Lässt man das juristische Hin und Her einmal außen vor und betrachtet, was eigentlich passiert ist, dann sieht das so aus: Eine Frau hat sich in Afghanistan für die Rechte von Frauen eingesetzt. Das finden die dort herrschenden Taliban kriminell, weshalb diese Frau und ihre zwei Kinder sich in Gefahr sahen und das Land verließen. Sie suchten Schutz in Pakistan, so wie Hunderte andere Geflohene, und sie hoffen auf Aufnahme in Deutschland.
Diese Hoffnung ist gut begründet. Die Bundeswehr hat während ihres Einsatzes in Afghanistan eng mit sogenannten Ortskräften zusammengearbeitet – als Übersetzer und Vermittler etwa. Jahrelang hat die Bundesregierung von diesen Menschen profitiert. Und sie hat den Ortskräften und Menschen, die sich für die Gesellschaft in Afghanistan einsetzen, Zusagen gemacht. Sie hat ein Aufnahmeprogramm geschaffen, in dem sie diesen Menschen Schutz in Deutschland in Aussicht stellte. Auch die Klägerin hatte eine solche Zusage erhalten.
