder vom Staat, sind die falsche Zielgruppe für die Wiederherstellung kommunaler Handlungsfähigkeit.
