
Knapp eine Woche vor dem Final Four in München rumort es in der Deutschen Golf Liga (DGL). Der Frankfurter Golf Club (FGC) hat nach eigenen Angaben am vergangenen Dienstag beim Landgericht Wiesbaden einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Golf Verband (DGV) gestellt. Der Fall betrifft den Spieler Carl Siemens, der Teil der Herrenmannschaft des Golf Clubs St. Leon-Rot ist und nach Auffassung des FGC nicht als Amateur in der Ersten Bundesliga hätte spielen dürfen.
Nach dem vierten Spieltag (27. und 28. Juni) in der Südgruppe hatte der Frankfurter Klub den Verband in einem Antrag dazu aufgefordert, die Spielberechtigung von Siemens zu prüfen und über eine mögliche Disqualifikation von St. Leon-Rot für den betreffenden Spieltag und die Korrektur der Tabelle zu entscheiden. Eine solche Entscheidung hätte Einfluss auf das Final Four, das am ersten Augustwochenende stattfindet. Die jeweils besten zwei Mannschaften aus der Nord- und Südgruppe spielen dort um den Meisterschaftstitel. Sollte es rückwirkend zu einer Disqualifikation kommen, stünde St. Leon-Rot nicht mehr im Final Four, Frankfurt dagegen schon.
Deutscher Golf Verband weist Vorwürfe zurück
Nachdem der DGV den Frankfurter Antrag juristisch geprüft und abgelehnt hatte, rief der FGC den Kontroll- und Schlichtungsausschuss des DGV an. Dieser erklärte jedoch, für die Sache nicht zuständig zu sein, wie der DGV bestätigte. „Die Entscheidung, nun den Rechtsweg zu beschreiten, fällt uns nicht leicht“, sagte Christoph Kucharsky, Spielführer und Vorstandsmitglied des Frankfurter Golf Clubs, der F.A.Z. „Sie erfolgt ausdrücklich nicht gegen unsere Golffreunde aus St. Leon-Rot, zu denen wir weiterhin ein gutes und respektvolles Verhältnis pflegen. Unsere Kritik richtet sich ausschließlich an den Deutschen Golf Verband und dessen Umgang mit den eigenen Regularien.“
Hintergrund ist das Vorgehen bei der Reamateurisierung von Siemens, also dem Statuswechsel vom Profi zum Amateur. Im Februar dieses Jahres hatte der Spieler noch als Profi bei der Pro Golf Tour in der Türkei teilgenommen. Seit dem 31. Mai wird er nach Angaben des DGV wieder als Amateur geführt, wenige Wochen später trat er unter diesem Status für St. Leon-Rot in der Bundesliga an. Laut DGV-Ligastatut dürfen die Klubs pro Amateurteam einen Profi einsetzen. Am vierten Spieltag hatte St. Leon-Rot den Profi Jan Schneider spielen lassen, Siemens als Amateur.
Im Ligastatut heißt es weiter, ein Spieler müsse als Amateur seit dem ersten Januar des betreffenden Kalenderjahres die Amateureigenschaft besitzen. Außerdem könne er nur für die Mannschaft des Klubs spielen, den er seit dem ersten Januar ohne Unterbrechung zu seinem Heimatclub erklärt habe. Auf Anfrage der F.A.Z. teilte der DGV mit, der unabhängige Ausschuss Golfregeln und Amateurstatut habe über die Reamateurisierung von Siemens entschieden. Der Vorstand sei an der Entscheidung nicht beteiligt gewesen.
Bei ähnlichem Fall wurde anders entschieden
Nachdem der FGC die Teilnahmeberechtigung des Spielers angezweifelt hatte, habe der Vorstand diese geprüft und den Antrag des Frankfurter Klubs zurückgewiesen. Als Grund gibt der DGV an, dass Siemens während der laufenden Saison seinen Heimatclub nicht gewechselt habe. „Nach Überzeugung des Vorstands führt ein bloßer Statuswechsel bei unveränderter Clubzugehörigkeit deshalb nicht zum Verlust des Teilnahmerechts.“
Bei einem ähnlich gelagerten Fall aus dem vergangenen Jahr hatte der DGV anders entschieden. Die frühere Profispielerin Katharina Johanna Keilich habe nicht als Amateurin für den FGC in der DGL starten dürfen, weil sie zum ersten Januar noch den Profistatus innehatte, hieß es damals in einem Schreiben vom DGV, das der F.A.Z. vorliegt. Ein Heimatclubwechsel von Keilich hatte allerdings ebenfalls nicht stattgefunden.
„Wir fragen uns, wie wir gemeinsam eine starke und glaubwürdige Liga aufbauen wollen, wenn der eindeutige Wortlaut der geltenden Satzung beziehungsweise des Ligastatuts offensichtlich nicht konsequent angewendet wird“, sagte Kucharsky nun der F.A.Z. „Dass in einem inhaltlich vergleichbaren Sachverhalt nun anders entschieden wird, wirft aus unserer Sicht erhebliche Fragen hinsichtlich der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit auf.“ Dabei gehe es dem FGC nicht um Konfrontation, „sondern um die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage“.
Der DGV weist die Vorwürfe zurück. „Soweit damals gegenüber der Spielerin eine Auskunft zur Teilnahmeberechtigung erteilt wurde, handelte es sich um eine Auskunft der zuständigen Fachabteilung in einem konkreten Einzelfall“, teilte der Verband mit. „Eine Entscheidung des DGV-Vorstands zur Auslegung des Ligastatuts lag seinerzeit nicht vor.“ Eine solche Auskunft entfalte keine rechtliche Bindungswirkung für eine spätere Entscheidung. Der Vorstand sei daher verpflichtet gewesen, den aktuellen Sachverhalt eigenständig anhand des Ligastatuts zu prüfen.
Disqualifikation kommt für Verband nicht infrage
Wie der Einsatz von nicht berechtigten Spielern geahndet wird, ist ebenfalls im Ligastatut geregelt. Die Konsequenz eines solchen Vergehens: Disqualifikation der kompletten Mannschaft für den jeweiligen Spieltag. Für die Herrenmannschaft von St. Leon-Rot hätte das gravierende Folgen. Ohne die fünf Punkte des vierten Spieltags stünde sie in der Gesamtwertung nicht mehr auf dem ersten, sondern auf dem dritten Tabellenplatz – und wäre damit nicht beim Final Four dabei. Die Frankfurter Mannschaft hingegen würde von einem solchen Vorgehen profitieren. Am letzten der fünf Spieltage (18. und 19. Juli) rutschte sie in der Gesamtwertung von Rang zwei auf drei ab und verpasste damit den Einzug ins Final Four knapp.
Eine nachträgliche Disqualifikation von St. Leon-Rot komme nach der derzeitigen Entscheidungslage für den DGV nicht in Betracht, teilte der Verband mit. „Weicht eine potentielle gerichtliche Entscheidung davon ab, prüfen wir diese und mögliche Konsequenzen sorgfältig.“ Trotzdem wolle man unabhängig von der rechtlichen Bewertung die Bestimmungen im Ligastatut für die kommende Saison konkretisieren.
Der Golf Club St. Leon-Rot wollte sich auf Anfrage der F.A.Z. nicht zu dem Sachverhalt äußern.
