
Karim Khan kehrt nicht als Chefankläger an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zurück. Die Versammlung der Vertragsstaaten enthob den Briten am Freitag seines Amtes. Für das geheime Votum war eigens in New York eine Sondersitzung einberufen worden. Von den 125 Staaten stimmten 82 für Khans Amtsenthebung, bei 13 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen.
Im Oktober 2024 hatten zwei frühere Mitarbeiterinnen Khan sexuelle Nötigung und Machtmissbrauch vorgeworfen. Er selbst bestritt die Vorwürfe bis zuletzt und sprach von einer Schmutzkampagne. Erst im Dezember 2025 legte eine mit drei Richtern besetzte Kommission einen vertraulichen Untersuchungsbericht vor. Nach übereinstimmenden Medienberichten beanstandeten die Richter in ihrem Bericht Lücken in der Beweisführung und kamen zu dem Ergebnis, dass die Anschuldigungen nicht zweifelsfrei bewiesen werden könnten. Dennoch wurde Khan, der zuvor nur beurlaubt worden war, im Juni 2026 förmlich suspendiert.
Als Chefankläger hatte der aus Großbritannien stammende Khan Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu beantragt. Auf den Haftbefehl gegen Netanjahu reagierten die USA mit Sanktionen. Aber auch aus Europa kam Kritik; auch enge Verbündete wie Deutschland äußerten Vorbehalte.
Die Versammlung der Vertragsstaaten ist das Aufsichtsorgan des Strafgerichtshofs. Dem Gremium gehören alle 125 Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts an, darunter auch Deutschland und 39 weitere Staaten Europas. Die USA, Russland und Israel haben das Statut nicht unterzeichnet. Der Ausgang der Abstimmung galt bis zuletzt als offen, weil rechtliche und politische Erwägungen miteinander vermischt werden.
