
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft klagt einen 24 Jahre alten Mann aus Bad Kreuznach nach dem tödlichen Unfall im vergangenen Juli auf der Mainzer Landstraße unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der fahrlässigen Tötung an. Er soll seinerzeit auf einem E-Scooter fahrende Zwillinge mit überhöhter Geschwindigkeit angefahren haben. Die Brüder starben aufgrund ihrer Verletzungen noch an der Unfallstelle bzw. wenige Stunden später im Krankenhaus. Der Autofahrer soll unter dem Einfluss von Lachgas gestanden haben.
Nach der Kollision soll der Angeschuldigte seine Fahrt mit gleichbleibender, überhöhter Geschwindigkeit fortgesetzt haben und mit einem weiteren E-Scooter kollidiert sein, der vor den Zwillingen auf dem Fahrradstreifen fuhr. Der 27 Jahre alte Scooter-Fahrer soll durch den Zusammenstoß auf die Motorhaube des Fahrzeugs geschleudert worden sein, wobei sich sein Bein und der E-Scooter am Fahrzeug verhakt haben sollen. Gleichwohl habe der Autofahrer nicht gebremst.
Anklage sieht Mordmerkmal der Verdeckung als gegeben an
Der Kopf des Scooter-Fahrers habe die Windschutzscheibe durchschlagen. Der Geschädigte erlitt schwerwiegende Verletzungen und befand sich zeitweise im Koma. Er musste sich mehreren Operationen unterziehen und verlor seinen rechten Unterschenkel durch Amputation, wie die Staatsanwaltschaft weiter berichtet. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 15. Juli Untersuchungshaft.
Einige Stunden später soll sich der Angeschuldigte jedoch der Polizei gestellt und als Unfallverursacher zu erkennen gegeben haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ermittelte sie zunächst wegen versuchten Totschlags. Die weiteren Ermittlungen haben demnach aber einen hinreichenden Tatverdacht ergeben, nach dem das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht gegeben sei. Die Anklage wirft dem Autofahrer deshalb im Zusammenhang mit der zweiten Kollision neben schwerer Körperverletzung auch versuchten Mord vor.
