Die Bundesregierung will das Amt des Opferbeauftragten fortführen und gesetzlich verankern. Er vermittelt Hilfe an Opfer extremistischer oder terroristischer Anschläge.
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Das Kabinett hat einen Entwurf beschlossen, durch den das Amt des Bundesopferbeauftragten gesetzlich verankert werden soll. Man sende damit die klare Botschaft, dass der Staat dauerhaft an der Seite der Betroffenen stehe, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Stelle war 2018 eingerichtet worden und vermittelt Hilfe an Betroffene extremistischer oder terroristischer Anschläge. Aktuell übt Roland Weber das Amt aus.
Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesregierung den Beauftragten wie bisher für die Dauer einer Wahlperiode benennt. Die Rolle soll ein Ehrenamt bleiben. Die Aufwandsentschädigung für den Beauftragten liegt den Angaben zufolge bei 72.000 Euro im Jahr.
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