
Die Nachbarn sind sauer. Das Pärchen hat im Frankfurter Umland ein Haus gekauft und will im Zuge der Sanierung auch eine Wärmepumpe einbauen lassen. Im Vertrauen auf bisherige Aussagen aus der Politik, die Förderung sei bis mindestens Ende 2027 sicher, hatten sich die Hauskäufer Zeit gelassen. Doch dann wurden die Regeln in der zweiten Juli-Woche von einem Tag auf den anderen außer Kraft gesetzt. Vom 21. Juli an gelten neue Fördersätze, vor allem für Haushalte mit höheren Einkommen wird es teurer. „Dumm gelaufen für uns“, sagen die Nachbarn.
Verbraucherschützer kritisieren die kurzfristigen Anpassungen, die von der Bundesregierung mit den Sparzwängen im Haushalt begründet werden. Nicht nur für Eigentümer, auch für Energieberater und Handwerksbetriebe seien diese überraschend gekommen, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sanierungsmaßnahmen würden langfristig geplant. Kurzfristige Änderungen bei den Förderbedingungen stellten eine Herausforderung dar.
Für alle, die noch keinen Förderantrag bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht haben, deren Planung aber bereits von einem Experten oder Fachunternehmen bestätigt wurde, gilt: Sie können ihren Antrag noch bis zum 20. Juli um 20 Uhr einreichen. Sie erhalten dann noch eine Förderung nach den alten Regeln, wie die KfW auf ihrer Homepage informiert.
Nach den neuen Regeln – die Zuschüsse sind auf 80 Prozent der maximal förderfähigen Summe von anfangs 28.000 Euro (bisher 30.000 Euro) gedeckelt – kommt ein Antragsteller im besten Fall auf 22.400 Euro. Weil die Förderung der Wärmepumpen stärker sozial gestaffelt ist als bisher, erhalten Haushalte mit niedrigem Einkommen künftig eine höhere Förderung.
Wer zügig plant, spart Geld
Im Detail bleibt das neue Zuschussprogramm so kompliziert wie das alte. Weiterhin gibt es die drei Komponenten: Grundförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus. Der Emissionsminderungszuschlag oder Effizienzzuschlag in Höhe von fünf Prozent wurde dagegen gestrichen. Die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe bleibt gleich, aber statt bei 30.000 Euro werden als Maximum der förderfähigen Kosten nun 28.000 Euro angesetzt. Und das nur in einem ersten Schritt.
Neu ist eine degressive Staffelung, die maximale Fördersumme sinkt fortan schrittweise im Halbjahrestakt, immer am 1. Februar und am 1. August um jeweils 750 Euro. Das bedeutet: Liegt die Grundförderung von 30 Prozent nach dem 21. Juli bei 8400 Euro (vorher 9000 Euro), sinkt sie zum 1. Februar auf 8175 Euro, im zweiten Halbjahr 2027 wären es noch 7725 Euro. Wer zügig plant, gewinnt also Geld. Wer sich Zeit lässt, verliert jedes Jahr mehr.
Das trifft auch auf den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus zu, mit dem der Staat den Austausch fossiler Heizungen, die älter als 20 Jahre und noch funktionstüchtig sind, belohnt. Statt 20 Prozent gibt es künftig zunächst noch 16 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Gesamtkosten. Dieser Zuschussanteil sinkt dann ebenfalls im Halbjahrestakt, und zwar um jeweils vier Prozentpunkte, bis er 2029 ganz ausläuft.
Künftig wird stärker nach Einkommen differenziert
Zusätzlich zur Grundförderung und zum Klimageschwindigkeitsbonus kann auch weiterhin ein Einkommensbonus beantragt werden, künftig wird jedoch stärker nach Einkommen differenziert als bisher. Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro – gemeint sind immer Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen – erhalten wie bisher einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, das wären zusammen mit der Grundförderung 60 Prozent oder 16.800 Euro. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro – nicht zu vergleichen mit dem Bruttolohn, der höher liegt – gibt es jetzt erstmals überhaupt einen Bonus in Höhe von zehn Prozent.
Ärmere Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten dagegen 40 Prozent Zuschuss. Neu ist, dass Haushalte mit Kindern zusätzlich gefördert werden. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt reduziert sich das Jahreseinkommen um 10.000 Euro, sodass höhere Einkommensboni möglich sind. Grundsätzlich ist die Förderung, alle Bausteine zusammengenommen, bei 80 Prozent gekappt. Es gibt also in der Anfangsphase nicht mehr als 22.400 Euro.
Antragsteller müssen erst einmal in Vorleistung gehen, wenn sie ihre Heizung austauschen. Gerade das ist laut Laura Vorbeck, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, für viele Haushalte eine Herausforderung. Summen von 30.000 Euro und mehr für eine Wärmepumpe könnten viele Haushalte nicht ohne Weiteres stemmen.
Helfen kann in diesem Fall der sogenannte Ergänzungskredit für Privatpersonen, den die KfW seit Anfang 2024 zu günstigen Zinsen für die Sanierung von Einzelvorhaben wie dem Heizungstausch oder der Außendämmung von Wohngebäuden anbietet. Der Kredit kann bei der Hausbank nur beantragt werden, wenn eine Zuschussförderung durch die KfW oder das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) bereits erteilt wurde. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf die Summe von 90.000 Euro brutto in dem Fall nicht überschreiten.
Vorbeck empfiehlt Haushalten, die eine Sanierung planen, sich in jedem Fall zunächst von einem unabhängigen Energieberater bei den Verbraucherzentralen beraten zu lassen. Die persönliche Beratung zu Fördermitteln sei bei allen Verbraucherzentralen unentgeltlich, das gelte auch für die Beratung und Prüfung von Wärmepumpen-Angeboten.
Große Preisunterschiede bei Wärmepumpen-Angebots-Check
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat erst kürzlich die Angebote von 160 Luft-Wasser-Wärmepumpen ausgewertet und wie beim ersten Vergleich im vergangenen Jahr große Preisunterschiede festgestellt. Nach der aktuellen Analyse lagen die Gesamtkosten für den günstigsten Einbau bei knapp 21.100 Euro, die teuerste Handwerkerrechnung belief sich auf knapp 54.170 Euro bei einem durchschnittlichen Gesamtkostenpreis von 36.400 Euro. Damit bleibe das Preisniveau insgesamt stabil. Neben technischen Details zeigen sich nach der Analyse auch bei den Vertragsbedingungen deutliche Unterschiede. So würden etwa Wartungskosten in den Angeboten selten genannt, obwohl sie für die langfristige Wirtschaftlichkeit relevant seien. Auch seien förderrechtliche Angaben nicht immer vollständig enthalten, monieren die Verbraucherschützer.
Im europäischen Vergleich sind Wärmepumpen in Deutschland vergleichsweise teuer. Als Begründung wird häufig die hohe Förderung hierzulande angeführt. Nun gibt es Spekulationen, dass mit den niedrigen Fördersätzen auch die Wärmepumpen günstiger werden. Lohnt es sich also womöglich, noch zuzuwarten? Laura Vorbeck ist skeptisch. Zwar könne die Förderung ein Faktor sein. Darüber hinaus spielten jedoch auch hochwertige Technik, höhere Löhne und die vergleichsweise hohe Mehrwertsteuer in Deutschland bei der Preisgestaltung eine wichtige Rolle.
