
Am Mittwoch wird der bayerische Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschließen. Bisher haben sich Kommunen und Freistaat zu je 30 Prozent an der Finanzierung der Kitabetriebskosten beteiligt. Nun erhöht der Freistaat die Förderung einseitig, über den „Qualitätsbonus“.
Dieser wird für jedes betreute Kind bezahlt. Er setzt sich zusammen aus einem „Basiswert“ sowie dem „Buchungszeitfaktor“, also der Dauer der Betreuung, außerdem einem „Gewichtungsfaktor“, der besondere Anforderungen honoriert, etwa die Betreuung von Kindern unter drei Jahren oder von Kindern mit Behinderung. Bis zum Jahr 2029 soll der Qualitätsbonus mehr als verzehnfacht werden. Das bedeutet, dass der Freistaat bis 2030 knapp drei Milliarden Euro zusätzlich für die Kinderbetreuung in Kitas zur Verfügung stellt.
Außerdem wird es eine „Teamkräftepauschale“ geben, für den Einsatz von nichtpädagogischen Mitarbeitern etwa in der Küche oder in der Verwaltung. Sie orientiert sich an der Anzahl der Plätze der jeweiligen Kita und ersetzt den Wust an Einzelrichtlinien und befristeten Sonderförderungen.
Massive Unterfinanzierung und bürokratischer Wildwuchs bei Kitas
Die Neufassung des gut 20 Jahre alten BayKiBiG war nötig geworden, weil viele Einrichtungen über massive Unterfinanzierung klagten, kombiniert mit Überlastung durch die Bürokratie. Insbesondere Letzterer rückt das neue Gesetz zu Leibe. Das wird von Fachleuten gelobt. Trotzdem gab es Kritik, kaum dass der Gesetzentwurf bekannt geworden war.
Das hat damit zu tun, dass der bisherige Elternzuschuss des Freistaats für den Kindergarten – 100 Euro im Monat je Kind – künftig nicht mehr separat ausgewiesen und automatisch vom Elternbeitrag abgezogen wird, sondern im Qualitätsbonus aufgeht und auch für Krippe und Hort verwendet wird. Dominik Krause, der grüne Oberbürgermeister von München, wo der Kindergarten seit 2019 beitragsfrei ist, nutzte das: In einer Botschaft auf Instagram sagte er, der 100-Euro-Zuschuss des Freistaats falle nun weg, die Folgen müssten „wir jetzt gemeinsam tragen“. Er suggerierte also, dass München sich auch wegen des neuen BayKiBiG vom kostenlosen Kindergarten verabschieden müsse. Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) warf ihm daraufhin vor, mit „Fake News“ zu operieren.
Kritik von CSU-Sozialpolitikern und Freien Wählern
Aber auch in der CSU sorgte der Gesetzentwurf zumindest für Gesprächsbedarf. Sozialpolitiker bemängelten intern, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen konnte, die Koalition fahre die Unterstützung für die Kitas zurück – dabei sei doch das Gegenteil der Fall. Abgeordnete der Freien Wähler äußerten die Kritik sogar öffentlich – kurz bevor Scharf in einer Pressekonferenz das neue Gesetz vorstellen wollte.
Der Fraktionschef der Freien Wähler, Florian Streibl, musste seine Abgeordneten bremsen und bekräftigen, dass seine Fraktion grundsätzlich zu der Reform stehe. Aber auch er sagt der F.A.Z.: „In der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs wurde nicht ausreichend deutlich, dass der Freistaat am Beitragszuschuss von 100 Euro festhält. Es ist gut, dass das klargestellt wurde.“
Im Begründungsteil des Gesetzestextes wird nun hervorgehoben, dass der Elternbeitragszuschuss nicht gestrichen, sondern lediglich in den Qualitätsbonus überführt werde, „sodass aufgrund der Umwandlung kein Anlass für eine Anhebung der Elternbeiträge besteht“. Im Übrigen einigten sich CSU und Freie Wähler darauf, dass die Eltern auch von den Trägern noch einmal darauf hingewiesen werden sollen, dass die 100 Euro keineswegs wegfallen.
