
Als sich die Innenminister der Länder und des Bundes im Juni zu einer Tagung in Hamburg trafen, kam man abseits der offiziellen Tagesordnung auch auf Abschiebungen nach Afghanistan zu sprechen. Der Bund signalisierte, dass die bisherige Beschränkung auf schwere Straftäter und Gefährder, die zurückgeführt werden, bald aufgehoben werden soll. Das bestätigten Teilnehmer gegenüber der F.A.Z. Wenige Wochen später, am 8. Juli, erging ein Erlass der Bundespolizei an die Länder, der die bisher geltende Beschränkung aufhob.
In Hessen informierte das Innenministerium die für die Abschiebung zuständigen Regierungspräsidien kurz darauf, am 10. Juli. Die Behörden wurden angewiesen, afghanische Staatsbürger zu melden, auf die folgende Kriterien zutreffen: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig. Der Hessische Flüchtlingsrat machte den Erlass diese Woche in einer Pressemitteilung öffentlich, wodurch auch die Neueinschätzung der Bundespolizei bekannt wurde.
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte die Entscheidung des Bundes. „Unser Schwerpunkt wird auch weiter auf der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern liegen. Bei dieser Personengruppe geht es um unsere Sicherheitsinteressen“, sagte Poseck. Hessen werde aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen. „Nur durch eine konsequente Migrationspolitik verhindern wir eine Überforderung von Staat und Gesellschaft.“ Laut dem Innenministerium in Wiesbaden leben 2003 ausreisepflichtige Afghanen in Hessen, 1655 von ihnen sind Männer. Inwiefern eine Abschiebung aufgrund des gesundheitlichen Zustands und des Familienstandes möglich ist, soll im Einzelfall geprüft werden.
Sachsen spricht von einem „entscheidenden Schritt“
Auch der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) begrüßte am Donnerstag die Neubewertung der Bundespolizei. „Mit der neuen Bundesregierung gelingt ein entscheidender Schritt zur Rückführung nach Afghanistan.“ Bisher habe man sich auf schwere Straftäter konzentriert, werde nun aber aufgrund der Verstetigung den Kreis auf alle Straftäter sowie auf Ausreisepflichtige ausdehnen, die bisher keine Integrationsleistung gezeigt hätten, im Sozialbezug stünden oder bei ihrer Identitätsklärung nicht mitwirkten.
Der brandenburgische Sozialminister René Wilke (SPD) sagte ebenfalls, dass die Abschiebung von Straftätern weiterhin Priorität habe, nun aber auch Personen abgeschoben würden, die sich keine Bleibeperspektive erarbeitet hätten und keinen Gewinn für die Gesellschaft darstellten.
Aus dem in Nordrhein-Westfalen zuständigen Fluchtministerium von Verena Schäffer (Grüne) hieß es auf Anfrage der F.A.Z., man beteilige sich „konsequent an der Rückführung von straffällig gewordenen ausländischen Staatsangehörigen nach Afghanistan“. Grundsätzlich gelte für Rückführungen, dass Länder und Kommunen an die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Verwaltungsgerichte gebunden seien. Das Ministerium bleibt bei seinen bisher geäußerten „erheblichen Bedenken hinsichtlich der Kooperation“ mit dem Taliban-Regime. „Direkte Absprachen mit den Taliban drohen zu einer Normalisierung und Etablierung des menschenverachtenden Regimes in Afghanistan beizutragen, das insbesondere Frauen und Mädchen unterdrückt.“
Innenministerium verweist auf Koalitionsvertrag
Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage der F.A.Z. mit, weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag sähen eine Beschränkung auf Straftäter vor. Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“ Der Fokus der Bundesregierung habe dementsprechend zunächst auf der Rückführung von Straftätern gelegen, „ohne sich jedoch hierauf zu beschränken“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Montag infolge einer tödlichen Messerattacke eines afghanischen Asylbewerbers auf einen Studenten in Trier angekündigt, Abschiebungen in das Land forcieren zu wollen. In der aktuellen Legislaturperiode wurden dem Ministerium zufolge 173 männliche Afghanen in ihre Heimat zurückgeführt, die zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten waren.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung war es, den Kreis der Personen schrittweise zu erweitern. Ausgenommen sind Frauen, da diese auch nach EU-Vorgaben als insgesamt verfolgte Gruppe im Land der radikalislamischen Taliban gelten. 2021 hatten die Taliban die Macht in Afghanistan übernommen. Abschiebungen dorthin finden seit 2024 wieder statt. Zur Ermittlung der Identität ausreisepflichtiger Personen arbeitet die Bundesregierung mit Vertretern der Taliban-Regierung zusammen. Auf diese Weise werden auch fehlende Ausweisdokumente beschafft.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die neue Abschiebepraxis. „Wer Menschen nach Afghanistan abschiebt, schickt sie sehenden Auges in die Hände derjenigen zurück, von denen eine konkrete Bedrohung für sie ausgeht“, erklärte Nina Alizadeh Marandi, Referentin für Asylrecht bei der Nichtregierungsorganisation. Dies könne für die Betroffenen Verhaftung, Folter oder Lebensgefahr bedeuten. Laut Amnesty befinden sich sechs Personen in Abschiebehaft, die aufgrund der Neuregelung abgeschoben werden könnten.