Das System bleibt unterfinanziert – da sind sich alle einig
Warum ist der Koalition das so wichtig? Es geht zunächst um die Deutungshoheit zwischen dem Freistaat und den Kommunen, in deren Zuständigkeit die Kitas fallen. Scharf ist der Auffassung, dass die jetzige Reform die Förderung der Kitas sowie die Unterstützung der Kommunen und Träger„zukunftsfest“ mache. Uwe Brandl, CSU-Politiker und Präsident des Bayerischen Gemeindetags, sagt hingegen: „Die Reform ist ein guter Anfang.“ Es fehle aber eine „effektive Dynamisierung“ der Mittel. Münchens OB Krause sieht es ähnlich: „Die Staatsregierung gibt strukturell zu wenig Geld ins Kitasystem“, sagt er der F.A.Z. „Aufgrund der extrem angespannten Haushaltslage können wir diese Unterfinanzierung nicht mehr länger kompensieren – genauso wie viele andere bayerische Kommunen, die ebenfalls Gebühren anheben müssen.“
In einem gemeinsamen Brief an die Eltern haben sich Kommunen, Staatsregierung und öffentliche wie freie, gemeinnützige Träger auf folgende Friedensformel geeinigt: „Trotz der verbesserten Finanzierung durch den Staat werden Einrichtungen die Elternbeiträge in den kommenden Jahren erhöhen müssen. Ohne die zusätzlichen Mittel des Staates aus der Reform müssten solche Erhöhungen jedoch deutlich höher ausfallen.“
Das neue Gesetz ist der Schlusspunkt einer Entwicklung
Mit dem neuen BayKiBiG kommt in Bayern eine absehbare Entwicklung an ein vorläufiges Ende: Alles an Geld, das der Freistaat für die Betreuung von Kleinkindern zur Verfügung stellt, geht nun „im System“ auf, selbst der Zuschuss für die Eltern. Vor 15 Jahren war das noch ganz anders. Damals kämpfte die CSU unter ihrem Chef Horst Seehofer für das Betreuungsgeld, das schließlich vom Bund an Familien gezahlt wurde, die ihre Kinder zu Hause betreuten. Es sei „linke Ideologie, den Eltern vorzuschreiben, sie müssten ihre Kinder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in staatliche Kinderbetreuung geben“, sagte Seehofer damals.
Als das Bundesverfassungsgericht die Leistung kippte, führte der Freistaat ein eigenes Betreuungsgeld ein. Später setzte Ministerpräsident Markus Söder an die Stelle des Betreuungsgeldes (und des Landeserziehungsgeldes für ärmere Familien) das Familiengeld, das unabhängig vom Einkommen und auch unabhängig davon gezahlt wurde, ob man das Kind selbst betreute oder in die Kita brachte. „Wir respektieren alle Formen der Kinderbetreuung“, sagte Söder. Jetzt bestehe „echte Wahlfreiheit“.
Als die Unterfinanzierung in den Kitas zu groß wurde, beschloss die Staatsregierung zunächst, die Hälfte der Mittel aus dem Familiengeld in die Kitas umzuleiten, die andere Hälfte wollte man bei den Eltern belassen. Doch dieses geplante „Kinderstartgeld“ wurde noch vor der Einführung gestrichen.
Alles Geld soll nun, wie es immer wieder heißt, „ins System“ gehen. Die Rhetorik der Staatsregierung hat sich dem inzwischen angepasst. „Frühkindliche Bildung ist das Herzstück bayerischer Familienpolitik“, sagt Ministerin Scharf. Alle Kinder sollten die gleichen Chancen auf beste Bildung haben. „Kitas sind der erste Bildungsort außerhalb unserer Familien. Hier werden Bildung, Integration und Inklusion gelebt.“
Streibl von den Freien Wählern ist noch deutlicher: „Es ist ein überkommenes Familienbild, dass der Mann arbeitet und die Frau die Kinder erzieht.“ Frauen wollten heute arbeiten – das sei auch im Interesse von Staat und Wirtschaft. „Es ist die Aufgabe der Politik, sicherzustellen, dass sie auch arbeiten können, etwa durch ausreichend Betreuungsangebote für die Kinder.“
